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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.23, 2. Dezember 2009

ENDitorial: Das „Selbst“ in Selbstregulierung wahren

Verfasst von sac am 6. Dezember 2009 - 18:26
  • Copyright / Urheberrecht
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: ENDitorial: Keeping the "self" in self-regulation

Unternehmen, insbesondere in der Internetwelt, fürchten (aus gutem Grund) Regierungsverordnungen. Daher haben herkömmliche Internet Service Provider auf „selbstregulative“ Lösungen zu Themen aus den Bereichen Management und Betrieb ihrer eigenen Netzwerke, beispielsweise im Fall von Spam, gedrängt. Denn oftmals scheint und ist Selbstverwaltung die effektivste Lösung.

Es gibt jedoch einen ansteigenden und schleichenden Trend bei Selbstregulierung, bei dem auf Internetzugang und Dienstanbieter wachsender Druck ausgeübt wird, ihre eigenen Kunden als potentielle Verbrecher zu behandeln und üblicherweise widerwillig Aufsichtsrollen zu übernehmen. Diese Entwicklung birgt eindeutig Risiken sowohl für Onlinefreiheiten als auch für demokratische Kontrollen, auf deren Schutz Bürger normalerweise vertrauen könnten.

Bereits als ISPs aufgefordert wurden (oftmals unter der Drohung als Unterstützer von Kindesmissbrauch dargestellt zu werden) „selbstregulative“ Webblockaden einzuführen, fühlten sie sich, mit der bemerkenswerten Ausnahme von Deutschland, dazu verpflichtet. Diese Tätigkeit hat eindeutig kaum etwas mit der lexikalischen Definition von „Selbstregulierung“ gemein. In Deutschland führte die öffentliche Debatte, ausgelöst durch die mutige und ehrenhafte Entscheidung der ISPs moralischer Erpressung nicht klein beizugeben, dazu dass die Republik Deutschland den ersten entscheidenden Schritt in Richtung umfassender Zensur und eines zunehmend kontrollierten Internets nicht unternahm. Bedauerlicherweise besteht für diese demokratische Entscheidung die Gefahr vom populistischen aber hochgradig fehlerhaften Antrag der Europäischen Kommission eine „Blockade“ auf EU-Niveau einzuführen, gestürzt zu werden.

Letzte Woche wurde das Telekompaket vom Europäischen Parlament genehmigt. Es enthält das neue Recht der Mitgliedsstaaten zu fordern, dass Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzwerken und -diensten Obligationen hinsichtlich „rechtswidriger Aktivitäten“ und undefinierter (und undefinierbarer) „schädlicher Inhalte“ in ihre Kundenverträge einbauen. Noch vor wenigen Wochen sahen wir ein durchgesickertes Dokument in Bezug auf ACTA ein, das die Sicht der USA wiedergibt dass „ISPs Regelungen zur Verhinderung unerlaubten Speicherns und Übermittelns von IP-verletzenden Inhalten einführen müssen (ex: Klauseln in Kundenverträgen, die unter anderem eine gestaffelte Reaktion erlauben)“.

So sehen wir auf der einen Seite das Telekompaket, das Regierungen die Befugnis erteilt private Unternehmen dazu zu drängen ihre Verträge zur Beschränkung der Internetnutzung ihrer Kunden einzusetzen. Dies deckt nicht nur „illegale“ Aktivitäten ab, sondern auch legale Aktivitäten deren Beschränkung, unter dem vagen Begriff „schädlicher Inhalte“, die Regierung, der ISP oder Dritte für nützlich erachten könnten. Dieser Trend ist geschickt im niederländischen „Notice & Takedown-Verhaltenscode“ verkapselt, welcher erläutert dass „es beteiligten Parteien auch frei steht für sich zu entscheiden welche Information als >unerwünscht< angesehen wird, ungeachtet der Frage ob diese mit dem Gesetz in Konflikt steht. Sie können mit der unerwünschten Information auf die selbe Weise umgehen wie mit Informationen die mit dem Gesetz in Konflikt stehen“. Auf der anderen Seite sehen wir die USA, die im Rahmen von ACTA die Einführung „gestaffelter Reaktionen“ durch Kundenverträge und somit außerhalb des Regelungsbereichs demokratischer Aufsicht beantragt.

Selbstregulative Initiativen sind oft zur Förderung/zum Schutz der Interessen von Kunden des ISP vorgesehen, daher ist Selbstregulierung weder automatisch unwillkommen noch negativ. Jedoch sind ISPs und Anbieter von Onlinediensten da um Geschäfte zu machen. Wenn die Kosten zum Schutz ihrer Kunden also höher sind als die Kosten zur Bekämpfung des Drucks von Dritten, ist es nicht verwunderlich wenn sie jene Entscheidung treffen, die dem Überleben ihres Unternehmens am nützlichsten ist. Jedenfalls liegen diese Tätigkeiten außerhalb ihrer normalen Geschäftspraxen und daher ist der Trend zur Verteidigung Dritter und zur Beschränkung von Nutzerrechten für sie ebenso nicht willkommen und schädlich. „Selbstregulierung“ ist so der Gefahr ausgesetzt das Kosten/Gewinn-Gleichgewicht definitiv zugunsten Dritter und zum Nachteil der Bürger zu verlagern. Eine Untersuchung aus dem Jahre 2004 des niederländischen NGO Bits of Freedom, die die Leichtigkeit bewertet hat mit der gänzlich falsche „Hinweise“ auf illegale Inhalte dazu führen dass Webseiten vom Netz genommen werden, demonstriert auf eloquente Weise welche Auswirkungen dieser Trend auf Redefreiheit und Gerechtigkeit im Internet hat.

Demzufolge haben wir ISPs, die Unmengen von Einladungen ausgesetzt sind, um mit internationalen Organisationen von der Europäischen Kommission über den Europarat zu den Vereinten Nationen zu debattieren, in Bezug auf „Selbstregulierung“ oder „öffentlich-private Partnerschaft“ im Bereich von Urheberrechten, Terrorismus, Identitätsdiebstahl und vielen anderen Formen der Onlineaktivität, bei der private Unternehmen aufgefordert werden an der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung teilzunehmen. Solange die Gesellschaft durch die Nutzung von Worten wie „Selbstregulierung“ und „Partnerschaft“ irregeleitet wird, wird man die demokratische Auswirkung und Gefahren dieses Trends nicht verstehen und so werden Freiheiten untergraben.

(Ein Beitrag von Joe McNamee - EDRi)

Bits of Freedom research - The Multatuli Project ISP Notice & take down (1.10.2004)

Dutch Code of Conduct (in Dutch, 10.2008)

Dutch Notice and Take down Code of Conduct (10.2008)

ACTA leak (30.09.2009)

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