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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.4, 24. Februar 2010

Erstes Urteil im italienischen Strafverfahren gegen Google-Führungskräfte

Verfasst von sac am 28. Februar 2010 - 16:16
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: First decision in the Italian criminal case against Google executives

Am 24. Februar 2010 gab das Mailänder Gericht seine Entscheidung im Strafverfahren gegen vier Führungskräfte des Unternehmens Google bekannt. Diese wurden wegen Beleidigung und illegalem Umgang mit persönlichen Daten in Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Videos auf einem Internet-Videoportal angeklagt, das die Misshandlung eines an Down-Syndrom erkrankten Judgendlichen zeigt.

Grundlage für die Anklage war gesmäß Staatsanwaltschaft die Tatsache, dass die Führungskräfte es versäumt hatten, eine Präventivkontrolle der Inhalte, die von Googles Endnutzern veröffentlicht wurden, durchzuführen und somit die Rufschädigung der betroffenen Person sowie einer NGO, die vom Down-Syndrom Betroffene repräsentiert, ermöglicht haben.

Das Gericht sprach alle Angeklagten im Anklagepunkt der Beleidigung frei, befand sie jedoch der illegalen Nutzung persönlicher Daten für schuldig. Das vollständige Urteil (einschließlich ausführlichen Urteilsbegründugn) werden innerhalb der nächsten 30 Tage veröffentlicht.

Die rechtliche Kuriosität der Strategie der Staatsanwaltschaft ist folgende:
1 - es existiert ein Rechtsgrundsatz, der besagt: einen Umstand nicht zu verhindern, bedeutet ihn mitzuverantworten,
2 - das Datenschutzgesetz setzt die Einholung einer Ermächtigung voraus, bevor persönliche Daten verarbeitet werden dürfen,
3 – online veröffentlichte Videos sind als persönliche Daten zu betrachten,
4 – somit hatten die Führungskräfte von Google die Verpflichtung zu überprüfen, ob jener User, der das Video veröffentlicht hat, zuvor die präventive Einverständniserklärung der abgebildeten Personen eingeholt hat, und
5 – durch Versäumnis diesen Schrittes haben sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen,
6 – zudem haben sie die Beleidigung des Gewaltopfers zugelassen, indem sie das Video nicht vorab kontrolliert haben (dieser Anklagepunkt wurde abgelehnt.)

Daraus resultiert, dass mit Hilfe dieser (seltsamen) Interpretation des Datenschutzgesetzes von jedem Internet Service Provider verlangt wird, die Privatsphäre seiner User zu verletzen, um die Rechtmäßigkeit der Handlungen der User selbst zu überprüfen.

Eine nette Zwickmühle, und ein Lebewohl an Netzneutralität und die Online-Privatsphäre!

(Ein Beitrag von Andrea Monti - EDRi-Mitglied ALCEI Italien)

Google execs convicted for Italy autism video (24.02.2010)

Case Vividown, the intermediary is responsible (Italienisch, 24.02.2010)

Intermediaries or controllers? (Italienisch, 24.02.2010)

Serious threat to the web in Italy (24.02.2010)

More detailed analysis of Andrea Monti: Google executives acquitted in Italy from defamation charges (24.02.2010)

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