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EDRi-gram Nr. 7.23, 2. Dezember 2009 |
Bürgerrechtsgruppen fordern die Aufhebung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von der EU
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So, 06/12/2009 - 17:25
Die Bürgerrechtsvereinigungen European Digital Rights (EDRi) und der deutsche Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) fordern die Europäische Union auf die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung elektronischen Nachrichtenverkehrs aus dem Jahre 2006 aufzuheben. Falls die Richtlinie nicht widerrufen werden sollte, bestehen sie auf die Einführung eines Opt-Out-Rechtes, das Mitgliedsstaaten ermöglicht zu entscheiden ob sie die Speicherung von Kommunikationsdaten benötigen oder nicht. In einer heute veröffentlichten Erklärung an die Europäische Kommission hebt AK Vorrat hervor, dass die Richtlinie weniger Freiheiten für Bürger, eine konstante Angst dass Informationen über persönliche Kontakte, Handybewegungen und Internetnutzung verkauft bzw. verloren werden könnten oder auf eine andere Weise Schaden anrichten, ebenso wie höhere Preise für Telekommunikationsdienste und weniger Wettbewerb zur Folge hat. In einer gerichtlichen Klage gegen die Richtlinie, die 2006 beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und heute im Internet offengelegt wurde, betont Irland dass anfangs viele Staaten keine Forderungen der Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt haben und dass „kein Problem hinsichtlich des Binnenmarktes rechtfertigen kann dass einem Mitgliedsstaat die Verpflichtung von Telekommunikationsdiensten die Speicherung von Daten zu verlangen auferlegt wird (...) wenn solche Verpflichtungen zuvor nicht in der Gesetzgebung des Staates existierten“. In zahlreichen Mitgliedsstaaten prüften oder prüfen Gerichte von Bürgern und Telekommunikationsanbietern eingereichte Beschwerden, die vorbringen dass die willkürliche Sammlung von Verkehrsdaten gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre verstößt. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien haben das Vorratsdatenspeichergesetz bereits für verfassungswidrig erklärt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wird sich im Dezember Beschwerden von 34.000 Bürgern anhören. Eine weitere Aktion steht in Irland bevor, während zur Zeit eine Klageschrift an das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik vorbereitet wird. „In einer Grundsatzentscheidung aus dem letzten Jahr erklärte das Europäische Gericht für Menschenrechte eine britische Datenbank für DNA und Fingerabdrücke für rechtswidrig und gab an dass >>die umfassende und willkürliche Natur der Speicherbefugnisse (...) zur Konstituierung einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung<< des Datenschutzes führt und >>in einer demokratischen Gesellschaft nicht als notwendig erachtet werden kann.<< Dies ist auch der Fall bei der umfassenden und willkürlichen Sammlung von Informationen über persönliche Kontakte, Handybewegungen und Internetnutzung“, sagt der juristische Sachverständige Patrick Breyer (AK Vorrat). „Anonymität ist für eine Vielzahl von Aktivitäten in einer demokratischen Gesellschaft unentbehrlich. Alle Bürger einer konstanten Aufzeichnung darüber mit wem sie kommunizieren zu unterziehen, droht die Demokratie zu untergraben oder gar zu zerstören, während man vorgibt sie zu wahren. Die Kommission muss diesem Big Brother-Gesetz sofort ein Ende bereiten.“ „EDRi und seine Mitglieder setzen sich seit Jahren gegen diese Richtlinie ein und wenden ein dass solch eine Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig eine gewagt invasive Verordnung ist. Kommunikationsdaten sind weit mehr als einfache Protokolle darüber wen wir wann angerufen haben. Verkehrsdaten werden nun dazu genutzt eine Karte der menschlichen Gemeinschaft und wichtiger noch, eine Karte der menschlichen Aktivitäten und Vorhabenen zu erstellen“, erinnert Meryem Marzouki (EDRi). „Mit der wachsenden Nutzung massiver nationaler Datenbanken und den derzeitigen Plänen in Richtung ihrer Interoperabilität auf EU-Niveau und des vollen Zuganges für polizeiliche Zwecke, ebnet die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung den Weg für weitere Ergänzungen der Verwendungszwecke, an Stellen wo Daten, die einst ausschließlich für den Bedarf einer gegebenen Dienstleistungserbringung gesammelt wurden, für die Überwachung der Bürger und für soziale Kontrollen eingesetzt werden, wenn nicht für Geheimdienstzwecke. Dies ist in einer demokratischen Gesellschaft nicht tragbar und muss sofort beendet werden.“ Diese Presseerklärung wird unterstützt von: AK Vorrats Stellungnahme zur Vorratsdatenspeicherung Summary of AK Vorrat Recommendations in English (1.12.2009) Irish Submission to the European Court of Justice (11.07.2006) Romanian Constitutional Court decision against data retention (25.11.2009) Germany: Class-action law suit against data retention Action against data retention in Ireland (14.09.2006) EDRi' campaign against the data retention Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1606
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