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EDRi-gram Nr. 7.22, 18. November 2009 |
ENDitorial: Mobilisierung um ACTA zu stoppen
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Sa, 21/11/2009 - 16:37
Die Verhandlungspartner von ACTA haben verkündet dass die nächsten Verhandlungsrunden im Jänner in Mexiko stattfinden werden und versprachen das Abkommen im Jahr 2010 abzuschließen. Wie die letzte Ausgabe des EDRi-gram aufdeckte bilden die Internetbestimmungen von ACTA eine globale Basis für „riposte graduée“, einem weltweiten DMCA, und erhöhen die Befugnisse von Grenzposten um ein Zollsystem für Informationen einzurichten. Dieser weltweite geheime Urheberrechtsvertrag scheint unaufhaltbar zu sein, steht jedoch auf wackligen Beinen. Nicht jeder ist überrascht. Die Stiftung für eine Freie Informationsinfrastruktur (FFII - Foundation for a Free Information Infrastructure) und insbesondere Ante Wessels arbeitete schon lange an einer scharfen und genauen Analyse ACTAs, um Bedenken darzulegen und Schwachpunkte in ACTAs Rüstung aufzuzeigen. Auch La Quadrature du Net legte ein Online-Dossier über ACTA an, die OpenNet Coalition, die hinter der Blackout Europa Kampagne steht, bereitete sich darauf vor und das Wiki-Projekt von Werebuild.eu hat eine ACTA-Seite. Das Europäische Parlament sprach im Susta Bericht letztes Jahr bereits deutlich über die Erwartungen hinsichtlich Transparenz an EU-Bürger, die Einschränkungen der Kommissionsbefugnisse im Bereich der Strafbestimmungen, den Schutz der Privatsphäre und andere Bedenken für des öffentlichen Interesses, die mit diesem geheimen Vertrag mit globalen Auswirkungen verbunden sind. Und diesmal melden sich Künstler zu Wort um ihre Unterstützung für das Open Internet zu bekunden und nicht als Bauern für die Bestrebungen der Unterhaltungsindustrie missbraucht zu werden, die ein internationales System zur Wahrung ihrer Geschäftsmodelle zurechtbasteln möchte. Das Free Culture Forum gab seine Charta für Innovation und Zugang zu Wissen heraus. Der Transatlantische Verbraucherdialog schloss kürzlich die zweite Runde der Pariser Vereinbarungen ab und schlug ein Abkommen zwischen Konsumenten und Künstlern vor. Nun lud Christian Engström, Mitglied des Europäischen Parlaments (Pirate Bay), die Internetgemeinde ein ihm bei der Formulierung einer Anfrage über ACTA und das Telekom-Paket zu helfen, auf die der Europäische Rat und die Kommission verpflichtet wären zu reagieren. Nachstehend sind einige kurze Gedanken, um eine breite Diskussion über vier überschneidende Bereiche zwischen ACTA und dem Zusatz für Bürgerrechte (138) des Telekom-Pakets anzuregen: (1) rechtliche Pflichten; (2) Datenschutz; (3) Grundrechte; und (4) Befugnisse der EU. Erstens, hinsichtlich der Verpflichtung zu Beschlüssen und der Durchsetzung bei Mitgliedsstaaten, war es eine lange und hart erkämpfte Schlacht um das Wesen von Zusatz 138, wie die Erfordernis eines vorherigen richterlichen Beschlusses bevor Internetzugänge gekündigt werden. Praktisch wenige Wochen vor der endgültigen Einigung ausgearbeitet, brachte der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments eine Stellungnahme heraus, die aussagt dass es außerhalb der Kompetenzen der EU liege sich in solche Zivil- und Strafverfahren einzumischen. Nun stellt sich heraus dass ACTA nicht bloß vorhat die Amtsbefugnisse von Grenzposten zu erhöhen, sondern sich auch speziell mit Änderungen der Hilfsbefugnisse des Gerichts eingehend befasst, einschließlich der Schadenskalkulation, der vorgeschriebenen Gültigkeit von richterlichen Anordnungen, dem Geltungsbereich von Strafbestimmungen und Vorschriften bezüglich Fahndung und Festnahme. Gilt der überstürzte juristische Vermerk auch für diese enorme Übervorteilung bei der Formung weltweiter Normen? Das Europäische Parlament sollte hinsichtlich der Änderungen, die ACTA von Mitgliedsstaaten bezüglich ihrer Zivil- und Strafprozessordnung fordern könnte, Nachforschungen anstellen. Zweitens, können Verhandlungspartner ACTA nur dann zustimmen, wenn es keine Änderung ihrer eigenen Gesetze erfordert. So gab der Leiter des mexikanischen IP-Büros, der die nächsten ACTA-Verhandlungen veranstalten wird, bekannt dass sie „über nichts verhandeln werden, das außerhalb unserer Gesetzgebung liegt und so gegen die Verfassung, die Gesetze oder das Strafgesetzbuch steuert.