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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.23, 2. Dezember 2009

Österreich: BIM liefert Gesetzesentwurf zur Implementierung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie

Verfasst von sac am 6. Dezember 2009 - 17:40
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Austria: BIM delivers draft act on implementing Data Retention Directive

Im April 2009 – nachdem die EU-Kommission entschieden hatte, gegen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG (VDS-RL) ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten – wurde das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (BIM) vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beauftragt, einen Gesetzesentwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 auszuarbeiten, um einen Weg der Umsetzung zu finden, der möglichst wenig in die Grundrechte der Nutzer eingreift. Obwohl Österreich die Richtlinie im Jahre 2006 noch unterstützte, verzögerte die neu gewählte Regierung deren Umsetzung nicht zuletzt aufgrund ernster Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der Jedermann einen „Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefwechsels“ garantiert.

Nachdem wir seitens des Ministeriums zur Ausarbeitung solch eines Gesetzesentwurfs eingeladen wurden, dachten wir einige Zeit lang gründlich darüber nach, ob wir zusagen sollten und wie die Konsequenzen aussehen würden. In den vergangenen Jahren hatte das BIM die Richtlinie in der Öffentlichkeit massiv kritisiert und wir veröffentlichten Studien zur Richtlinie im Licht der EMRK, mit dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Menschenrechtsgarantien unvereinbar ist. Das Hauptproblem bestand daher (und besteht noch) darin, dass das Gesetz wahrscheinlich den „Grundrechtsgeprüft“-Stempel erhält, wenn ein hochangesehenes Menschenrechtsinstitut den Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie verfasst, und somit die Kritik an dieser Sache in der öffentlichen Wahrnehmung untergraben werden würde. Andererseits ließ die österreichische Regierung keinen Zweifel daran, die Vorratsdatenspeicherung umsetzen zu wollen, um einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu entgehen. Und so könnte dieser Auftrag die Möglichkeit bedeuten, eine Art der Umsetzung zu finden, die so viele Schutzelemente wie möglich vorsieht. Dies allein hätte jedoch nicht ausgereicht, um sich für diesen Auftrag zu entscheiden. Unser Ziel war es, in einer begleitenden wissenschaftlichen Analyse aufzuzeigen, dass es nicht möglich ist, die Richtlinie „zu reparieren“, indem man Sicherheitsvorkehrungen schafft und nur das vom Gemeinschaftsrecht geforderte Mindestmaß umsetzt – was wir selbstverständlich getan haben. Denn selbst dann verletzt die Vorratsdatenspeicherung Artikel 8 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, weshalb das BIM empfiehlt, dass jene Teile des Gesetzesentwurfs, welche die vorrätige Speicherung von Daten vorschreiben, niemals in Kraft treten sollten – andernfalls verstieße ihre bloße Existenz gegen die Menschenrechte!

Das BIM organisierte regelmäßige Gesprächsrunden mit betroffenen Dienstanbietern, gemeinnützigen Organisationen, Arbeitnehmer- und Konsumentenschutzverbänden, sowie Vertretern betroffener Ministerien und anderer Behörden. Zusätzlich wurden Treffen in kleinen technischen Arbeitsgruppen abgehalten, um die Klarheit der Normen zu gewährleisten und alle technischen Möglichkeiten, insbesondere im Hinblick auf Datensicherheit zu berücksichtigen. Am 11. September 2009 – beinahe ironisch – lieferte das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte den Gesetzesentwurf für eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 ab. Der Entwurf befindet sich derzeit als Ministerialentwurf in der öffentlichen Begutachtung. Dies wird hoffentlich eine öffentliche Diskussion über die mangelnde Notwendigkeit dieses Instruments einleiten.

Ceterum censeo data-retentionem esse delendam!

(Ein Beitrag für das EDRi-gram vom 2.12.2009 von Christof Tschohl – Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BIM und Hauptautor des Bim-Beitrages zum österreichischen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung)

Gesetzesentwurf des BIM zur Vorratsdatenspeicherung

Gegner der Data-Retention machen mobil

AK Vorrat Österreich

Widerstand gegen Data-Retention in Österreich

(Überarbeitet am 10.12.2009)

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