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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.23, 2. Dezember 2009

Europäische Kommission ändert Offenheitskonzept im Entwurf des eGov EIF

Verfasst von sac am 6. Dezember 2009 - 18:13
  • Open Source / Open Data


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: EC changes the openess concept in the draft eGov EIF

Vor kurzem sickerte ein zweiter Entwurf des Europäischen Rahmenprogramms zu Interoperabilität (EIF – European Interoperability Framework) zur Presse durch und zeigte auf dass sich die Europäische Kommission (EC) entschied sich auf die Seite von Business Software Alliance (BSA), einer Interessensgruppe für Händler proprietärer Software, zu schlagen.

Der erste Entwurf zum EIF ist ein Dokument, das 2004 seitens der „Interoperablen Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger“ (IDABC) für die Europäische Union erstellt wurde.

Gemäß EIF I sind offene Standards der Schlüssel um Interoperabilität in europaweiten eGovernment-Diensten zu erreichen. Das Dokument definiert offene Standards als Standards, die von einer gemeinnützigen Organisation beschlossen und gepflegt werden und deren Entwicklung „auf einer offenen Entscheidungsfindung basiert, die allen interessierten Parteien zugänglich ist (Konsens- oder Mehrheitsentscheidung etc.)“. Auch muss ein offener Standard mit einem üblichen Spezifikationsdokument veröffentlicht werden, das „entweder frei oder gegen eine Schutzgebühr verfügbar ist. Es muss jedem gestattet sein es unentgeltlich oder gegen eine Schutzgebühr zu kopieren, weiterzugeben und zu nutzen.“ Das geistige Eigentum eines offenen Standards (oder ihrer Teile) „ist unwiderruflich und gebührenfrei nutzbar“ und „es gibt keine Einschränkungen bezüglich der Wiederverwendung des Standards.“

Die Europäische Kommission legte ein Konsultationsdokument vor und hielt zwischen Juni und September 2008 eine öffentliche Konsultation für eine zweite Version das EIF ab. Die Konsultation erhielt 53 Stellungnahmen. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) analysierte die neue Version des Textes und zeigte auf, dass die Kommission ihr Ergebnis praktisch einzig auf dem Beitrag der BSA stützt und andere Meinungen von Unternehmen, Gruppen und Einzelpersonen zugunsten Offener Standards und Freier Software ignoriert.

„Die Europäische Kommission darf sich nicht zum Werkzeug besonderer Interessen machen. Der derzeitige Entwurf ist inakzeptabel, ebenso wie der Mangel an Transparenz im Prozess, der zu diesem Text führte“, sagt Karsten Gerloff, Präsident der FSFE.

Während die erste Version des EIF offene Standards als Schlüsselmittel für Interoperabilität ansieht und Freie Software und Offene Standards im öffentlichen Sektor folglich massiv unterstützt, enthält EIF II lediglich die Beschreibung eines sogenannten „Offenheitskontinuums“, das auch proprietäre Spezifikationen enthält.

Der neue Text bedenkt nicht mehr, dass Offenheit ein Schlüsselfaktor für Interoperabilität bei eGovernment-Diensten ist. „Obwohl es einen Zusammenhang zwischen Offenheit und Interoperabilität gibt, ist es wahr dass Interoperabilität ohne Offenheit erreicht werden kann, z.B. durch Homogenität von ICT-Systemen; was voraussetzt dass alle Partner die selben Lösungen zur Implementierung eines Europäischen Öffentlichen Dienstes nutzen oder einwilligen diese zu nutzen“, so der neue Entwurf.

FSFE sandte einen Brief an die in den Mitgliedsstaaten für eGovernment Verantwortlichen und schrieb: „Der gegenwärtige Text ist kein brauchbarer Nachfolger der ersten EIF-Version. Statt Europa in eine vollständig kompatible Zukunft zu führen, wird es Händler-Lock-ins fördern, die Interoperabilität von eGovernment-Diensten blockieren und der europäischen Softwarewirtschaft schaden. Falls er angenommen wird, wäre dies das Testament für jene Macht, die außerhalb demokratischer und transparenter Prozesse angewandt wird, und hätte Zweifel an der EU zur Folge.“ Der Brief enthält 10 Empfehlungen für die Verbesserung des Entwurfs.

Am 6. November gab ein Pressesprecher mit der Delegation zur Europäischen Kommission in Washington an, dass jenes Dokument, das als „EIF 2.0“ kursiere, nicht als offizielles Dokument der Europäischen Kommission angesehen werden könne. Es scheint die Europäische Kommission habe angedeutet, dass der Text bloß als Dokument zur Untersuchung der öffentlichen Meinung geplant sei.

Trotzdem wurde der zweite Entwurf des EIF-Dokuments in einer Besprechung zwischen der Kommission und Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten am 12. November in Brüssel diskutiert. Dem deutschen Innenminister zufolge sahen die meisten Mitgliedsstaaten das Dokument als guten Ausgangspunkt an, “aber es gibt einige Punkte, die erneut besprochen werden müssen, einschließlich der Definition von Interoperabilität und Open Source“.

Ein Sprecher des niederländischen Wirtschaftsministeriums nannte die Überarbeitung einen enormen Rückschritt seit der ersten Version. „Wir sagten formlos, dass wir unzufrieden damit sind. Die Regierung wird offiziell darauf eingehen sobald das Dokument fertig ist“.

FSFE: EC caves in to proprietary lobbyists on interoperability (27.11.2009)

European Interoperability Framework for European Public Services (EIF) - Version 2.0 - (in Bearbeitung) (11.2009)

U Wants to Re-define "Closed" as "Nearly Open" (2.11.2009)

If Not EIF 2.0, Then What? (6.11.2009)

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