ENDitorial: Europarat belebt untotes WIPO Abkommen wieder
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Englisch: ENDitorial: Undead WIPO treaty resurrected in Council of Europe
Am 28. und 29. Jänner 2010 hat der Europarat eine Konsultation über ein neu auszuarbeitendes internationales Instrumentarium abgehalten, mit dem verwandte Rechte von Rundfunkorganisationen geschaffen werden sollen.
Mit dieser Initiative wird die Arbeit der WIPO (World Intellectual Property Organisation / Weltorganisation für geistiges Eigentum) aufgegriffen, die nach zwölf Jahren des Verhandelns noch immer keine Vereinbarung über Ziele und Anwendungsbereiche für ein Abkommen zum Schutz von Rundfunk- und Kabelsendern zustande gebracht hat.
Der Entwurf des WIPO Abkommens war als Basis für Verhandlungen mit dem Europarat vorgeschlagen worden. Die Verhandlungen mit WIPO waren wegen zweier Streitfragen bezüglich des Anwendungsbereichs ins Stocken geraten.
Erstens will die Mehrheit der WIPO-Mitgliedsländer lieber ein Abkommen, das sich auf den Schutz von Rundfunksendungen beschränkt, als einen Vertrag, der die Rechte auf die Inhalte dieser Sendungen auf 50 Jahre hinaus sichert, da diese in den meisten Fällen ohnehin durch das Urheberrecht geschützt sind. Zweitens widersetzen sich viele Nationen der Ausweitung des Abkommens auf Webinhalte, weil das die Meinungsfreiheit und den freien Austausch von Informationen im Internet einschränken würde.
Die Rundfunkorganisationen beharren aber weiterhin auf einem Abkommen, das auf dem Schutz von Urheberrechten beruht, und wollen Exklusivrechte für über Internet wieder-ausgestrahlte Rundfunk- und Kabelsendungen. Der derzeitige Entwurf für das WIPO-Abkommen enthält auch eine Reihe anderer Elemente, die Bedenken in Bezug auf bestehende Konsumentenrechte, Wettbewerbspolitiken und Innovationen auf nationaler Ebene hervorgerufen haben, einschließlich der Verpflichtung zur gesetzlichen Verankerung von technischen Schutzmaßnahmen für Rundfunk- und Kabelsender und einem exzessiven Verbot von Entschlüsselungstools, das auch auf PCs anzuwenden wäre.
Die aktuelle Diskussion beim Europarat ist ähnlich breit angelegt. Zusätzlich zu den von der WIPO eingebrachten Wünschen scheinen die Rundfunkanstalten auch noch Schutz vor Aktualisierungs- und Video-on-Demand-Services einzufordern. Der Grundgedanke ist folgender:
Die Rundfunkanstalten wollen Schutz für ihre Ausstrahlungen,
- deshalb brauchen sie auch Schutz für Intra- und Inter-Rundfunk-Ausstrahlungen bevor sie gesendet werden
- der Vollständigkeit halber brauchen sie auch Schutz für alle Vorläufer, auch wenn diese nicht gesendet werden
- um für die Zukunft gerüstet zu sein, brauchen sie technologisch neutralen Schutz
- wenn es einen Schutz für nicht-gesendete Vorläufer gibt, soll dieser Schutz auf Programme ausgedehnt werden, wenn diese für "Add-on"-Services für Online-Nachrichtendienste verfügbar sind
- weil diese kurzfristigen On-Demand-Ausstrahlungen geschützt sind, sollten Aktualisierungstools ebenfalls geschützt werden;
- weil die Aktualisierungstools schützenswert sind, sollten alle On-Demand-Services geschützt werden; und
- weil die On-Demand-Services der Rundfunkanstalten sich von anderen On-Demand-Services unterscheiden (aus bisher noch nicht angegebenen Gründen) sollte dieser Schutz nur für Rundfunk- und Kabelanstalten gelten.
Obwohl die WIPO elf Jahre lang verhandelt hat, hat sie kaum empirische Analysen der Probleme der Rundfunk- und Kabelsendeanstalten vorgenommen, um die Notwendigkeit eines neuen, auf Urherberrechtsbestimmungen gegründeten Vertrags darzulegen. Die WIPO hat letztes Jahr eine Studie über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Schutzes von verwandten Rechten für Rundfunkanstalten in Auftrag gegeben. Die Fertigstellung der Studie wird für Juni 2010, noch vor dem kommenden WIPO Ausschusstreffen erwartet.
Der Europarat hat ebenfalls noch keine unabhängigen Untersuchungen der Probleme angestellt, die mit dem neuen Instrument vorgeblich gelöst werden. Ebenso wenig hat der Europarat die bestehenden rechtlichen Schutzbestimmungen für die Übermittlung von digitalen Dateien über Computernetzwerke dahin gehend untersucht, ob sie nicht schon jetzt den von den Rundfunkanstalten geforderten Schutz teilweise oder gar flächendeckend bieten.
Der Mangel an empirischer Evidenz, die die Entwicklung eines neuen Instruments rechtfertigen würde, bei gleichzeitiger Abwesenheit vieler Stakeholder, die von diesem Instrument betroffen wären (Künstler, Sportorganisationen, Ausrüstungshersteller, Telekombetreiber, Internet Provider, etc.), wird vermutlich eine große Hürde für das Zustandekommen eines Abkommens darstellen.
Wenn aber die WIPO nicht in der Lage ist, ihre Verhandlungen erfolgreich abzuschließen und der Europäische Ministerrat der Kommission ein Verhandlungsmandat überträgt, dann wird der Europarat im Juni wahrscheinlich eine Ad-hoc-Gruppe für die Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs einrichten. Liegt dieser Entwurf einmal vor, ist auch ein Konsultationsverfahren wahrscheinlich.
Ein Problem bleibt dabei aber ungelöst: Das bestehende Urheberrechtsregime hat in Europa so viele Probleme verursacht, dass Länder wie Frankreich, das Vereinigte Königreich und Polen Gesetze befürworten, die eine große Bedrohung für fundamentale Menschenrechte darstellen. So gesehen scheint es nicht sehr klug sein, wenn der Europarat die Vorbereitung eines neuen Instruments in Angriff nimmt, ohne dass der geringste Beweis für dessen Notwendigkeit vorliegt.
(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)
2004 NGO Declaration on WIPO negotiations
EFF Position Paper on WIPO negotiations
unwatched: Die WIPO Generalversammlung würgt den Rundfunkvertrag ab
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