Google-Mitarbeiter verurteilt
Drei Führungskräfte von Google, darunter auch Googles Datenschutz-Chef Peter Fleischer, sind in Mailand wegen Verletzung der Privatsphäre verurteilt worden. Es wird ihnen angelastet, die Veröffentlichung eines Videos auf YouTube nicht rechtzeitig verhindert zu haben.
Auf dem Video aus dem Jahr 2006 war zu sehen, wie Jugendliche in Turin einen Schüler misshandeln. Nach einem Hinweis der italienischen Polizei hat Google das Video innerhalb weniger Stunden von der Seite entfernt und mit den Behörden kooperiert, um die Verantwortlichen für das Video zu ermitteln. Sie wurden zu zehn Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Trotzdem sind vier Google-Manager angeklagt worden. Das Unternehmen hatte geltend gemacht, dass ihre Mitarbeiter nichts mit dem Fall zu tun hätten. Es sei nicht möglich alle Beiträge, die durch Nutzer auf Plattformen wie YouTube gelangen, vorab zu kontrollieren. Zudem könnten Google-Mitarbeiter nicht für den Inhalt dieser Beiträge zur Verantwortung gezogen werden.
Der Staatsanwalt machte geltend, die Aufnahmen wären auf einer Liste der meist gesehenen Filme gestanden und hätten daher bemerkt werden müssen. Weiters müsse die Meinungsfreiheit gegen die Rechte Einzelner abgewogen werden. Der Richter verurteilte drei der Angeklagten wegen Verletzung der Privatsphäre des Opfers zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, ein vierter Google-Vertreter wurde freigesprochen.
Google will gegen das Urteil, das sich allerdings nicht gegen das Unternehmen, sondern die Mitarbeiter persönlich richtet, vorgehen und den Fall wenn nötig auch vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
In Italien hatte der Fall große Aufmerksamkeit erregt, weil er sich mit der aktuellen Frage befasst, inwiefern das Internet einer Regulierung seiner Inhalte bedarf. Auch Google argumentiert, dass das Urteil die Prinzipien der Freiheit angreife, auf denen das Internet beruht. Es sei gemeinhin akzeptiert, dass nur die Person, die ein Video aufnimmt oder hochlädt, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der gefilmten Personen ergreifen können. Dies sehe auch die Gesetzgebung der EU explizit vor, um Hostinganbieter von der Haftung auszunehmen, sofern sie auf entsprechende Hinweise reagieren und die Inhalte entfernen.
Auch wenn das Urteil durchaus als fragwürdig angesehen werden kann, könnte es für die weitere Entwicklung der Rechtssprechung in diesem Bereich von Bedeutung sein. [ unwatched / ANSA ]
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