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DSR zu Vorratsdatenspeicherung: Hoffen auf politische Lösung

Der österreichische Datenschutzrat hat heute seinen Standpunkt in Bezug auf die vorgesehene Novelle zur Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. Wie bereits angekündigt, will er kein abschließendes Gutachten abgeben, solange kein mit Innen- und Justizministerium abgestimmter Gesetzesvorschlag vorliegt. Und er äußert seine Hoffnung auf Aufhebung der entsprechenden EU-Richtlinie.

Anlässlich einer Pressekonferenz präsentierte heute der Vorsitzende des Datenschutzrates (DSR), Johann Maier, die vom Datenschutzrat einstimmig beschlossene Stellungnahme zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich. Gemeinsam mit der Geschäftsführerin des Datenschutzrates, Eva Souhrada-Kirchmayer vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, erläuterte er die Auswirkungen der EU-Richtlinie für Österreich: Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie sei bereits abgelaufen, weshalb gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Damit sei Österreich nicht allein, für weitere 19 Mitgliedstaaten sei dies der Fall. Denn auch in den meisten anderen EU-Ländern gäbe es massive datenschutzrechtliche Bedenken gegen diese Richtlinie.

"Aus unserer Sicht steht das Instrument der Vorratsdatenspeicherung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechtscharta in einem gravierenden Spannungsverhältnis", so Maier. Es müsse ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem öffentlichen Interesse an Ordnung und Sicherheit gewahrt werden. Verfahren zur Ermittlung personenbezogener Daten sollten daher nur bei Vorliegen konkreter Verdachtsmomente eingesetzt werden. Darauf müsse in der Umsetzung der Richtlinie geachtet werden. "Wir fordern eine restriktive Definition für schwere Straftaten, die sich am grundsätzlichen Zweck der Richtlinie, also der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, orientiert", sagt der Vorsitzende des Datenschutzrates.

Der DSR hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem vorliegenden Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie befasst. Mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes soll den EU-Vorgaben Rechnung getragen werden. Das Gremium begrüßt den Vorschlag insofern, als damit versucht wird, sich bei grundrechtsrelevanten Anordnungen auf eine "Mindestumsetzung" zu beschränken. Kritisiert wir allerdings, dass noch keine abgestimmten und ausformulierten Gesetzesvorschläge aller betroffenen Ressorts vorliegen. Erst wenn die Vorlagen von Justiz- und Innenministerium vorliegen und interministeriell abgestimmt seien, könnte der Datenschutzrat eine abschließendes Gutachten erarbeiten.

Wichtig sei es zum jetzigen Zeitpunkt auch, die Entwicklung auf europäischer Ebene abzuwarten. Mit dem Amtsantritt der neuen Europäischen Kommission sowie durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages und damit der Grundrechte-Charta sowie dem Beschluss des Stockholmer Programms seien durchaus noch Änderungen auf EU-Ebene zu erwarten. Dies könnte bis hin zu einer Aufhebung der Richtlinie führen.

[unwatched/APA]

Links:
Bisher eingegangene Stellungnahmen zur TKG-Novelle

Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzrat ortet Diskussionsbedarf

Stellung nehmen zur Vorratsdatenspeicherung

akvorrat's status on Saturday, 16-Jan-10 14:02:48 UTC

RT @AndreasKrisch DSR zu #Vorratsdatenspeicherung: Hoffen auf politische Lösung: http://is.gd/6k4mZ #vds