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VDS-Stellungnahmen: Neue Welle der Ablehnung

Auch nach Ablauf der offiziellen Begutachtungsfrist reißt die Welle der Eingaben zur geplanten Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht ab. Mit heutigem Tag sind sage und schreibe 166 Stellungnahmen eingegangen und auf der Parlamentshomepage veröffentlicht worden. Der Tenor der Eingaben ist und bleibt mehrheitlich negativ.

Wie an dieser Stelle bereits berichtet, wurde von der Möglichkeit, zur geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich Stellung zu nehmen, in ungewöhnlich hohem Ausmaß Gebrauch gemacht. Waren es zum Zeitpunkt des letzten Berichts auf unwatched.org "nur" 64 Stellungnahmen, ist deren Zahl im Laufe der vergangenen Tage auf stattliche 166 Eingaben angewachsen. Der Grundtenor der Stellungnahmen ist indes der gleiche geblieben: Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich widerspricht in vieler Hinsicht verfassungs-und menschenrechtlichen Grundprinzipien.

Aufgrund der Vielzahl der Eingaben sei hier nur exemplarisch auf einige Stellungnahmen, die seit unserem Bericht vom 18. Jänner erschienen sind, verwiesen:

So bekräftigt der Österreichische Gewerkschaftsbund die Ansicht, dass die anlasslose, verdachtsunabhängig und undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung weder mit der Europäischen Menschenrechtskonvention noch mit dem österreichischen Datenschutzgesetz vereinbar ist. Verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten wie Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit werde zu wenig Rechnung getragen. Kritisiert wird weiterhin die beträchtliche Missbrauchsgefahr, die Aufweichung von Redaktionsgeheimnis und Informantenschutz, die offenen Fragen in Bezug auf die Anwendungsmöglichkeiten des Gesetzes, etc.

Der ÖBG sieht den ursprünglichen Zweck der Richtlinie, also die Verbrechens- und Terrorbekämpfung, mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung keineswegs erreicht und verwehrt sich in aller Deutlichkeit gegen die Intention, vorsorglich alle BürgerInnen europaweit zu verdächtigen und präventiv zu überwachen. Weiters wird bemängelt, dass die Datenschutzkommission nur die Kontrolle über die Einhaltung der Rechtsvorschriften hat, aber jegliche Kontrolle über die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anwendung fehlt. Eine Aufgabe, die einer unabhängigen Behörde zu übertragen wäre, so der ÖGB.

Er regt ferner an, der Bund möge einen jährlichen Bericht über die vorgenommenen Überwachungen vor- und darin auch die Anzahl der Überwachungen, die zu Verurteilungen geführt haben, offenlegen. Auch eine automatische Informationspflicht gegenüber allen von Datenabfragen Betroffenen solle erfolgen.

Wie etliche andere Organisationen auch, stößt sich der ÖGB daran, dass nach Ablauf der Speicherfrist von 6 Monaten noch eine einmonatige Frist zur Löschung der gespeicherten Daten vorgesehen ist, was einer Verlängerung der Speicherdauer gleichkommt. Und es wird eine präzise Verfahrensregelung vermisst. In diesem Zusammenhang solle auch klargestellt werden, dass AnbieterInnen nur dann verpflichtet sind, Daten auszufolgen, wenn der gerichtliche Auftrag hinreichend präzise und begründet Abfragemotiv und -zeitraum darlegt. Im Zweifelsfall solle eine Kontrollstelle kontaktiert werden können. Im übrigen sei auch die Verlagerung der Speicherung von Verkehrsdaten von staatlichen Behörden hin zu privaten Unternehmen problematisch.

In seinem Resümee kommt der ÖGB daher zu dem Schluss, dass "auch vor dem Hintergrund, dass in immer mehr Mitgliedsstaaten die Kritik über die Umsetzung der Richtlinie zunehmend lauter wird, ... das Vertragsverletzungverfahren fortzuführen [sei], in dem die mutmaßliche Nichtigkeit der Richtlinie auf Basis des Gemeinschaftsvertrags gerügt werden könnte".

