Französisches LOPPSI 2 Gesetz – Internet sperren oder nicht sperren

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Sa, 30/01/2010 - 13:14


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Englisch: LOPPSI 2 French law - to block or not to block websites

Die Mitglieder des Rechtsausschusses haben eine Novelle zu LOPPSI 2 vorgelegt, die ab 9. Februar 2010 in der Französischen Nationalversammlung behandelt werden soll. (Anm.: Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure, kurz Loppsi, ist ein Gesetzespaket für die Innere Sicherheit und sieht Onlinedurchsuchung, Sperren von kinderpornografischen Webseiten und eine besser ausgestattete Exekutivgewalt, die mit schärferen Strafen arbeiten soll, vor)

Wird das Gesetz angenommen, wird es Internet Service Provider (ISP) dazu verpflichten ohne richterliche Kontrolle und unter dem Deckmantel des Schutzes von Kindern den Zugang zu jenen Internetseiten zu sperren, die sich auf einer Liste befinden, die von der französischen Verwaltung erstellt worden ist. „Wenn die Notwendigkeit gegen die Ausbreitung von Bildern und Darstellungen von Minderjährigen zu kämpfen, gemäß den Vorschriften des Artikels 227-23 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt ist, geben die Verwaltungsbehörde ISPs die Internetadressen von öffentlichen Online-Kommunikationsdiensten bekannt, die den Vorschriften dieses Artikels unterliegen und für die der Zugang unverzüglich unterbunden werden muss“, lautet Artikel 4 des Gesetzes.

Einige der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich eben auf diesen Paragraphen. Der Änderungsvorschlag der Abgeordneten Patrick Braouzec und Michel Vaxès sieht die Streichung desselben vor, mit dem Argument, dass er die Probleme im Zusammenhang mit Kinderpornografie nicht wirklich löst. Er argumentieren sogar damit, dass es ein Fehler sein könnte, weil das Herausfiltern die Möglichkeit in sich birgt, Weiterentwicklungen des Phänomens zu verbergen.

Sie ziehen weiter in Betracht, dass diejenigen, die gegen das Verbot der Kinderpornografie verstoßen und derartige Inhalte im Internet verbreiten, sehr geschickt darin sind, Filterungen mittels Crypt- und Anonymisierungsmethoden zu umgehen und paradoxerweise dadurch sogar besser geschützt sind.

Die beiden Opponenten argumentieren weiters, dass die Filtermethoden gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs verstoßen, wenn sie die Justiz aus dem Prozess ausschließen. Außerdem greift das System nach ihrer Meinung die Netzwerkneutralität an; die Filterung sollte auf Ebene des einzelnen Rechners wie Filtersoftware für den Jugendschutz eingesetzt werden.

Die Abgeordneten Lionel Tardy und Nicolas Dupont-Aignan brachten zwei ähnliche Vorschläge ein. Während der eine die Genehmigung seitens der Justizbehörden fordert, bevor die Verwaltungsbehörde ISPs zur Anwendung von Filtertechniken anhalten dürfen, will das zweite die die Verwaltungsbehörden gänzlich aus dem Prozess heraushalten und ausschließlich die Justiz mit der Anordnung von Filtertechniken betrauen.

Lionel Tardy schlägt weiters vor, die Verwaltungsbehörden zu verpflichten, den ISPs gegenüber jene Filtertechniken, die sie zur Sperre von Pädophilenseiten einsetzen können, zu spezifizieren,

"Das Gesetz kann nicht allgemein die Sperre von Internetzugängen vorschreiben, sondern muss angeben, welche Techniken die ISPs einsetzen können. Die Verpflichtung sollte eine Verpflichtung zu Maßnahmen sein und deswegen müssen diese Maßnahmen aufgelistet sein", sagte der Abgeordnete.

Die Ineffizienz der Filtertechniken ist schon mehrmals von verschiedenen Experten aufgedeckt worden und ist durch den Bericht "Internet Blocking: Balancing Cybercrime Responses in Democratic Societies", der im November letzten Jahres erschienen ist, belegt. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Maßnahmen zur Sperre von Internetseiten ineffektiv sind. Es gibt viele technische Möglichkeit, solche Maßnahmen zu umgehen. Wichtiger noch, die Sperren greifen in die Privatsphäre ein und verstoßen gegen die Grundrechte.

Ähnliche Argumente brachte auch Aurélien Boch vom Provider-Verband OBEDI ein, als er erklärte: "Wird eine Adresse gefiltert, so werden alle Adressen auf dem selben Server ebenfalls gefiltert, egal ob es die Seite von Nouvel Observateur (auflagenstarke französische Wochenzeitung, Anm.) oder eine pornografische Seite ist." Er wies auch darauf hin, dass es nicht möglich sein wird, festzustellen, welche Seiten gefiltert werden, weil die List geheim ist".

Loppsi : the first amendments on Internet filtering (Französisch, 25.01.2010)

Draft law on orientation and programming for internal security (n° 1697)- Amendements received by the Commission for Laws of the National Assembly (Französisch)

Loppsi law programmed on 9 February in the National Assembly (Französisch, 25.01.2010)

Loppsi law arrives on the Assembly's desks (Französisch, 21.01.2010)

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