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Startseite » EDRi-gram Nr. 8.1, 13. Januar 2010

Spanien: Oberster Gerichtshof verurteilt NGO wegen des Hostens offensiver Inhalte zu einer Geldstrafe

Verfasst von sac am 17. Januar 2010 - 11:41
  • Rechtsprechung
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Spain: NGO fined by the Supreme Court for hosting offensive contents

Ende Dezember 2009 bestätigte der Oberste Gerichtshof Spaniens seine Entscheidung die Asociación de Internautas (AI – Verein der Internetuser) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von 18.000 Euro an die SGAE (Globale Gesellschaft der Autoren und Herausgeber) zu verurteilen, da die AI Webseiten wie putasgae.org und antisgae.internaturas.org hostete, welche Beleidigungen gegenüber SGAE enthielten.

Die Klage wurde im März 2004 seitens der SGAE eingereicht und damit begründet, dass die Webseite der AI oben genannte Seiten hostet und diese Ausdrücke wie „Profikiller“, „Gesindelhaufen“ oder „verfluchte Taschendiebe“ enthalten.

Am 6. Februar 2006 verurteilte das Oberste Landesgericht in Madrid die AI dazu 18.000 Euro an die Gesellschaft der Autoren zu zahlen und ordnete die Entfernung der Webseiten und der offensiven Inhalte an. Zudem musste der Verein das Urteil auf ihrer Webseite veröffentlichen.

Die AI legte Einspruch vor dem Obersten Gerichtshof ein und stritt jegliche Verantwortung für die offensiven Inhalte der jeweiligen Webseiten ab und argumentierte mit der Freiheit der Meinungsäußerung. Der Verein gab an nichts mit der Schaffung der genannten Inhalte zu tun zu haben und dass ihm die Beleidigungen gegenüber der SGAE nicht bekannt waren.

Das Gericht entschied jedoch, dass die AI als Eigentümer der Subdomäne antisgae.internautas.org schuldig zu sprechen sei. Allerdings wurde die Nutzung an Dritte abgetreten, welche die Subdomäne selbstständig verwalteten und technisch leiteten. Daher sah das Gericht ein, dass die AI lediglich als hostender Service-Provider fungierte. Gemäß der spanischen Gesetzgebung hätte die AI als hostender Provider nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden dürfen, so lange sie sich der offensiven Inhalte nicht bewusst war. Jedoch lehnte das Gericht den Einspruch ab und gab an, dass dieses Argument bedeutungslos sei, da bereits die Namen der Webseiten für sich sprächen und entschied, dass die AI die Ehre der SGAE verletzt habe.

Nun muss der Verein tatsächlich weitere 18.000 an Teddy Bautista, den Präsidenten der SGAE, zahlen.

We have lost PUTASGAE case (Spanisch, 22.12.2009)

"PUTASGAE": One more door towards the legal insecurity and the culpability presumption on the Internet (Spanisch, 27.12.2009)

The Supreme Court ratifies the fine of 36,000 euros to AI for hosting putasgae.org (Spanisch, 22.12.2009)

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