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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.23, 2. Dezember 2009

Spanisches Gericht widerruft seine Entscheidung P2P-verwandte Webseiten zu schließen

Verfasst von sac am 6. Dezember 2009 - 18:17
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Spanien


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Spanish court revokes its decision to shut down P2P-related sites

Das vorläufige Schließungsurteil gegen zwei mit P2P-Datenbörsen verbundene Seiten wurde kürzlich von einem spanischen Gericht aufgehoben, das auch die in diesem Fall beteiligte Antipiraterie-Gruppe zu einer Geldstrafe verurteilte.

Im April 2009 wurden zwei mit eD2K-Datenbörsen verbundene Seiten, bekannt als Elitelmula und Etmusica, aufgrund eines richterlichen Beschlusses, basierend auf einer Aktion der Antipiraterie-Gruppe SGAE, geschlossen. Kurz darauf erhielt Juan Jose Carrasco Colonel, der Betreiber der beiden Webseiten, Besuch von einem Anwalt und einem Computerfachmann der SGAE, die unter der falschen Angabe vom Gericht mit einem Durchsuchungsbefehl gesandt zu sein, sein Heim betraten und seine Computer und Festplatten inspizierten, um Hinweise auf Musik zu finden, die zwischen September und Dezember 2007 über die beiden Webseiten heruntergeladen wurde.

Die beiden Anwälte der Webseiten konnten das Gericht erfolgreich davon überzeugen, dass die, während der strittigen Razzia von der Festplatte entnommenen, Beweismittel wertlos sind; somit wurden die Beweise abgelehnt und beide Webseiten können nun wieder in Betrieb genommen werden.

„Der Grund für die erneute Inbetriebnahme der Webseiten ist, dass ein Hyperlink an sich nicht gegen das Immaterialgüterrecht verstößt“, so Javier de la Cueva, einer der Anwälte, der auch erklärt dass die Ablehnung der Beweismittel von der Festplatte infolge des Beweises stattfand, dass es unmöglich sei, dass sich die Datentauschstatistiken der User darauf befinden.

Er betonte auch dass die SGAE einstweilige Verfügungen gegen Etmusica und Elitelmula beantragte ohne ihren Klienten vor Gericht zu laden. „Wenn dies geschieht und gerichtliche Verfügungen beschlossen werden sollte der Angeklagte die Möglichkeit haben Einspruch einzulegen, und genau den haben wir gewonnen“, sagte er.

Darüber hinaus verurteilte das Gericht die SGAE wegen Täuschungsabsichten („mala fides“) zu 500 Euro, mit dem Argument dass die Gruppe in der Absicht handelte das Verteidigungsrecht der Angeklagten zu umgehen, und weil sie versäumt hatte das Gericht darüber zu informieren dass bereits frühere Strafverfahren (veranlasst durch Promusicae) zur Erwirkung vorläufiger Verfügungen gegen beide Webseiten abgelehnt wurden.

P2P Sites' Injunctions Overturned, Anti-Piracy Group Fined (24.11.2009)

Spain: the judges fining an anti-piracy group guided by SGAE. (Spanisch, 25.11.2009)

The Judge orders the reopening of the two p2p sites and fines SGAE for mala fides in its request for closing down (Spanisch, 22.11.2009)

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