Aktuelle Meldungen (01.02.2010)

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Mo, 01/02/2010 - 14:58

Sicherheitslücke bei analoger Videoüberwachung
SWIFT-Übergangsabkommen in Kraft getreten

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Sicherheitslücke bei analoger Videoüberwachung

Die deutschen Sender NDR und ARD deckten enorme Sicherheitslücken bei analogen Funkkameras auf. Einsatz finden diese Gerätschaften sowohl im kommerziellen als auch im privaten Bereich, so auch in Tankstellen, Märkten, Apotheken und sogar in einem Bordell, wie der Bericht zeigt. Da analoge Funkkameras einen einheitlichen und offenen Frequenzbereich verwenden, können die Bilder ohne große Umstände mit leicht erhältlichem Equipment (Empfängereinheit) aus einer Entfernung von bis zu einem halben Kilometer empfangen und in vielen Fällen sogar mitgehört werden (sofern die Kamera auch für Tonübertragungen konzipiert ist).

Auf diese Weise bleiben weder Beratungsgespräche zwischen Apotheker und Kunde noch der Besuch eines Bordells geheim. Auch wenn die meisten Kameras installiert wurden um, den Kassenbereich eines Geschäftes zu überwachen, so kann dies schnell ins Gegenteil umschlagen, da es mit diesen Funkkameras Kriminellen einfach gemacht wird, Kassenbereiche und Mitarbeiter zu beobachten und einen Überblick über den möglichen Inhalt der Kassa zu erhalten. Fazit: Analoge Funkkameras sind nicht nur datenschutzrechtlich, sondern auch sicherheitstechnisch nicht vertretbar.

[unwatched/NDR]

Hier können Sie das Video zum Bericht nachsehen

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SWIFT-Übergangsabkommen in Kraft getreten

Mit dem heutigen Tag tritt das Interimsabkommen für eine Dauer von 9 Monaten in Kraft, nachdem es bereits vom EU-Rat und der Kommission unterzeichnet wurde. Die geplante Übertragung von Transaktionsdaten des Finanznetzwerkes SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) an US-Behörden, betrifft auch innereuropäische Überweisungen und stellt neben dem enormen Eingriff in die Privatsphäre der EU-Bürger auch eine Angriffsfläche für Datenmissbrauch dar. Ein Lichtblick in dieser Sache ist, dass das Abkommen noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden muss, bevor ein längerfristiges Abkommen verhandelt werden kann. Nächste Woche werden sich die Abgeordneten des EU-Parlaments versammeln und über dieses Thema abstimmen. Bisher hört man aus ihren Reichen jedoch viel Kritik am Abkommen, vor allem hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen.

Auch die Arbeiterkammer (AK) spricht sich gegen das Abkommen aus. So erklärt AK-Sprecherin Daniela Zimmer, dass die Datenschutzgarantien des Interimsabkommens zu schwach seinen und dass es zudem Unklarheiten hinsichtlich der Datennutzung gebe: Welche Daten werden zu welchem Zweck an wen übermittelt und wie lange werden sie gespeichert. Daher hofft die AK auf eine Verhinderung des Abkommens. Sollten dennoch Verhandlungen eines längerfristigen Abkommens zustande kommen, so fordert die AK, dass ausschließlich Daten mit Bezug zur USA übermittelt werden und dass bei diesen Daten Datenschutzstandards der EU zur Anwendung kommen. Auch eine Weitergabe der Daten an Drittländer lehnt die AK strikt ab.

Unterdessen berichtet orf.at, dass der in Belgien beheimatete Finanzdienstleister SWIFT vorerst noch keine Daten an die US-Anti-Terror-Fahnder übermittelt. Laut SWIFT-Sprecherin Kornelia Spodzieja werde das Abkommen als nicht rechtskräftig angesehen, solange die Zustimmung des Parlaments fehlt.

[unwatched/AK]

Stellungnahme der Arbeiterkammer (01.02.2010)

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