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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.3, 10. Februar 2010

Belgien: Neues zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung

Verfasst von sac am 14. Februar 2010 - 10:29
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Update on the Belgian transposition of the Data Retention Directive

Der Prozess der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat lange Zeit stagniert. Nach einer öffentlichen Anhörung zu einem ersten Gesetzesentwurf sowie zum Entwurf eines Königlichen Dekrets zur Überführung der EU-Richtlinie in belgisches Recht im Mai 2008 bezog eine große Gruppe von Organisationen dagegen Stellung.

Nicht nur, dass die belgische Regierung sich für die Umsetzung der Maximalvariante einsetzte (z.B. Speicherverpflichtung über 24 Monate), machte sich die Regierung auch für eine Erweiterung der EU-Vorgaben stark und schlug vor, weitere Daten, wie etwa Bankdaten, zu speichern und diese auch für die Verfolgung anderer als "schwerer Straftaten" zu verwenden.

Sogar die Belgische Datenschutzbehörde (DPA) brachte zu dieser Zeit und zum allerersten Mal eine durchgehend negative Stellungnahme ein. Eine öffentliche Kampagne über die Website bewaarjeprivacy.be tat ihr übriges um einige politische Gruppierungen in der belgischen Regierung zu beeinflussen. Die betraf insbesondere einige der französisch-sprechenden Regierungsparteien – die auch generell größeres Misstrauen gegenüber der belgischen Bundesregierung hegen – so dass es schwer geworden war, eine politische Einigung in der Sache zu erzielen.

Hinter verschlossenen Türen wurden die Verhandlungen zwischen zuständigen Regierungsmitgliedern und Vertretern der Telekom-Betreiber, Internet Service Betreiber und den Strafverfolgungsbehörden aber weitergeführt. In enger Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Cyber-Crime-Einheit, legten die zuständigen Regierungsmitglieder der Belgischen Datenschutzbehörde DPA ein ausführliches Papier zur Beantwortung von deren negativer Stellungnahme vor, um die Umsetzung einer Maximalvariante zu rechtfertigen.

Bezug nehmend auf einige Anmerkungen aus den Konsultationen vom Mai 2008 beinhaltete das Papier einige kleinere Änderungen, ließ aber grundsätzliche Fragestellungen außer acht. Im großen und ganzen waren der Gesetzesentwurf und der Entwurf für das Königliche Dekret gleich geblieben; ein erklärender Anhang erwies sich wegen eigenmächtiger und unvollständiger Ausführungen als ungenügend. Dennoch änderte die DPA ihre Stellungnahme in eine vollends positive ab, vorausgesetzt, einige Änderungen würden noch aufgenommen (z.B. Speicherung über 12 Monate; Beschränkung der Speicherverpflichtung auf Provider "öffentlich" verfügbarer elektronischer Kommunikationsdienste oder "öffentlicher" Kommunikationsnetzwerke; eindeutige Definition, unter welchen "besonderen Umständen" die maximale Speicherdauer überschritten werden darf).

Die Regierung arbeitete die meisten Anmerkungen der DPA ein und machte kürzlich den Justizausschüssen auf allen Ebenen Druck, den Gesetzesentwurf auf die Tagesordnung zu setzen. Am 20. Jänner 2010 erschien der Justizminister persönlich im Parlament, um dieses von der Dringlichkeit eines Belgischen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung zu überzeugen und vorzufühlen, ob noch vor Juni 2010 mit einer parlamentarischen Mehrheit für die Vorratsdatenspeicherung zu rechnen ist.

Kaum zwei Wochen später, am 2. Feber, wurde eine Anhörung mit verschiedenen Interessensvertretern angesetzt, aber es wurde klar gemacht, dass der Zeitplan straff und die Möglichkeiten für eine tiefer gehende Diskussion begrenzt sind.

Der Grund für diese Vorgangsweise liegt darin, dass Belgien in der 2. Hälfte 2010 den Vorsitz in der Europäischen Union übernehmen wird. Die Regierung legt daher Übereifer an den Tag, um zu zeigen, dass sie in der Lage sein wird, die Leitung über die anstehende Evaluierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu übernehmen.

Der Justizminister hat zwar festgestellt, das die VDS-Richtlinie quer durch die Mitgliedsstaaten einiges an Bestürzung hervorgerufen hat, hat aber keine Lehren für die Umsetzung auf nationaler Ebene daraus gezogen. Im Gegenteil, der Minister macht sich für eine Umsetzung des SWIFT-Abkommens bis Juni 2010 stark.

Die Hintergründe sind klar: Belgien möchte – wenn es am 1. Juli 2010 den Vorsitz in der Europäischen Union übernimmt – nicht dumm dastehen, wenn es die Evaluierung der VDS-Richtlinie zu leiten hat, ohne diese selbst umgesetzt zu haben.

Belgien sieht die VDS-Richtlinie und seine Evaluierung zurecht als wichtiges Thema an – gibt es doch viele widersprüchliche Ansichten unter den Mitgliedsstaaten, wobei die einen eine Annullierung oder zumindest Einschränkungen fordern und andere, wie die Belgische Regierung, sogar eine Erweiterung der Möglichkeiten wünschen (etwa die Speicherung zusätzlicher Informationen und die Ausweitung der Speicherdauer). Dies kann aber ein schwaches Argument für die Missachtung der Menschenrechte sein, zumal die tatsächliche Notwendigkeit für die Vorratsdatenspeicherung noch nie nachgewiesen werden konnte, weder auf europäischer Ebene noch in Belgien.

Derzeit ist noch nicht klar, wie und wann die Regierung weiter vorgehen wird. Bisher sind keine formalen Entscheidungen getroffen worden, aber in Anbetracht der Dringlichkeit, mit der der belgische Justizminister die Angelegenheit verfolgt, ist in Bälde mit einer formellen Vorlage des Gesetzesvorschlags zu rechnen.

Dabei haben sich einige der Kammer- und Senatsmitglieder, die an der Anhörung teilgenommen hatten – ihrerseits oft wichtige Repräsentanten der einen oder anderen Regierungspartei – gegenüber der Vorratsdatenspeicherung im allgemeinen und gegenüber dem vorgelegten Gesetzesentwurf im besonderen sehr kritisch gezeigt. Eine der Forderungen war, die Entscheidung des Deutschen Verfassungsgerichtshofs abzuwarten, bevor die Umsetzung in Belgien in Angriff genommen wird.

(Ein Beitrag von Maartje De Schutter - Liga voor Mensenrechten, Belgien)

Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung in Belgien

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung (Niederländisch, 17.05.2008)

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung (Niederländisch, 18.06.2008)

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung (Französisch, 17.05.2008)

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung (Französisch, 18.06.2008)

Draft Law on Data retention (Niederländisch und Französisch, 27.08.2009)

Belgium Data Protection Authority Opinions (2008) (Niederländisch) 1

Belgium Data Protection Authority Opinions (2008) (Niederländisch) 2

Belgium Data Protection Authority Opinions (2008) (Französisch) 1

Belgium Data Protection Authority Opinions (2008) (Französisch) 2

Note of the Minister of Justice (20.01.2010, Niederländisch)

Note of the Minister of Justice (20.01.2010, Französisch)

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