VDS-Begutachtungsverfahren: "Der Widerspruch zu den Menschenrechten ist unlösbar"
Am Freitag endete die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur TKG-Novelle, mit der die Vorratsdatenspeicherung in Österreich eingeführt werden soll. Die eingegangenen Stellungnahmen spiegeln eine breite Ablehnung des Gesetzesentwurfs wider.
Im Zuge des Begutachtungsverfahrens zum Entwurf der TKG-Novelle zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sind bislang 64 Stellungnahmen eingegangen: Während dem Justiz- und Innenministerium der Sinn erwartungsgemäß nach einer massiven Ausdehnung der Zugriffsmöglichkeiten steht und sich die Bundesländer wenig bis gar nicht in die Diskussion einbringen, pendelt das Spektrum der verschiedensten Interessenverbände und Vertreter der Zivilgesellschaft zwischen Skepsis und gänzlicher Ablehnung.
Die Begehrlichkeiten des Justiz- und Innenressorts zeichnen sich durch ein Übermaß an Überwachungsgelüsten aus. Wie "Die Presse" berichtet, fordert das Justizministerium (mit Rückendeckung aus dem Innenministerium), die entsprechenden Daten auch für Zivilprozesse und die Verfolgung von Kleinstkriminalität auswerten zu dürfen. (Die Ministerialbeamten sollen in der Sitzung sogar den Wunsch geäußert haben, die Daten zur Ausforschung von Personen einzusetzen, die Dritte über Internetforenbeiträge beleidigt haben.) Zwei ranghohe Beamte aus den beiden Ressorts sollen derartige Wünsche am Donnerstag in einer vertraulichen Sitzung dem Datenschutzrat des Bundeskanzleramts vorgetragen, der Leiter der Abteilung für Strafprozessordnung im Justizministerium, Christian Pilnacek, diese Information bestätigt haben.
Ginge es nach dem Willen des Justiz- und Innenressorts, sollten die Verbindungsdaten der Österreicher also anstatt – wie ursprünglich vorgesehen – zur Verfolgung schwerer Straftaten, nun auch zur Ermittlung von Internetschwindlern, Raubkopierern und Kleinstkriminellen eingesetzt werden. Die Relevanz des Arguments, dass einmal vorhandene Daten zusätzliche Bedürfnisse zur Nutzung entstehen lassen, bestätigt sich hier nur allzu deutlich. Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen wird dabei überhaupt nicht mehr gestellt.
Umso bemerkenswerter ist daher der breite Konsens bei der Ablehnung des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Grundsätzliche Vorbehalte wurden von etlichen Vertretern der Zivilgesellschaft, wie vom AKVorrat, von der Arge Daten, der Piratenpartei und vom Verein für Internet-Benutzer Österreichs (vibe!at) eingebracht. Fazit der Stellungnahmen: Im Wesentlichen ist man sich einig, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung eine Missachtung des Gebotes der Achtung der Privatsphäre, eine Aushöhlung des Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnisses, eine Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und eine Pervertierung der Unschuldsvermutung mit sich bringt. Dem nicht genug wird die VDS, bei der eine hohe Missbrauchsgefahr bestünde, einhellig als wirkungslos eingestuft, da sie – außer vielleicht von Kleinstkriminellen – ohnedies mit geringem Aufwand umgangen werden kann.
Dieser Meinung haben sich im Begutachtungsverfahren auch eine erkleckliche Zahl von Privatpersonen und KMUs angeschlossen.
