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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.3, 10. Februar 2010

Italien: The Pirate Bay wieder zensuriert

Verfasst von sac am 14. Februar 2010 - 10:41
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: The Pirate Bay has been censored again in Italy

Nachdem der Italienische Kassationsgerichtshof am 24. September 2008 ein Urteil über die Beschlagnahmung von The Pirate Bay aufgehoben hat, ist Pirate Bay in Italien neuerlich zensuriert worden.

Der Oberste Italienische Gerichtshof hatte den Fall untersucht und festgestellt, dass italienische Internet-Service-Provider (ISP) dazu verpflichtet werden können, ihre Netzwerke zu zensurieren und BitTorrent Suchmaschinen zu sperren, auch wenn sich der Host nicht in Italien befindet oder die Seiten nicht von italienischen Staatsbürgern betrieben werden. Der Oberste Gerichtshof hat weiters entschieden, dass Seiten, die Torrent Files zu urheberrechtlich geschützten Materialien anbieten, als in kriminelle Machenschaften verstrickt zu betrachten sind.

Anfang Feber 2010 wurde der Fall vom Gerichtshof Bergamo nochmals aufgegriffen und entschieden, dass alle italienischen ISPs den Zugang zu The Pirate Bay für ihre Kunden zu sperren haben. Die Anwälte von The Pirate Bay überlegen, den Obersten Gerichtshof anzurufen und den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Inzwischen ist in einem ähnlichen Fall im Vereinigten Königreich Alan Ellis, der erste, der gerichtlich für Online-Musik-Sharing belangt worden ist, freigesprochen worden. Ellis war beschuldigt worden, mit der von ihm betriebenen Oink Website hunderttausende Pfund Profit gemacht zu haben. Die Seite, die 2007 geschlossen worden ist, hatte mehr als 200.000 Mitglieder. Genauso wie The Pirate Bay hat Oink keine urheberrechtlich geschützten Materialien illegal angeboten, sondern es seinen Mitgliedern ermöglicht, andere Mitglieder zum File-Sharing zu finden.

Die Anklage brachte vor, dass Ellis Geld damit verdiente, weil User eine Spende zahlen mussten, um Freude einladen zu können, denn die Mitgliedschaft war nur über Einladung möglich. Einige User bestritten das, und bekräftigten, dass es zwar möglich war, an Oink zu spenden, aber das Recht zur Einladung nicht über Spenden, sondern über Sachbeiträge zu erwerben war. "Alles was ich mache ist genau wie bei Google," sagte Ellis, "nämlich eine Verbindung zischen Menschen zu schaffen. Kein einziges der Musikstücke befindet sich auf meiner Website."

In Folge des Gerichtsurteils von 16. Jänner 2010 haben 17 Vertreter der Musik-, Film und Fernsehindustrie sowie Sport- und Gewerkschaftsvertreter einen offen Brief verfasst, der die umstrittenen Pläne von Wirtschaftssekretär Lord Mandelson unterstützt, der der Regierung im Kampf gegen Onlinepiraterie mehr Befugnisse zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes zuzugestehen will.

Mandelsons Vorschläge, als Bestimmung Teil der Digital Economic Bill (Gesetz zur digitalen Wirtschaft) und derzeit in Lesung im House of Lords, waren von Seiten der Datenschützer heftig bekämpft worden worden. Anfang Jänner hatte die Regierung dann eine Liste von Änderungsvorschlägen zur Digital Economy Bill vorgelegt, mit der die umstrittene Bestimmung so abgeschwächt wird, dass sie nur mehr zur Anwendung kommen soll, wenn "schwerwiegende" Gefahr durch Rechtsverletzungen vorliegt. Gänzlich gestrichen wurde die Bestimmung allerdings nicht.

The Pirate Bay To Be Censored in Italy, Again (7.02.2010)

Comment on Cassation Court sentence, III session 23.12.2009, no. 49437 (Italienisch, 21.01.2010)

Jury clears British 'Pirate Bay' operator of fraud charge (15.01.2010)

PirateBay will be censored (Italienisch, 8.02.2010)

unwatched: The Pirate Bay könnte in Italien verboten werden

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