Proteste gegen Abhöraktionen und das Vorratsdatenspeicherungsgesetz in Bulgarien
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Englisch: Protests in Bulgaria against eavesdropping and data retention law
Am 14. Januar 2010 wird in Bulgarien ein Protest vor den Toren des Parlaments stattfinden, das sich gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz, das seitens des bulgarischen Innenministers mit Hartnäckigkeit vorangetrieben wird, richtet.
Am 10. Dezember 2009 genehmigte das Parlamentarische Komitee für Innere Sicherheit und Öffentliche Ordnung hinter verschlossenen Türen die vorgeschlagenen Zusatzartikel des Innenministers zum Electronic Communications Act (ECA – Gesetz für elektronische Kommunikation). Daraufhin wurden die Zusatzartikel am 22. Dezember 2009, entgegen des großen öffentlichen und medialen Widerstandes, in der ersten Lesung einer parlamentarischen Dringlichkeitssitzung verabschiedet.
Die vorgeschlagenen Zusatzartikel enthalten Bestimmungen, die dem Innenminister und anderen Behörden - ohne Kontrollmechanismen - eine ständige Überwachung des Verhaltens, der Bewegungsabläufe und anderer Informationen jedes einzelnen bulgarischen Bürgers erlauben, unabhängig davon ob man ein Verbrechen begangen hat oder nicht. So verstoßen diese Bestimmungen gegen die Unschuldsvermutung, die sowohl von der Verfassung als auch von der europäischen Gesetzgebung für Menschenrechte festgelegt wird.
Auf diese Weise erhält das Innenministerium durch eine direkte Schnittstelle Zugang zu Daten von Anrufen und Mobilgeräten aller Bürger. Obwohl eine richterliche Verfügung für diesen Zugang benötigt wird, besteht keine Verpflichtung diesen Zugang zu begründen. Durch diese Schnittstelle haben die Behörden einen direkten und nicht nachvollziehbaren Zugang zu der allgemeinen nationalen Datenbank aller Aufzeichnungen der Telekommunikation.
Eine der Hauptbestimmungen besagt, dass Verkehrsdaten für Verbrechen, für die mehr als zwei Jahren Haft verhängt werden, aufbewahrt werden sollen. Diese Verkehrsdaten können ebenso in Zusammenhang mit Computerkriminalität, die in naher Zukunft auch den vagen Begriff der Computerpiraterie einschließen könnte, verwendet werden.
Selbst Innenminister Tsvetan Tsvetanov stimmt zu, dass „es keinen anderen EU-Mitgliedsstaat gibt, der seinen Polizeikräften einen solchen Zugang gewährt; es verstößt gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie gegen die bulgarische Verfassung“ und gesteht auch dass „die Bürger gemäß dem derzeitigen Antrag kein Recht haben Informationen darüber einzuholen, ob ihre Kommunikationsdaten Nachforschungen unterlagen“.
Veni Markovski, Leiter des EDRi-Mitglieds Bulgarian Internet Society, kritisierte die Zusatzartikel und warnte vor der mangelnden Kontrolle über jene Behörden, die Zugang zu den gespeicherten Daten haben werden. „Innenminister Tsvetan Tsvetanov sagte aus, dass sie erwarten gerichtliche Bewilligungen einzuholen bevor gespeicherte Daten genutzt werden, jedoch besteht das Problem darin, dass die Polizei - ohne Mitwissen des Service Providers - einen dauernden Zugang zu Daten erhalten wird, die durch das System laufen. Mit anderen Worten werden sie die Zustimmung des Gerichtes erhalten, wenn sie die Daten vor Gericht nutzen möchten. Sollen sie jedoch für andere Zwecke genutzt werden, sei es Kontrolle, Erpressung oder wirtschaftliches Interesse, so wird keine gerichtliche Verfügung benötigt“, erklärt Veni.
Ein offizielles Protestschreiben wurde öffentlich entworfen, online ausdiskutiert und in der Facebookgruppe veröffentlicht. „Wir wollen nicht, dass uns der Innenminister online ohne Kotrollmechanismen abhört.“
Bulgaria is not Big Brother, 2010 is not 1984 (7.01.2010)
Electronic Communication Act amendments for first reading in Parliament (22.12.2009)
I would not mind others reading my email - Speaker of Parliament (6.01.2010)


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