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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.2, 27. Januar 2010

Italien wünscht eine Lizenz für das Hochladen von Videos ins Internet

Verfasst von sac am 30. Januar 2010 - 12:48
  • Publikationsfreiheit
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Italy wants a licence for uploading videos on the Internet

Die italienische Regierung hat vor eine neue Verordnung zu erlassen, das Personen, die Videos im Internet hochladen, nötigt wie Fernsehsender eine Genehmigung des Kommunikationsministeriums einzuholen.

Artikel 4 der entsprechenden Verordnung, die von Silvio Berlusconi stark vorangetrieben wird, legt fest, dass eine ministerielle Genehmigung für die Verbreitung „von bewegten Bildern, ob mit oder ohne Ton“ im Internet benötigt wird. Dies hätte Auswirkungen auf Webseiten von Zeitungen, IPTV, mobiles TV, und auch auf jede Person, die ein Video auf eine Videoaustauschplattform laden möchte.

Die Opposition hält die beantragte Verordnung für eine Bedrohung der freien Meinungsäußerung und hielt am 14. Januar 2010 eine Pressekonferenz im Parlament ab.

„Die Verordnung unterzieht die Weitergabe von Bildern im Web Regeln, die fürs Fernsehen typisch sind und fordert eine vorherige ministerielle Genehmigung, mit einer unglaublichen Beschränkung der Art und Weise wie das Internet gegenwärtig funktioniert“, meinte der oppositionelle Gesetzgeber Paolo Gentiloni.

Auch die Organisation Artikel 21 unterstützt die Redefreiheit, wie sie im Artikel 21 der italienischen Verfassung festgelegt ist, und kritisierte die Verordnung. Die Gruppe legte am 15. Januar unter dem Titel „Hände weg vom Netz“ Einspruch gegen die Verordnung ein, in dem sie angeben, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich „das Ende der Meinungsfreiheit im Web“ repräsentieren würden und italienische Bürger davon abhalten würden ihre eigenen beweglichen Bilder im Internet zu platzieren.

Nicola D’Angelo, ein Kommissar der italienischen Kommunikationsbehörde, meinte die Verordnung richte sich gegen die Richtlinie für Audio-Visuelle Mediendienste der EU, da der Anwendungsbereich der Regeln fürs Fernsehen auf Online-Video-Inhalte ausgedehnt wurde.

Viele Kritiker sind der Meinung, dass die Verordnung aus den Interessen des Premierministers Berlusconi als Eigentümer von Mediset, Italiens größtem privatem Fernsehsender, resultieren.

Reporter Ohne Grenzen äußerte Bedenken hinsichtlich der Verordnung als Bedrohung für die freie Meinungsäußerung und drängte das Verfassungsgericht dazu sie zur Gänze abzulehnen.

Auch die Europäische Kommission reagierte, indem sie Beschwerden italienischer Interessenvertreter nachging. „Die Dienste der Kommission werden ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien wegen Nichtbenachrichtigung einleiten“, erklärte ein EU-Beamte EurActiv.com. Er fügte hinzu, dass „die E-Commerce-Richtlinie vorsieht, dass es keine generelle Überwachungspflicht für Internetdienstanbieter gibt“, was von der neuen italienischen Verordnung bestritten wird. Ferner machte der Beamte deutlich, dass „reine Videoaustauschplattformen der Definition audio-visueller Mediendienste nicht entsprechen“ und daher nicht von nationalem Recht behandelt werden sollten „sofern sie keine redaktionelle Beschlüsse anwenden“.

Proposed Web video restrictions cause outrage in Italy (15.01.2010)

Italy proposes mandatory licenses for people who upload video (16.01.2010)

A law to change the Net into a big TV (only in Italian, 14.01.2010)

Italy wants to regulate Google and Youtube (25.01.2010)

Government wants to clamp down on online video (20.01.2010)

YouTube, EU e-commerce rules under threat (27.01.2010)

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