Rechtliche Klagen und Petition gegen zweite französische „Horror-Datenbank“

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So, 06/12/2009 - 18:05


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Englisch: Legal Complaints and Petition Against Second French "Horror Database"

Die französische Vereinigung von Gruppen, Interessensverbänden, Gewerkschaften und Oppositionsparteien macht ihren Standpunkt klar nachdem ihre erste erfolgreiche Kampagne „Nein zu EDVIGE“ im Jahre 2008 zur Widerrufung der EDVIGE-Geheimdienstdatenbank durch die französische Regierung geführt hatte; nach einer massiven Bürgermobilisierung mit über 220.000 Unterschriften bei der ersten Petition, einschließlich 1200 Unterschriften von Organisationen, Klageschriften, Demonstrationen und allen möglichen demokratischen Arten von Protest. Nun sagt sie „Niemals!“ zu EDVIGE nachdem die selbe Regierung die beinahe unveränderte Datenbank mit zwei Dekreten, veröffentlicht am 18. Oktober 2009, wieder eingeführt hat.

Die Vereinigung rief am 30. November 2009 eine neue Petition ins Leben und forderte die Bevölkerung auf erneut gegen die neue Überwachungsdatenbank zu unterzeichnen. Nach bisherigen Entwicklungen blieb die Entschlossenheit der französischen Zivilgesellschaft gegen EDVIGE bestehen: nach nicht einmal drei Tagen haben bereits 6100 Personen und 80 Organisationen, einschließlich großen nationalen Interessensverbänden, Gewerkschaften und politischen Oppositionsparteien die Petition unterzeichnet. Hauptmitglieder der Vereinigung, inklusive EDRi-Mitglied IRIS, reichten am selben Tag rechtliche Klagen gegen die französische Regierung ein und forderten das Oberste Verwaltungsgericht (Conseil d'Etat) auf beide neuen Dekrete für ungültig zu erklären. Andere Mitglieder der Vereinigung bereiten sich darauf vor sich den rechtlichen Schritten anzuschließen.

Der französische Zorn gebührt zunächst der Missachtung des demokratischen Rechtsganges seitens der Regierung: zum zweiten Mal umging Sarkozys Regierung das Parlament bei der Einführung einer Überwachungsdatenbank, entgegen ihrer eigenen Verpflichtungserklärung im Jahre 2008 dem Parlament die Entscheidung über die Schaffung einer neuen polizeilichen Kartei zu überlassen. Schlimmer noch, zur Mehrheit des Präsidenten gehörige Parlamentsmitglieder wählten am 24. November 2009 Zusätze zu einem Gesetzesentwurf über „die Vereinfachung der Gesetzgebung“, was solch eine Schaffung durch simple Regelungen explizit erlaubt.

Bezüglich der Dekretverordnungen bestätigt die Petition die Tatsache, dass es die vorangehende Mobilisierung ermöglichte die Sammlung sensibler Daten über Sexualleben und Gesundheit in der neuen EDVIGE-Datenbank zu verhindern. Dies solle jedoch die LGBT-Bewegung und gegen AIDS ankämpfende Organisationen nicht daran hindern Einsatz gegen alle anderen in der Datenbank verbleibenden EDVIGE-Kennzeichen zu zeigen: Es ist eine Geheimdienstkartei und man muss keinen Gesetzesverstoß begehen um in den Akten zur „Verhinderung von Übergriffen auf die öffentliche Sicherheit“ zu erscheinen; Kinder werden bereits ab dem Alter von 13 Jahren aufgezeichnet; an der Spitze der vielen gesammelten, teilweise auch sensiblen Daten - laut Definition des französischen Datenschutzgesetzes in Übereinstimmung mit der Richtlinie des Jahres 1995 – (Identität, politische, religiöse und philosophische Aktivitäten, sowie Aktivitäten in Gewerkschaften; öffentliche Aktivitäten, Verhalten und Bewegungen; Telefonnummern und Emailadressen; Fahrzeugzulassungen, Kapitalanlagen und weitere Daten, die bereits EDVIGE Nr. 1 umfasst), fügte man den Kategorien der gesammelten Daten die mysteriöse Kategorie „geographische Herkunft“ hinzu. Letztere Kategorie die keiner rechtlichen Definition entspricht, ist geeignet auf eine verschleierte Weise Informationen über die ethnische Herkunft einer Person zu sammeln; und so schlossen sich schon bald Antirassismus-Organisationen der zweiten „Nein zu EDVIGE“-Kampagne an.

Wie EDRi bereits berichtete betonte Peter Schaar, der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte, im Laufe der Madrider Zivilgesellschaftskonferenz über globale Datenschutzstandards im vergangenen November, dass „EDVIGE aus unserer Sicht eine Horror-Datenbank ist, da sie viele Personen enthält, die gegen keine Gesetze verstoßen haben – sie sind bloß >verdächtige Personen<“. Bedauerlicherweise teilt sein französischer Amtskollege, Alex Türk, diese Ansicht nicht. In einem Kommuniqué, erschienen am 22. Oktober 2009, stellt die CNIL fest, dass „die neuen Dekrete entsprechende Polizeidienste befähigen werden (die erstellten Datenbanken) unter Bedingungen zu nutzen, die Bürgerrechte und –freiheiten gewährleisten, dank den CNIL-Kontrollbefugnissen“. Man könnte sich wundern wie und gegen welche Beweise CNIL die Möglichkeit hätte die „Risikoeinschätzung“ zu kontrollieren, die dazu führt dass eine Person in der EDVIGE-Datenbank katalogisiert ist, ohne dass zuerst eine einzige Übertretung begangen wurde.

(Ein Beitrag von Meryem Marzouki, EDRI-Mitglied IRIS - Frankreich)

"No to EDVIGE" coalition website (samt einer Petition mit automatischem Unterschriftenupdate)

unwatched: Französisches EDVIGE-Gesetz zurückgezogen

Frankreich verwirft die Einführung des EDVIGE-Projekts

"No to EDVIGE" against police file creation by simple regulation (Französisch, 26.11.2009)

unwatched: Deklaration über globale Datenschutzstandards

CNIL: From "Edvige I' to 'Edvige III": intelligence databases from now on better supervised and better controlled (Französisch, 22.10.2009)

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