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UN-Sonderberichterstatter kritisiert Erosion des Rechts auf Privatsphäre

Der UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, Martin Scheinin, hat dieser Tage einen "Bericht über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Kampf gegen den Terrorismus" vorgelegt. Darin spart er nicht mit Kritik an zunehmenden staatlichen Überwachungsmaßnahmen und drängt auf ein internationales Datenschutz-Abkommen.

In seinem kürzlich vorgelegten Bericht geht Sonderberichterstatter Scheinin auf die Entwicklungen seit 9/11 ein und kritisiert die seither stattfindende Erosion des Rechts auf Privatsphäre, die im Namen der Bekämpfung des Terrorismus nunmehr unseren gesamten Lebensbereich betrifft.

Zur Rechtfertigung ihrer Maßnahmen würde von Seiten vieler Länder ins Treffen geführt, dass es nur mittels verstärkter Überwachung möglich sei, gegen terroristische Aktivitäten vorzugehen. Bei der Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen seien – sofern überhaupt vorhanden – auch verfassungsmäßig verankerte Schutzmaßnahmen mit juristischen Manövern umgangen worden. Die Folge ist eine "Erosion des Rechts auf Privatsphäre". Was einst die Ausnahme war, ist nun zur Regel geworden. Die Staaten schränken Überwachungsmaßnahmen im Zuge der Terrorismusbekämpfung nicht mehr ein, im Gegenteil, sie weiten die Möglichkeit zur Überwachung auf alle Einsatzzwecke aus.

Überwachung sei zum integralen Bestandteil der Politik geworden, wodurch es auch zu einer Umkehr der Beweislast gekommen ist. Nicht mehr die Politik muss nun nachweisen, dass eine Maßnahme gerechtfertigt ist, sondern Kritiker müssen nun argumentieren, warum die Sammlung bestimmter Daten nicht nicht zulässig ist.

Noch dazu können legistische Schutzmechanismen nicht mehr mit der rasanten technischen Entwicklung und den damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten Schritt halten. Am schlimmsten aber, so Scheinin, ist die Tatsache, dass die entsprechenden Technologien und Politiken in andere Länder exportiert werden und dabei oft die elementarsten Schutzmechanismen "verloren gehen".

Die Bekämpfung des Terrorismus könne aber nicht als Trumpfkarte, die automatisch alle Eingriffe in die Privatsphäre rechtfertigt, eingesetzt werden. Weil der Schutz der Privatsphäre stets dem Argument der Terrorismusbekämpfung untergeordnet werde, fordert Scheinin ein rigoroses Rahmenwerk, dass eine Beeinträchtigung der Privatsphäre nur dann zulässt, wenn diese notwendig und verhältnismäßig ist und entsprechenden gesetzlichen Regelungen unterliegt.

Die 15 Punkte umfassenden Empfehlungen Scheinins umfassen neben der Einführung von strikten Schutzmaßnahmen zur Wahrung der Privatsphäre auf nationaler und internationaler Ebene auch den Ruf nach einer rigorosen Änderungen in der Haltung von Politik und Verwaltung, die Evaluierung von Maßnahmen zur Terror-Bekämpfung noch vor deren Einführung oder die Erforschung und Entwicklung von Technologien, die den Schutz der Privatsphäre verbessern.

Der Schutz der Privatsphäre ist ein fundamentales Menschenrecht, so der Sonderbeauftragte, der sich in seinem Bericht auch kritisch über die Vorratsdatenspeicherung äußert. Es müsse daher gewährleistet sein, dass jedem Menschen ein Bereich zur Verfügung steht, in dem er sich autonom entwickeln und mit anderen interagieren kann, ohne staatliche Intervention befürchten zu müssen.

Weitere Informationen:
Bericht des Sonderberichterstatters


UN-Pressemeldung