Beachtenswert auch, dass gar die Richtervereinigung einen beträchtlichen Teil ihrer Stellungnahme der Empfehlung widmet, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Grundrechtsprüfung an den EuGH heranzutragen. Einen Wunsch nach Revision äußert auch die zuständige Ministerin, Doris Bures, in ihrer gestrigen Presseaussendung, in der sie meint, "... dass die Forderung des Datenschutzrates aufgegriffen werden sollte, wonach eine Überprüfung der EU-Richtlinie auf europäischer Ebene stattfinden soll." Ein erfreulicher Ansatz, allerdings vertritt Bures den Standpunkt, "Justiz- und Innenministerin müssten dies im zuständigen Rat für Justiz und Inneres, der die Richtlinie auch erlassen hat, auf die Tagesordnung bringen." Im Klartext wird so der Handlungsbedarf einfach weiter delegiert und dabei wohl der Bock zum Gärtner gemacht.
Die Richtervereinigung weist übrigens auch auf einen weiteren interessanten Aspekt des Entwurfs hin: In § 92 des TKG werden "Vorratsdaten" definiert als "Daten, die ausschließlich aufgrund der Speicherverpflichtung ... gespeichert werden". Diese Definition könne dahin gehend interpretiert werden, dass jene Daten, die schon bisher etwa zu Verrechnungszwecken gespeichert wurden, nicht ausschließlich wegen der (neuen) Verpflichtung gemäß TKG gespeichert und daher nicht als "Vorratsdaten" angesehen werden. Damit würden die Daten nicht den strengen Bestimmungen des TKG unterliegen, so die Richtervereinigung.
Der geortete Interpretationsspielraum beunruhigt offenbar auch Privatpersonen, die in ihrer Stellungnahme zu der Erkenntnis gelangt sind: "Ich kenne meinen Internet-Serviceprovider und meinen Mobilfunkanbieter ausreichend gut um zu wissen, dass es keine gute Idee ist, ihnen die Erlaubnis zu geben, solche Daten zu speichern."
Bedenken äußern sowohl verschiedene Beratungsstellen, wie die Aidshilfe Salzburg, als auch die Österreichische Ärztekammer, die um die Wahrung des Patientengeheimnisses, sowie der Österreichische Journalisten Club und der ORF-Redakteursrat, die um den Schutz ihrer Informanten fürchten, sich um die Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses und der Medienfreiheit sorgen.
Die Landwirtschaftskammer Österreich moniert immerhin, man möge doch in der Novelle "schwere Straftaten" genau definieren, was bislang ausgeblieben ist, und über entsprechende Bestimmungen dafür Sorge tragen, dass die Daten nach Ablauf der vorgeschriebenen Speicherdauer auch tatsächlich gelöscht werden.
Nicht einmal die Industriellenvereinigung verabsäumt es, darauf hinzuweisen, dass "grundsätzliche Bedenken der Wirtschaft gegen die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie als solche weiter bestehen", bevor sie den Wunsch äußert, die Kosten für die Speicherung und Verwaltung der Vorratsdaten mögen von der öffentlichen Hand getragen werden.
Schließlich äußert auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), von dem bislang zwar noch keine Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens, aber eine ausführliche Presseerklärung vorliegt, "massive Bedenken". Schon im Vorfeld habe man "vor einem Bruch mit der Tradition des österreichischen Rechtsstaates gewarnt, da ohne vorliegende Verdachtsmomente in die grundrechtlich geschützte Position des Einzelnen zu Strafverfolgungszwecken eingegriffen werden soll". "Eine solche Maßnahme [stelle] zweifelsohne einen massiven Eingriff in eine ganze Palette von Grundrechten dar". Müßig zu erwähnen, dass ÖRAK-Präsident Benn-Ibler darüber hinaus auch den Sinn der Maßnahme bezweifelt, stehe doch diesem "immensen Grundrechtseingriff ... ein in keinem Verhältnis stehender Nutzen ... gegenüber".
Man darf gespannt sein, wie der Gesetzgeber gedenkt, die vorliegenden Einwände zu berücksichtigen, ohne auf eine Aufhebung der EU-Richtlinie hinzuarbeiten. Denn, wie es die Telekommunikationssprecherin der Grünen, Gabriele Moser, unmissverständlich ausdrückt, "der Widerspruch zu den Menschenrechten ist unlösbar".


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