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EDRi-gram Nr. 7.24, 16. Dezember 2009 |
Deutsches Bundesverfassungsgericht verhandelt über Vorratsdatenspeicherung
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Sa, 19/12/2009 - 14:33
Das deutsche Bundesverfassungsgericht verhandelte am 15. Dezember 2009 den bisher größten konstitutionellen Fall zur Implementierung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Eingereicht wurde der Antrag von mehr als 34.000 Personen. Bereits zuvor wurde das Gesetz seitens des Gerichts mit zwei vorangehenden Übergangsmaßnahmen eingeschränkt. Die neue Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger befindet sich in einer misslichen Lage, da sie sich der Klage als Mitglied der Opposition anschloss. Nun muss sie jedoch auch die Regierung bei der Befürwortung des Gesetzes vor Gericht vertreten. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte zu Beginn der Verhandlung, dass die Klage grundlegende Fragen über das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit aufwirft. Im Laufe der Verhandlung warnte Volker Beck (Die Grünen) vor einem „schwarzen Tag für die Magna Carta des Datenschutzes“. Constanze Kurz vom EDRi-Mitglied Chaos Computer Club wies auf den potentiellen Missbrauch der gespeicherten Daten hin und darauf, dass ihre Kombination mit anderen Daten einen genauen Überblick über jede Bewegung des Bürgers geben könnte. Peter Schaar, deutscher Bundesbeauftragter für Datenschutz, bestätigte diese Bedenken und erklärte, dass Mobilfunkanbieter bereits mehr Standortdaten gespeichert hatten als bloß die Funkzelle, in der sich der Nutzer befand. Die Verhandlung umfasste auch Aussagen unabhängiger Experten. Der Dresdner Informatikprofessor Andreas Pfitzmann erläuterte wie die Speicherung von Verkehrsdaten die demokratische Gesellschaft sichtlich gefährdet und schwächt. Für die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprach Christopher Moller, Vertreter der Bundesregierung im Verfahren, und räumte jedoch ein, dass die Gesetzgebung die Grundrechte durch Speicherung von Telekommunikationsdaten beschränkt. Er wurde seitens der Richter, die seinen Behauptungen sehr kritisch entgegneten, befragt. Moller wurde von Polizeivertretern, die Beispielsfälle, in denen das Gesetz nützlich wäre, anführten, von Vertretern der Musikindustrie und des Verbandes Deutscher Verlage unterstützt. Ein Urteil des Gerichts wird in zwei bis drei Monaten erwartet. Live Berichterstattung von der Anhörung (15.12.2009) Gemeinsame Presseerklärung der Beschwerdeführer vom (15.12.2009) Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht: Kritische Fragen, schwere Bedenken Germany's largest-ever class action suit kicks off (15.12.2009) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1627
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