Vorratsdatenspeicherung: Datenschutzrat ortet Diskussionsbedarf
Auch der Österreichische Datenschutzrat zeigt sich nun mit dem vorliegenden Entwurf über eine Novelle zum Telekommunikationsgesetz, mit dem die flächendeckende Speicherung von Telekommunikationsdaten über mindestens 6 Monate gesetzlich verankert werden soll, unzufrieden. Und reiht sich damit ein in die lange Reihe der Kritiker.
Während deutsche Verfassungshüter gerade die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung prüfen, und der Unmut über die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auch in Österreich immer stärker wird, hat nun auch der Österreichische Datenschutzrat Bedenken geäußert.
"... bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um eine höchst sensible Grundrechtsmaterie", so der Vorsitzende des Datenschutzrats Johann Maier, "mit der sich der Datenschutzrat in der Vergangenheit mehrmals befasst und sich stets dagegen ausgesprochen hat." Denn sie stelle eine anlasslose, verdachtsunabhängige und undifferenzierte Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung dar, die als eine unverhältnismäßige Maßnahme einzustufen und mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sei.
Im Datenschutzrat ist man auch zum Schluss gekommen, dass "der vorliegende Novellierungs-Entwurf noch gemeinsam mit den dafür notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung und des Sicherheitspolizeigesetzes diskutiert werden muss", so Maier. Doch bis heute lägen noch keine konkreten Vorstellungen und Wünsche der beiden dafür zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres vor.
Daher werde der Datenschutzrat erst Mitte Jänner eine endgültige Stellungnahme beraten und beschließen. Maier erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages am 1. Dezember 2009 auch die Grundrechte-Charta in Kraft getreten ist, die dem EUGH nun die Möglichkeit eröffne, über die Grundrechtskonformität der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu entscheiden.
Wie berichtet, soll mit der Novelle die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in österreichisches Recht umgesetzt werden. Damit wären alle Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, Informationen zur Kommunikation per Festnetz, Fax, Handy und Internet sechs Monate lang zu speichern. Sie müssten protokollieren, wer mit wem am Telefon gesprochen hat, und auch, wer wann das Internet benutzt hat und an wen E-Mails versandt wurden. Die Speicherung der Daten hat ohne Anlass oder Verdachtsmomente zu erfolgen und betrifft die gesamte Kommunikation österreichischer Bürger und Bürgerinnen.
Gegen diesen Gesetzesentwurf macht auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mobil. Wer die Initiative unterstützen will, kann auf der Website des Arbeitskreises eine Unterstützungserklärung abgeben.


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