Nicht minder klare Worte finden auch die Österreichische Notariatskammer (lehnt "aus dem Grund der Unverhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffes vor einer Entscheidung der Fälle Deutschland und Rumänien die Umsetzung der Richtlinie über die Vorratspeicherung von Daten ab") sowie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (konstatiert "zweifelsohne einen massiven Eingriff in Grundrechte, insbesondere jenes auf Achtung der Privatsphäre des Artikel 8 EMRK, auf Datenschutz des Artikel 1 DSG, des Fernmeldegeheimnis des Artikel 10a StGG und des Kommunikationsgeheimnis des § 93 TKG, des Rechts auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 10 EMRK und Artikel 13 StGG sowie der Unschuldsvermutung des Artikel 6 Absatz 2 EMRK" und fordert, dass "als schwere Straftaten lediglich jene mit einer Untergrenze von 5 Jahren Freiheitsstrafe sowie jene Delikte, die der Zielsetzung der Richtlinie, nämlich Bekämpfung von Terror und krimineller Organisationen dienen, wie etwa Terrorismusfinanzierung, (§ 278d StBG, terroristische Vereinigung (§ 278b StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB)" anzusehen seien).

Nach Ansicht des Verbandes ISPA (Internet Service Providers Austria) wäre die beste Umsetzung die Nicht-Umsetzung der Richtlinie, denn die Vorratsdatenspeicherung "stellt einen krassen Paradigmenwechsel im Europäischen Datenschutzniveau dar und ist [...] nicht ohne Grundrechtstangierung umsetzbar".

Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM), das von Seiten des BMVIT mit der Erstellung des Entwurfs beauftragt worden war, meldet sich nochmals mit einem interessanten Vorschlag zu Wort: Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichts über die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie. Das Gericht hat über die Aufhebung des Umsetzungsgesetzes befunden und seine Entscheidung vor allem damit begründet, dass nur eine Einschränkung der Speicherpflicht auf konkrete Anlassfälle mit Artikel 8 EMRK vereinbar sei, weswegen nur unter dieser Voraussetzung eine Umsetzung der Richtlinie zulässig sei.

Der Wortlaut der umzusetzenden EU-Richtlinie lässt auch nach Ansicht des BIM eine solche grundrechtskonforme Auslegung zu, selbst wenn damit der Intention der Richtlinie nicht Rechnung getragen werde. Auch die Speicheranordnung im Einzelfall bliebe eine Vorratsspeicherung. Das BIM empfiehlt daher, die Richtlinie so umzusetzen, dass bewusst keine permanente vorrätige Aufzeichnung der Verbindungsdaten vorgesehen wird und in einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren diese grundrechtskonforme Auslegung des Sekundärrechts vor dem EuGH zu argumentieren.

Eine Suche nach verbündeten europäischen Mitgliedsstaaten für diese Vorgangsweise wäre mittlerweile wohl nicht vergeblich, so das BIM. Und zumindest könnte damit bis zur endgültigen Klärung der Frage der Grundrechtskonformität auf europäischer Ebene die Speicherung personenbezogener Daten aller in Österreich lebenden Menschen vermieden werden.

Ein Wirtschaftsinformatiker gibt den Befürwortern des Gesetzesentwurfs schließlich noch ein wenig Nachhilfe, wie leicht die Vorratsdatenspeicherung umgangen werden kann und sich damit ad absurdum führt:

"Es gibt momentan im Internet bereits verschlüsselte Netze, in denen viele Verbindungen zu fremden Rechnern aufgebaut werden und Daten über viele verschiedene Punkte übertragen werden. Von Außen ist es nicht einmal per Vorratsdatenspeicherung möglich zu sehen, wer hier mit wem kommuniziert.

Hierbei wird jede Verbindung über mehrere andere Personen geleitet, zum Teil verzögert und es laufen auch hier sicher nicht alle Verbindungen über Server der EU. Terroristen sowie Mafiosi können diese Techniken benutzen, um weiterhin miteinander versteckt zu kommunizieren, während [der] Gesetzesvorschlag lediglich viel Geld kostet und harmlose Bürger ausspioniert, die von Technik keine Ahnung haben."

