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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.4, 24. Februar 2010

Französisches Gericht: IP-Adressen reichen für Identifikation eines Users nicht aus

Verfasst von sac am 28. Februar 2010 - 16:39
  • Frankreich


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: French Court says an IP address is not enough for a user's identification

Das Pariser Berufungsgericht entschied kürzlich, dass eine IP-Adresse allein die Identifikation eines Internetusers nicht ermöglicht und die Erfassung eben dieser daher keiner vorherigen Genehmigung der CNIL (Nationale Kommission für Informationstechnologien und Bürgerrechte) bedarf.

Diese Entscheidung bestätigt das Urteil des Kassationshofs vom 13. Januar 2009, das besagt, dass die Speicherung einer IP-Adresse durch Fahnder der Kollektivgesellschaft SACEM nicht als automatische Bearbeitung persönlicher Daten angesehen werden darf und kippt damit das vorangegangene Urteil des Renesser Berufungsgerichts vom Mai 2009. Dieses hatte IP-Adressen als nominale Daten eingestuft, für deren Speicherung eine vorherige Genehmigung der CNIL einzuholen ist.

Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz dürfen vereidigte Fahnder Daten, die in Verbindung mit Vergehen, Schuldsprüchen und Sicherheitsmaßnahmen stehen, im Auftrag von Urhebern und Opfern von Urheberrechtsverletzungen verarbeiten, um die Verteidigung der Rechte sicherzustellen. Jedoch bedarf eine solche Datenverarbeitung, ob automatisch oder nicht, einer vorherigen Bewilligung der CNIL.

Dennoch entschied der Kassationshof, dass ein vereidigter Fahnder keine Genehmigung der CNIL benötigt, sofern er manuell auf die Liste mit Dateien einer Person zugreift, die auf ein P2P-Netzwerk geladen wurden und gegen Urheberrechte verstoßen. Nach Ansicht des Gerichts stellt die Erfassung einer IP-Adresse zwecks Identifizierung eines Users durch seinen ISP keine Datenverarbeitung dar.

Während der Kassationshof sich nicht dahingehend äußerte, ob eine IP-Adresse als Teil persönlicher Daten einzustufen ist, ist das Berufungsgericht der Meinung, dass die IP-Adresse der wesentliche Beweis des Vergehens ist und nicht als Teil persönlicher Daten gewertet werden kann, da es den User nicht eindeutig identifiziert.

Das Gericht lehnte zudem die Ausnahmeregelung der Privatkopie ab und begründete, dass „es für Downloads nicht anwendbar ist, da der Nutzungszweck von P2P-Software eben jener des Teilens und Tauschens unter Usern ist (...)“.

Justice: the IP address is not enough to identify a pirate (Französisch, 18.02.2010)

French Court of Cassation Rules on Data Protection and Online Copyright Infringement (11.02.2010)

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