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EDRi-gram Nr. 8.4, 24. Februar 2010 |
ENDitorial: Richard Stallmann in Bern über „Urheberrecht vs. Öffentlichkeit“
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So, 28/02/2010 - 16:52
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Am 11. Februar 2010 war der Hörsaal der Universität Bern wegen eines Vortrags von Richard Stallmanns über Urheberrechtsangelegenheiten bis auf den letzten Platz gefüllt. Stallmann ist besser bekannt als der Gründer des GNU-Systems für freie Software, das gemeinsam mit dem Betriebssystemkern Linux als GNU/Linux äußerst beliebt ist. Sein Vortrag sollte von Softwarepatenten handeln, doch dann entschied er sich, wenn er schon in Bern ist, gegen Aspekte der Berner Übereinkunft zu protestieren, die das Hauptdokument internationalen Rechts hinsichtlich des Urheberrechts darstellt. So passte er das Thema seines Vortrags kurzerhand an. Stallmann erklärte, wie das Urheberrecht als Schutz für Investitionen im Druckereiwesen eingeführt wurde. Er beschrieb es als eine ursprüngliche Win-win-Situation, weil Konsumenten durch das Verbot, Bücher nachzudrucken, ursprünglich keinen Nachteil hatten, aber davon profitierten, weil ohne Druckereiindustrie keine günstigen Bücher gegeben hätte. Allerdings haben moderne digitale Methoden einen Wandel gebracht, weil die Reproduktionskosten digitaler Dateien äußerst gering sind, ob es sich dabei nun um ein oder mehrere Exemplare handelt. Ebenso wie die Musik- und Videoindustrie würde auch die Buchindustrie ihre Wirtschaftskraft gerne durch die Kontrolle ihrer Kunden mittels DRMi (Digitale Restriktionsverwaltung) steigern. In extremen Fällen könnte die Lizenz, ein digitales Buch zu lesen, sogar zeitlich beschränkt werden. Stallmann stellte die schlimmsten Methoden vor, von der Verschlüsselung von Videoinhalten, dem Sony Rootkit, Musik auf fehlerhaften nicht normgerechten CDs, dem „Amazon-Betrug“, bis hin zu Apples „iBad“, die alle entworfen wurden, um die Kontrolle weg vom Kunden und hin zum Händler zu bewegen. Als nächstes widerlegte er die Behauptungen der Industrie, Autoren und Künstler zu schützen und erklärte, dass das gegenwärtige System in Wirklichkeit unfair zu jedem, ausgenommen einiger Bestseller und Stars, ist. Zudem kritisierte Stallmann die Rolle der Regierungen, die nicht der Öffentlichkeit, sondern vielmehr industriellen Interessen dienen, beispielsweise indem sie laufend die Bestimmungen des Urheberrechts ausdehnen und Personen selbst für private Kopien kriminalisieren. In Wahrheit stiehlt die Urheberrechtsindustrie Werke, die nach einem anfänglichen Zeitraum rechtsmäßig der Öffentlichkeit gehören. Das Hauptproblem besteht in der Länge dieser Periode, die noch weit über das Ableben des Autors oder Künstlers hinaus reicht. Stallmann schlug vor, dass die Laufzeit des Urheberrechts 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung betrqagen sollte, und dass das Urheberrechtsgesetz zwischen drei Kategorien geschaffener Werke unterscheiden sollte: „Funktionelle Werke“, die einen praktischen Nutzen für die Erledigung einer Arbeit haben, wie Computer-Software, sollten dahingehend frei zugänglich sein, dass Nutzer die Freiheit haben das Werk zu verändern und es in seiner originalen oder veränderten Form weiter zu verteilen. Dann gibt es noch Abhandlungen von Gutachten und Forschungsarbeiten. Für diese muss eine nicht-gewerbliche Verteilung erlaubt werden. Schließlich gibt es noch Werke im Bereich Kunst und Unterhaltung. Nach Ansicht Stallmanns gibt es, hinsichtlich dieser letzten Kategorie, legitime Argumente auf beiden Seiten bezüglich der Frage, ob eine nicht-kommerzielle Weitergabe erlaubt werden sollte, wenn das Werk noch urheberrechtlich geschützt ist. Er besteht darauf, dass in jedem Fall die Erstellung eines „Remix“ rechtlich zugelassen werden muss. Grenzfälle sollten in jene Kategorie fallen, die der Öffentlichkeit mehr Freiheiten eingesteht; diese Regelung wäre notwendig, um den Missbrauch absichtlich erzeugter Grenzfälle zu vermeiden. Nach seinem Vortrag versteigerte Stallmann ein Plüsch-GNU, deren Erlös der Free Software Foundation, deren Präsident Stallmann ist, zugute kommt. Die Gebotsabgabe verlief rasch und die Gebote stiegen bis zu 500 CHF. Danach war es Zeit für eine Fragerunde, doch die meisten Fragesteller erhielten nicht die Antwort, die sie sich gewünscht oder erwartet hatten! Nach einer kurzen Mittagspause stand eine Demonstration mit drei Begehren auf dem Plan: - Urheberrecht gilt viel zu lange; - Werke sollten nur urheberrechtlich geschützt werden, wenn sie mit einem Hinweis auf das Urheberrecht veröffentlicht wurden; - Der „Drei-Stufen-Test“ für Ausnahmen vom Urheberrecht stellt Urheber über die Öffentlichkeit und steht im Konflikt mit Freiheiten, die eine internetnutzende Öffentlichkeit haben muss. Es waren weit weniger Personen, um genau zu sein nur einige Dutzend, auf der Demonstration, die zu den kleinsten Berns zählt. Obwohl Mitglieder der meisten politischen Parteien anwesend waren, lag es visuell in der Hand der Piratenpartei, die ihre enormen orangefarbenen Fahnen schwenkten. (Forderungen von Freiheiten im Kontext der digitalen Revolution zählen zu den Hauptanliegen der Partei.) Unter der Führung Richard Stallmanns marschierten die Demonstranten von der Universität zum Waisenhausplatz, verteilten Flugblätter und riefen „Teilen ist gut!“. Hier endete die Demonstration offiziell unter den wachsamen Augen der Polizei, versammelte sich jedoch kurz darauf vor dem Parlament für einige Fotos. Trotz der vielen Kameras schafften es weder die Fotos noch Informationen über die Veranstaltung in die Hauptmedien. Es war ein seltsames Gefühl einen VIP wie Stallmann zu haben, der so viele mit seinen Worten und so wenige mit seinen Taten anlockt, der seitens der Leitmedien vollkommen ignoriert wird. Obwohl westliche Demokratien die Redefreiheit garantieren, scheint die Hürde, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit für Ideen zu erlangen, die bisher nicht zum Mainstream zählen, unverhältnismäßig hoch zu sein. (Ein Beitrag von Theo Schmidt und Norbert Bollow - Schweiz) Audio recording of Richard Stallman's talk (11.02.2010) Online reactions and pictures from the event (12.02.2010) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1731
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