Aktuelle Meldungen (29.01.2010)
Veranstaltungshinweis: Web 2.0 Suicide Machine im Wiener MuseumsQuartier
Vorratsdatenspeicherung: Bures appelliert an Fekter und Bandion-Ortner
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Veranstaltungshinweis: Web 2.0 Suicide Machine im Wiener MuseumsQuartier
Das niederländische Künstlerkollektiv WORM zieht als neuer Mieter ins quartier21 des Museumsquartiers und eröffnet seinen Ausstellungsraum am Samstag, 30. Jänner um 20h mit der Präsentation der "Web 2.0 Suicide Machine", mit Hilfe derer man persönliche Daten eigenhändig aus facebook und ähnlichen Netzwerken löschen kann.
WORM ist Künstlerkollektiv, Veranstaltungsort und Werkstätte für Musik, Film und Neue Medien in Rotterdam und Wien und konzentriert sich laut eigener Aussage auf die Verwendung von Open Source, Recycling-Materialien, Effizienz, Ernsthaftigkeit und Spaß. [unwatched / APA]
Weitere Informationen auf www.worm.org und www.mqw.at
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Vorratsdatenspeicherung: Bures appelliert an Fekter und Bandion-Ortner
Infrastrukturministerin Doris Bures schlägt vor, die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene erneut zu thematisieren. Eine nochmalige Behandlung auf EU-Ebene sei angebracht, weil in mehreren Mitgliedsstaaten Zweifel bestehen, dass die umstrittene EU-Richtlinie, die die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorschreibt, mit der europäischen Grundrechte-Charta im Einklang steht. Seit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages mit 1. Dezember 2009 ist die Charta der Grundrechte Teil des EU-Primärrechts.
Bures hat den Appell, die Vorratsdatenspeicherung erneut im EU-Rat zu diskutieren, brieflich an ihre Ministerkolleginnen gerichtet und greift damit die zahlreichen schwerwiegenden Einwände auf, die im Zuge des Begutachtungsverfahrens zur geplanten Novelle, mit der die Vorratsdatenspeicherung in Österreich eingeführt werden soll, eingebracht und auch von Seiten des Österreichischen Datenschutzrates geäußert worden sind.
Auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten stößt die Einführung der Vorratsdatenspeicherung auf wenig Gegenliebe. So wurden mittlerweile in Rumänien und Bulgarien höchstgerichtliche Entscheidungen zur Aufhebung der entsprechenden Regelungen wegen Unvereinbarkeit mit der Verfassung getroffen. Auch in Deutschland prüft bereits das Bundesverfassungsgericht die Übereinstimmung mit der Verfassung. [unwatched / APA]


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