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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.4, 24. Februar 2010

Rumänien: Schadenersatz wegen Online-Veröffentlichung persönlicher Daten

Verfasst von sac am 28. Februar 2010 - 16:46
  • Privatsphäre


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Romania: Moral damages for publishing personal data online

Ein rumänisches Amtsgericht hat einem Privatmann 10.000 Euro als Schadensersatz zuerkannt, nachdem vollständige Details über ihn auf der Webseite des Rathauses veröffentlicht worden waren, einschließlich seiner HIV-bezogenen Probleme.

Im Juni 2008 veröffentlichte das Bukarester Rathaus des Sektors 1 auf seiner Webseite einige Entscheidungen des Gemeinderates hinsichtlich Anspruchsberechtigter einer kostenlosen Nutzung des öffentlichen Transportsystems mittels U-Bahn für Personen mit ernsten Behinderungen. Die Entscheidungen wurden gemeinsam mit Anhängen veröffentlicht, die alle persönlichen Daten der betroffenen Personen (Vor- und Nachname, Adresse, Personalausweisnummer, Unique Personal Code Nummer und Beschreibungen der jeweiligen Körperbehinderung) enthielten.

Einer der Bürger, der sich auf dieser Liste befand, reichte Klage aufgrund immaterieller Schäden ein und begründete, dass die Daten niemals hätten veröffentlicht, sondern lediglich zur U-Bahn-Verwaltung gesendet werden sollen. Er gab auch an, dass er und seine Eltern nach diesem Ereignis etliche immaterielle Schäden durch den Rückgang seiner Beziehungen zu Freunden und Nachbarn erlitten haben. Er war aufgrund dieser Offenlegung sogar gezwungen, von seinem bisherigen Wohnort wegzuziehen.

Das Rathaus hielt dagegen, dass es nicht seine Absicht war, jemanden zu diskriminieren, und dass die Veröffentlichung der Anhänge „ein technischer Fehler“ gewesen sei.

Das Bukarester Amtsgericht des Sektors 1 war der Ansicht, dass die Voraussetzungen des rumänischen Schadenersatzrechts erfüllt sind und das Rathaus gegen das Recht auf Privatsphäre des Klägers verstoßen habe. Festgelegt ist das Recht in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Gesetz 677/2001 (Rumänische Umsetzung der Datenschutzrichtlinie) und anderen spezifischen Gesetzgebungen im medizinischen Bereich, die öffentliche Bedienstete verpflichtet, Geheimhaltung darüber zu wahren, ob Patienten HIV-positiv sind oder AIDS haben. Daher sprach das Gericht dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro zu.

Das Rathaus legte vor dem Bukarester Gerichtshof Einspruch gegen das Urteil ein, welcher im Februar 2010 abgewiesen wurde. Somit bleibt die Entscheidung des Bukarester Amtsgerichts des Sektors 1 endgültig und rechtskräftig.

Es ist wohl der erste öffentlich bekannte Fall in Rumänien, in dem eine Person Schadensersatz von einem nationalen Gericht aufgrund von Datenschutzverletzung zugesprochen bekommt, zumal Rumänien nach einer Reihe von Straffällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstößen gegen Artikel 8 verurteilt wurde. Ebenfalls überraschend ist das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schadensersatzsumme, da rumänische Gerichte im Allgemeinen sehr defensiv bei der Gewährung von Schadensersatzansprüchen sind.

Romania: record damages for publishing personal data on a website - contains also the full court decision (Rumänisch, 18.02.2010)

ECHR case: Rotaru vs. Romania (4.05.2000)

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