Die weiterbildenden Links, die der Fachmann nennt, seien den LeserInnen des Artikels nicht vorenthalten:
http://de.wikipedia.org/wiki/I2P
http://de.wikipedia.org/wiki/Freenet

Echte Schützenhilfe für die Vorratsdatenspeicherung kommt nicht einmal vom
Finanzministerium, das eine "gesamtbudgetneutrale Umsetzung des Vorhabens" fordert und klarstellt, dass bis zur Klärung diesbezüglich "aufgeworfener Fragen sowie der Unterbreitung eines Bedeckungsvorschlags .... keine Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesentwurf erteilt werden" kann.

Währenddessen rufen "Wahrnehmungsgesellschaften für Urherberrechte" weiterhin laut nach zusätzlichen Bestimmungen zur Verfolgung ihrer Eigeninteressen. Und Justiz- und Innenressort fordern ohne jede Rücksicht auf grundrechtliche Bedenken die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf niederschwellige Delikte.

Wie orf.at von einer Pressekonferenz des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser berichtet, beklagt dieser, Justizministerin Bandion-Ortner habe sich der Öffentlichkeit bisher nicht gestellt. Sie habe auf eine Anfrage im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats hin gesagt, dass sie das Strafmaß, ab dem die Strafverfolger auf die Vorratsdaten zugreifen können, bereits auf ein Jahr angesetzt habe. Verständlich, dass Steinhauser befürchtet, dass es "wieder so laufen [könnte] wie bei der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes: Man findet zwei willige Abgeordnete, die in letzter Minute einen Abänderungsantrag stellen und die wesentlichen Punkte an der kritischen Öffentlichkeit vorbei ins Gesetz bringen. Man will keine öffentliche Debatte."

Aber, dies könnte gar nicht notwendig werden, denn Bures-Sprecherin Claudia Enk teilt orf.at auf Anfrage mit, man werde "die Änderungen im Lauf der kommenden zwei Wochen in den Entwurf einarbeiten". Dann folge die "politische Abstimmung" im Ministerrat, im Rahmen derer die Details der Umsetzung festgefügt würden. Einen genauen Termin dafür gebe es noch nicht.

Bures hat zwar bisher betont, nur eine Mimimalumsetzung zu wollen und hat parallel eine Überprüfung der Richtlinie auf EU-Ebene angeregt, wofür ihrer Meinung nach Justiz- und Innenressort zuständig wären. Wie die angesprochenen Ministerinnen zur Sache stehen, ist aber hinlänglich bekannt.

So gesehen, kann sich der harmlose Satz, man werde die Änderungen in den nächsten Tagen einarbeiten, noch als gefährliche Drohung herausstellen, nämlich wenn "die Änderungen einarbeiten" bedeutet, die Wünsche des Innen- und Justizressorts – also Zugriff auf Verbindungsdaten bereits im Zusammenhang mit niederschwelligen Delikten – in den Gesetzesentwurf aufzunehmen.

Gleichzeitig werden die zahlreichen Bedenken in Bezug auf mangelnde Grundrechtskonformität, mangelnde Verhältnismäßigkeit, den Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz oder die Missbrauchsgefahr sowie die Forderungen nach Nicht-Umsetzung der Richtlinie ausgerechnet an jene Ressorts weitergereicht, die schon bisher lediglich durch Forderungen nach mehr Überwachung, mehr (Internet-)Zensur aufgefallen sind und einer Aufweichung des Datenschutzes tatenlos zugesehen haben.

Man darf also weiterhin gespannt sein, wie die politische Meinungsbildung weiter voran schreitet. Für einen aktiven Vorstoß in Sachen Verteidigung der Grundrechte sind in den ÖVP-geführten Ressorts Justiz und Inneres derzeit keine Signale zu erkennen. Ein wenig Motivationsarbeit der SPÖ-Infrastrukturministerin wird also durchaus vonnöten sein, wenn sie es mit einer Überprüfung der Richtlinie auf EU-Ebene ernst meint.

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