ShortNews KW 8.1
Vorratsdatenspeicherung: „Du kannst dich nicht mehr verstecken“ von Frank Rieger
Facebook-Niederlassung in Deutschland = Deutsches Recht?
ACTA: Provider sollen für Web-Inhalte gerade stehen
ACTA: Europ. Datenschutzbeauftragter äußert Bedenken
ACTA: Leaked Acta Digital Enforcement Chapter (10 FAQs)
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Vorratsdatenspeicherung: „Du kannst dich nicht mehr verstecken“ von Frank Rieger
Am 2. März entscheidet das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen „Totalerfassung“ von Daten.
In einem gelungenen Artikel für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs, der zuvor im Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ein Gutachten hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung erstellte, über die Entwicklung der Verkehrsdatenanalyse von ihren Anfängen im Ersten Weltkrieg, als man Funksprüche von gegnerischen Heeren abhörte, bis hin zur Auswertung von Kommunikationsdaten, die für Abrechnungszwecke erfasst wurden, im digitalen Zeitalter. Nun sollen Verkehrsdaten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung langfristig gespeichert und ausgewertet werden. Ursprünglich für militärische Zwecke entwickelt, richte sich diese Technik nun gegen die Zivilbevölkerung, so der Autor.
Rieger stellt den Auswertungsvorgang schematisch dar und zeigt auf, welche Schlüsse aus Kommunikationsbeziehungen gezogeen werden können, wenn man Ort und Zeitpunkt einzelner Verbindungen kombiniert. „Mit über einen längeren Zeitraum gesammelten und analysierten Daten lässt sich ein genaues Modell des normalen alltäglichen Lebens einer Person, einer Gruppe oder auch einer großen Menschenmenge errechnen. Wir sind in unser Individualität sehr viel vorhersehbarer als uns bewusst ist.“
[unwatched / faz]
Den gesamten Artikel können Sie hier nachlesen
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Facebook-Niederlassung in Deutschland = Deutsches Recht?
In einem Interview im Deutschlandradio Kultur berichtete der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, dass das Sozialnetzwerk Facebook dem deutschen Recht unterstehen müsse seit es sich auch in Hamburg niedergelassen habe. Bisher sei es kaum möglich gewesen das Recht deutscher Nutzer einzuklagen, wenn es um die unrechtmäßige Nutzung ihrer Daten ging, doch nun müsse eindeutig das deutsche Datenschutzrecht Anwendung finden. Dennoch befürchtet Schaar, dass es „keine ganz einfache Aufgabe [wird], Facebook dazu zu bringen, bestimmte Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und Praktiken einzustellen oder zu verändern".
[unwatched / futurezone]
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ACTA: Provider sollen für Web-Inhalte gerade stehen
Seit Jahren wird auf völkerrechtlicher Ebene ein Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA - Anti-Counterfeiting Trade Agreement) verhandelt. Mit dem geplanten multilaterialen Handelsabkommen wollen die teilnehmenden Staaten und Staatenbünde – USA, Kanada, Europäische Union, Schweiz, Japan, Korea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und die Vereinigten Arabischen Emirate – den Kampf gegen die Produktpiraterie verbessern, so die offizielle Deutung.
Darüber hinaus ist über die konkreten Inhalte der Verhandlungen von offizieller Seite wenig zu erfahren, denn diese find seit 2007 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Trotzdem ist neuerlich ein Dokument über den Internet-Abschnitt des Abkommens durchgesickert. Dies haben die Bürgerrechtsorganisation Netzpolitik.org und das Fachmedium Computerworld berichtet.
Demzufolge sollen Provider künftig für die Inhalte sämtlichen Datenverkehrs, der über ihre Leitungen transportiert wird, haftbar gemacht werden. Ansonsten drohen Klagen der Urheberrechtsindustrie. Kommt es tatsächlich zu dieser Regelung, müssten Provider den Datenverkehr im Internet lückenlos kontrollieren, um stets nachweisen zu können, dass in ihren Netzen keine unlizensierten Inhalte transportiert werden. Und sie müssten über Nutzer Netzsperren verhängen, wenn sie Urheberrechtsverletzungen feststellen.
Aber noch ist es nicht soweit, im April wird das Abkommen in Neuseeland weiter verhandelt. [unwatched / netzpolitik.org]
EDRi-gram Artikel vom 10.2.2010: ACTA: Umstrittenes Urheberrechts-Abkommen im Nebel
Netzpolitik: ACTA-Internetkapitel ist geleakt
Computerworld (in englischer Sprache): Bericht Leaked ACTA draft reveals plans for internet clampdown
und Link zum besprochenen ACTA Internet-Kapitel
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ACTA: Europ. Datenschutzbeauftragter äußert Bedenken
Im Zuge der Debatte zum ACTA-Abkommen hat sich nun auch der Europ. Datenschutzbeauftragte (EDPS), Peter Hustinx, zu Wort gemeldet.
In seiner heutigen Presseaussendung äußert er deutlich sein Bedauern darüber, dass die Europ. Kommission im Zuge der ACTA-Verhandlungen seine Expertise nicht eingeholt habe und sieht fundamentale Persönlichkeitsrechte, insbesondere den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz gefährdet.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt er:
- für das Anti-Piraterie-Abkommen gelindere Mittel als die viel kritisierte Three-Strikes-Methode (Netzsperre nach dem dritten Verstoß) in Erwägung zu ziehen und bezweifelt, dass derart drastische Mittel für die Durchsetzung von Urheberrechten tatsächlich erforderlich seien.
- entsprechende Sicherheitsmaßnahmen für alle Daten-Transfers im ACTA-Kontext vorzusehen, weil durch das Abkommen personenbezogene Daten zwischen unterschiedlichen Behörden und Organisationen ausgetauscht werden. Gemäß Hustinx sollten diese Sicherheitsmaßnahmen durch ein verbindliches Abkommen zwischen der EU und Drittstaaten abgesichert werden.
- und rät, einen transparenten Diskussionsprozess über ACTA in Gang zu setzen, möglichst in Form eines öffentlichen Konsultationsverfahrens, um so dazu beizutragen, dass das künftige ACTA-Abkommen in Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre und zum Datenschutz stehen wird.
[ unwatched ]
Der genaue Text der Presseaussendung (nur in englischer Sprache) ist über die Website des EDPS abrufbar.
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ACTA: Leaked Acta Digital Enforcement Chapter (10 FAQs)
Der Europäische Datenschutzverband EDRi hat zum brisanten Thema 10 Frequently Asked Questions "on the leaked Acta Chapter" zusammengestellt. Lesenswert. (Derzeit nur in englischer Sprache verfügbar.)


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