Durchgesickerter ACTA-Text bestätigt Verdacht
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Englisch: Leaked ACTA text confirms suspicions
Der Text des Internet-Kapitels des Anti-Piraterie-Handelsabkommens wurde am 21. Februar 2010 veröffentlicht, nachdem IDG News Service bereits einige Tage zuvor Artikel dazu herausgebracht hat.
Der Wortlaut des Entwurfs für das Internet-Kapitel bestätigt, dass es etliche Probleme mit dem Abkommensentwurf gibt, und dass viele Zusicherungen zu diesem Thema ein wenig „sparsam mit der Wahrheit“ gewesen sind.
Diese „Sparsamkeiten“ haben sich erneut im Laufe einer Diskussion zwischen dem verantwortlichen Bereichsleiter der Kommission, Luc Devigne, und dem Internationalen Handelskomitee des Parlaments gezeigt. Devigne hatte erklärt, dass
- kein ACTA-Text existiert, und die Kommission daher nichts hat, was sie mit dem Parlament teilen könnte
- es bei ACTA um die Durchsetzung geht und nicht um die Veränderung substantieller Gesetze
Auch im Umgang mit Antworten hat sich Devigne äußerst sparsam gezeigt, so dass er keine Auskunft über
- das Scheitern bei der Implementierung relevanter Bestimmungen des Lissabon-Vertrages hinsichtlich der Transparenz
- die Tatsache, dass US-Interessensvertreter im Gegensatz zum Europäischen Parlament Zugang zu ACTA-Dokumenten haben
- ob ACTA vorsieht, Normalbürger von bestimmten Grenzkontrollmaßnahmen auszunehmen oder ob sie einfach unter diese Bestimmungen fallen
- ob ACTA zu Strafmaßnahmen, einschließlich Haftstrafen für Personen, die Filme in Kinos aufgenommen haben, führend wird
- ob ACTA beispielsweise eine Person kriminalisieren wird, die ein Open-Source-Programm entwickelt, um alle Dokumente aller Formate öffnen zu können, und somit (ohne kommerzielle Interessen) technische Schutzmaßnahmen umgeht
geben konnte.
Zusätzlich hat er die bedeutungslose Aussage, dass „ACTA nicht dazu gedacht ist, Zivilrechte zu untergraben“, wiederholt, was in einfachen Worten bedeuten soll, dass dies zwar nicht der ursprüngliche Vorsatz der Verhandlungen war, diese Möglichkeit aber eindeutig nicht ausgeschlossen ist.
Wie nicht anders zu erwarten, haben die vagen, mehrdeutigen und „sparsamen“ Antworten zu Verärgerung auf Seiten der Parlamentarier geführt. Die wenige Informationen, die der Abgeordnete Carl Schlyter (Grüne, Schweden) den Antworten Devignes entnehmen konnte, widersprechen seiner Meinung nach jenen Angaben, die zuvor von Kommissar De Gucht gemacht worden sind. Folglich hat er beantragt, dass künftig der Kommissar statt Devigne an den Diskussionen teilnehmen sollte.
EDRi hat ein öffentliches FAQ-Dokument über ACTA ausgearbeitet, um darzustellen, weshalb das Abkommen Menschenrechte in der Informationsgesellschaft gefährdet.
Darin erklärt EDRi, dass das Abkommen nicht bloß von Piraterie handelt, sondern sich mit weit größeren Themenbereichen befasst, einschließlich der Anordnung von Strafen für nicht-kommerzielle Urheberrechtsverletzungen, einer weltweiten Regulierung des Internets und dem globalen Handel für generische Arzneimittel.
Das durchgesickerte Dokument beschäftigt sich großteils mit Urheberrechtsverletzungen. Obwohl es nur sehr vage Aussagen darüber enthält, ob auch nicht-kommerzielle Rechtsverletzungen betroffen sind, lassen kürzlich veröffentlichte Bestimmungen des Abschnitts über Grenzkontrollen darauf schließen, dass die Definition des Begriffs Piraterie gängige internationale Normen verändern und den Anwendungsbereich weit über die Bekämpfung organisierter Schmugglerbanden - was das vorgegebene Ziel des Abkommens gewesen ist - ausdehnen wird.
Das durchgesickerte ACTA-Kapitel enthält einen „Three-Strikes“-Ansatz, bei dem Internetverbindungen bei mutmaßlichen wiederholten Urheberrechtsverletzungen gesperrt werden. Das Dokument macht klar, dass die US-Verhandler beabsichtigen, ISPs zu einer Three-Strikes-Politik zu verpflichten, um in den Genuss von „Safe Harbour“-Bestimmungen oder einer Einschränkung ihrer Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen zu kommen.
Der Entwurf würde die Einführung von Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung erfordern, die sich außerhalb des einheitlichen EU-Rechtsbestandes befinden. Liest man die vorgesehenen Maßnahmen vor dem Hintergrund anderer Bestimmungen, die bereits früher im Zuge der ACTA-Verhandlungen veröffentlicht worden sind, kommen zahlreiche Bedenken über eine erhöhte Kriminalisierung von Online-Aktivitäten auf.
Ohne Festigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und bei unzureichender Berücksichtigung von Bürger- und Menschenrechten ist ACTA eine Bedrohung für das alltägliche Verhalten im Internet. Die wirkungslose Strategie der Abschreckung ohne entsprechende Ausbalancierung untergräbt die Legitimität des Gesetzes.
Nachdem das neue ACTA-Kapitel bekannt geworden ist, hat der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der derzeit vorgesehene Three-Strikes-Ansatz mit gegenwärtigen Datenschutzanforderungen unvereinbar sein könnte.
Der EDPS hat beklagt, dass er seitens der Europäischen Kommission nicht in die Debatten zu diesem Abkommen involviert worden ist und stellt fest: „In Anbetracht dessen, dass geistiges Eigentum wichtig für die Gesellschaft ist und geschützt werden muss, sollte es dennoch nicht über den Grundrechten des Individuums auf Privatsphäre und Datenschutz stehen. Das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und dem Recht auf Privatsphäre und Datenschutz sollte gewährleistet werden. Zudem ist es entscheidend, dass Erfordernisse des Datenschutzes von Beginn an in den Verhandlungen berücksichtigt werden, so dass nachher keine alternativen datenschutzkonformen Lösungen gesucht werden müssen.“
Die nächste Verhandlungsrunde wird von 12. bis 16. April 2010 in Neuseeland stattfinden. Die Beteiligten haben sich vorläufig auf eine 5-tägige Runde, samt einer ausführlichen Diskussion über Internet-, Zivil-, Zoll- und Strafmaßnahmen, geeinigt.
(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)
Leaked ACTA draft reveals plans for internet clampdown (19.02.2010)


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