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EDRI-gram Nr. 4.1, 18. Jänner 2006 |
Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
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Mi, 18/01/2006 - 06:00
Europäisches Parlament verabschiedet Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Der europäische Kommissions-Vizepräsident Franco Frattini begrüßte freudig einen „Sieg für die Demokratie" - und einen EU-Kompromiss, währenddessen Herr Alvaro anmerkte: „So wie wir (das Parlament) heute gewählt haben, haben wir einen Präzedenzfall geschaffen, bei dem der Rat nur zu rufen braucht: „Springt!“ und das Parlament schreit: „Wie hoch?" Alvaro kritisierte im wesentlichen, dass Daten jetzt für eine Dauer von 6 bis 24 Monaten gespeichert werden müssen, während Mitgliedsstaaten maximale Sperrfristen nach eigenem Willen justieren können. Die Tatsache, dass keine Richtlinie über Kostenvergütung anerkannt wurde, erhöht die Gefahr der Zersplitterung der einzelnen Märkte am wichtigen Telecom-Sektor. Die Richtlinie ist nicht mehr länger auf den Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen begrenzt, sondern betrifft nun alle „ernsten Verbrechen“, die jeweils durch die einzelnen Mitgliedsstaaten definiert werden. Das EU Parlament nimmt in die zu registrierenden Datentypen den Standort lokaler Telefonanrufe, SMS und Internetbenutzung auf. Dies bezieht sich auch auf erfolglose Anrufversuche, wenn die Firma bereits solche Daten speichert. Innerhalb der nächsten 18 Monaten werden alle EU Mitgliedsstaaten die verbindliche Vorratsdatenspeicherung für Telephonie- und Internet-Daten für 6 bis 24 Monaten einführen müssen. Jeder Mitgliedsstaat wird entscheiden müssen, für welchen Zeitraum er die Daten aufbewahrt. Die nationale Umstellung wird vermutlich nicht problemlos vonstatten gehen, weil die staatlichen Rechte in den nationalen Verfassungsgerichte geprüft werden könnten, sofern sie irgendwelche grundlegenden Bürgerrechte verletzen. Außerdem hat Irland angekündigt, diese Richtlinie vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, da das Übereinkommen angeblich gegen den EC Vertrag verstößt; gleichzeitig wollen einige MEPs die Richtlinie am europäischen Gericht für Menschenrechte anfechten, da es ihr an angemessenem Absicherung ermangelt. MEP Charlotte Cederschiöld (PPE-DE) richtete bereits am 15. Dezember die Frage die Kommission, wann diese beabsichtige, die Auswirkungen der Richtlinie zu beurteilen und ob die Kommission garantieren könne, dass der Antrag auf Vorratsdatenspeicherung nicht grundlegend gegen Artikel 8.2 und Artikel 7 und 8 der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstößt. Bis jetzt liegt noch keine Antwort vor. Die Freigabe der Richtlinie steht im Widerspruch zu einigen starken Kampagnen von Bürgerrechtsorganisationen, einschließlich der EDRI Kampagne, welche 58.000 Unterschriften gegen solch eine Richtlinie in Europa vorlegte. Die Petition liegt in 21 Sprachen auf und wurde von 85 Organisationen und Firmen unterstützt. Die Richtlinie wurde auch von einer Anzahl von Konsumentenschutzorganisationen, sowie von Industrievereinigungen für elektronische Kommunikation und von Journalistenverbänden kritisiert (siehe EDRI-Gramm 3.23). The percentage of votes and which MEP from which country and from which group has voted.
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