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Nur noch 3 Tage: Stellung nehmen zur Vorratsdatenspeicherung

Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen zur umstrittenen Novelle des TKG, mit der die Vorratsdatenspeicherung implementiert werden soll, läuft mit Ende dieser Woche (15. Jänner 2010) ab. Der AK Vorrat setzt sich für die Wahrung der Grundrechte und somit gegen den Gesetzesvorschlag ein. Mündige Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich dieser Bewegung anzuschließen und Stellungnahmen einzubringen.

Mit der geplanten Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) soll die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in österreichisches Recht umgesetzt werden. Der AK Vorrat steht auf dem Standpunkt, dass eine Umsetzung der Richtlinie im Einklang mit den Grundrechten nicht möglich ist, und hat deshalb folgende Ziele formuliert:

  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Österreich!
  • Keine Vorratsdatenspeicherung in Europa!
  • Österreich soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen, sondern bekämpfen!

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde nun eine Stellungnahme zur TKG-Novelle eingebracht. Die Argumentation stützt sich dabei auf die Einsicht, dass die geplante, anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten gleich mehrere elementare Grundrechte verletzt. Insbesondere werden durch dieses Gesetz das Gebot zur Achtung der Privatsphäre (gem. Art. 8 EMRK) missachtet, das Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnis (gem. Art. 10a StGG) ausgehöhlt, das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt (Art. 10 EMRK und Art. 13 StGG) und die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) pervertiert. Dem nicht genug, geht von dem geplanten Gesetz auch eine erhöhte Missbrauchsgefahr aus. Dass für das Begutachtungsverfahren ausgerechnet die Weihnachtszeit gewählt wurde, und damit eine breite Diskussion des Gesetzesentwurfs erschwert wird, tut ein übriges.

Weitere Stellungnahmen der Zivilgesellschaft befürchten zudem eine Gefährdung des Informatenschutzes und damit eine Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses und stellen die Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung in Frage. Denn wer Terrorismus und organisierte Kriminalität betreibt, ist professionell genug, um der Speicherung seiner Verkehrsdaten auszuweichen (Wertkartenhandys, Internettelefonie und E-Mail-Verkehr über Anbieter außerhalb der EU, Anonymisierungsdienste, Telefonzellen, Internetcafes u.v.a.m.).

Die Details der Stellungnahme des AK Vorrat sowie weitere, bisher abgegebene Stellungnahmen sind über die Parlamentshomepage abrufbar.

Mündige Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von der Möglichkeit, Gesetze zu kommentieren, Gebrauch zu machen und Stellungnahmen an das Parlament zu schicken. Das Verfassen eigener Texte ist dabei genauso möglich wie die Übernahme vorhandener Texte. Der AK Vorrat lädt alle ein, seine Stellungnahme als Basis für eigene Stellungnahmen - nach Geschmack auch inhaltsgleich - zu verwenden. Allenfalls kann sich der Inhalt einer Stellungnahme auch im Verweis auf eine bereits vorliegende beschränken.

Wer noch zusätzlich Informationen einholen möchte, ist eingeladen, dies bei der Informationsveranstaltung der ARGE Daten "Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung" am 12. Jänner 2010 zu tun.

Die quintessenz (Verein zur Wiederherstellung der Bürgerrechte im Informationszeitalter) lädt außerdem am 12. Jänner 2010, ab 20 Uhr zur "Stellungnahmen Werkstatt" ins MuseumsQuartier, wo eine gemeinsame Stellungnahme ausgearbeitet wird.

Setzen Sie ein Zeichen und senden Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an jd@bmvit.gv.at und begutachtungsverfahren@parlament.gv.at.

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