“ Es gibt selbstverständlich Unstimmigkeiten zwischen diversen Ländern, die an den ACTA-Verhandlungen teilnehmen. Ein bedeutender Unterschied im rechtlichen Rahmen bezieht sich auf den Datenschutz, insbesondere zwischen der EU und den USA. Der endgültige Text des Zusatzes 138 betont den erhöhten Standard des Datenschutzrechts und die Unschuldsvermutung, so dass ihre Priorität beispielsweise im Ausgleich von Interessen liegt, wenn es einen Konflikt mit der IP-Zwangsdurchführung gibt. Das Europäische Parlament muss vor einem Beschluss ACTAs sicher stellen, dass die breite Öffentlichkeit sich der möglichen Auswirkungen auf den Datenschutz bewusst ist. Drittens, darf nicht vergessen werden dass die Grundrechte und –freiheiten, auf die sich ACTA auswirkt, nicht bloß das Internet betreffen, sondern dass es auch dem weltweiten Zugriff auf Medikamente schadet. Der niederländische Skandel von der Medikamentenbeschlagnahme handelt von lebensrettenden Behandlungen, die sich auf der Überfahrt von Indien nach Brasilien befanden und aufgrund von Patentverletzungen beschlagnahmt wurden, obwohl sie weder am Ursprungs- noch am Zielort des Versands patentiert sind. Die durchgesickerten Kopien des ACTA-Textes beinhalten „transiteigene“ Bestimmungen, die pharmazeutische Unternehmen bemächtigen würden den Vertrieb generischer Versionen von lebenswichtigen Medikamenten zu kontrollieren. (Diese „transiteigenen“ Bestimmungen würden vermutlich auch bedeuten, dass Elektronikprodukte mit Hardware oder Software, die in einem Land patentiert sind, aber im anderen nicht, auch beschlagnahmt werden können.) Das Europäische Parlament sollte klarstellen welche Auswirkungen ACTA auf den Versand von Medikamenten und Fachbüchern hat und wie es sich auf die grenzüberschreitende Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von bibliothekarischen Informationen auswirkt. Letztlich, ist es ein großer Streckenabschnitt für das Komitee 133 der Generaldirektion für Handel der Europäischen Kommission, hinsichtlich der EU-Befugnisse angemessene Kompetenzen für die weitläufigen Änderungen, die mit ACTA für eine breite Palette an politischen Themen vorgeschlagen werden, zu fordern. Wie die Analyse von FFII und die Beschwerden des Ombudsmannes zeigen, überschreitet ACTA den acquis communitaire in etlichen wichtigen Bereichen. Insbesondere die Strafbestimmungen von ACTA liegen weit außerhalb seiner Zuständigkeit, was auch der Grund dafür war dass Berichten zufolge einige Beauftragte des Rates zu vorausgehenden Verhandlungen eingeladen wurden, um der Notwendigkeit einer gemeinsamen Übereinkunft mit europäischen Mitgliedsstaaten Genüge zu tun, trotz der Vorraussetzung für Einstimmigkeit im Europäischen Rat. Und wie Joe McNamee von EDRi uns erinnerte, eröffnet die Europäische Kommission die Streitfrage über die Verantwortlichkeit Dritter in den Internetbestimmungen, obwohl das Parlament ausdrücklich erklärte, dass sie es lassen solle. Das Europäische Parlament sollte eine Klarstellung verlangen, wie denn zu rechtfertigen sei, dass diese Fragen, die an der Spitze der Debatten und Diskussionen über digitale Rechte und den Zugang zu Wissen stehen, welche sich nun inmitten der Gesetzgebung befinden, ohne Einsatz der Öffentlichkeit und ohne demokratische Teilnahme hinter verschlossenen Türen für die ganze Welt entschieden werden können. (Ein Beitrag von Eddan Katz - EDRi-Mitglied Electronic Frontier Foundation - USA) Free culture forum: Charter for Innovation, Creativity and Access to Knowledge The Paris Accord Round II (23-24.10.2009) Question on ACTA and the Telecoms Package (15.11.2009) Report on the impact of counterfeiting on international(8.11.2008) Interview with Jorge Amigo, Director of IMPI about #ACTA (13.11.2009) HAI Statement - Release of generic ARV medicines by Dutch Customs Authorities (20.03.2009) Trade Talks Hone in on Internet Abuse and ISP Liability (3.11.2009) Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1595
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