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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.22, 18. November 2009

Rückschlag für dänische und norwegische Anti-Piraterie-Gruppen

Verfasst von sac am 21. November 2009 - 16:24
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Set backs for Danish and Norwegian anti-piracy groups

Dänische Anti-Piraterie-Gruppen, die das Film- und Musikgewerbe vertreten, verkündeten kürzlich nach etlichen Niederlagen vor Gericht, dass sie ihre Bestrebungen, vermeintliche Urheberrechtsverletzer zu verklagen, nun aufgeben würden.

„Es werden äußerst überzeugende und konkrete Beweise benötigt, um diese Personen zu verurteilen. Wir konnten die Last der Beweisführung einfach nicht tragen“, gab Mary Fredenslund, Anwältin der Anti-Piraterie-Gruppen, an und erklärte damit die Entscheidung der Gruppe.

Von den vier Fällen, die innerhalb eines Jahres wegen vermeintlich illegalen Herunterladens vor den Obersten Gerichtshof gebracht wurden, endeten drei Prozesse mit dem Freispruch der Angeklagten infolge unzureichender Beweise. Die vierte Verhandlung führte nur zur Verurteilung des Filesharers, weil der Beklagte die Tat gestand. Gemäß dem Strafverteidiger Per Overbeck, wurden in den letzten Jahren neben diesen Fällen auch Klagen gegen zwei seiner Klienten fallen gelassen. „Die Anti-Piraterie-Gruppen haben eingesehen, dass sie Personen nicht verurteilen lassen kann, ohne diese entweder auf frischer Tat zu ertappen oder zu einem Geständnis zu zwingen. (…) In der Praxis bedeutet das: Kein Geständnis, kein Fall”, sagt Overbeck.

Ein jüngst erschienener Bericht des Kulturministeriums bestärkt die Vorstellung dass es nahezu unmöglich ist jemanden in Dänemark wegen illegalen Datenaustausches zu verurteilen. Gemäß dem Bericht kann lediglich der Inhaber des Internetanschlusses anhand einer IP-Adresse identifiziert werden, nicht jedoch die Person, die die Dateien tatsächlich heruntergeladen hat. Die Gerichte entschieden etliche Male dass eine IP-Adresse allein keinen ausreichenden Beweis für die Schuld darstellt.

In einer der Prozesse gestand ein forensischer Ermittler für Computertechnik dass jedes ISP-Konto mehrere Nutzer im selben Haushalt oder auch unbefugte Dritte als Nutzer haben könnte, falls ein Funkrouter eingerichtet wurde. Er sagte aus dass ein Gerichtsbeschluss erforderlich sein könnte um die Person zu identifizieren, die die Tat tatsächlich begangen hat.

Auch The Pirate Bay aus Norwegen hat endlich eine Atempause nachdem das norwegische Gericht am 6. November 2009 die Forderung der Unterhaltungsindustrie ablehnte, den ISP Telenor dazu aufzufordern ihren Kunden den Zugang zu The Pirate Bay zu verweigern.

IFPI, gestützt von mehreren Filmunternehmen aus Hollywood, stellte Telenor zu Beginn des Jahres ein Ultimatum entweder ihren Nutzern innerhalb einer 14tägigen Frist den Zugang zu The Pirate Bay zu sperren oder mit gerichtlichen Schritten zu rechnen; und schließlich verklagte sie das Unternehmen, das sich nicht fügen wollte.

Das Gerichtsurteil besagt dass Telenor und andere norwegische ISPs nicht für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden dürfen, die von illegalen Downloads herrühren, und dass die Entscheidung Webseiten zu blockieren lieber von norwegischen Behörden vorgenommen werden sollte.

Ragnar Kårhus von Telenor meinte in einer Erklärung: „Es ist wichtig für uns hervorzuheben dass es in diesem Fall nicht darum geht für oder gegen Urheberrechte zu sein, sondern darum ob es vernünftig ist Internet-Service-Providern eine zensurierende Rolle für Online-Inhalte auszuhalsen.“ Er fügte hinzu dass IFPI und andere Rechteinhaber Geschäftsmodelle und Leistungen entwickeln sollten, die sich gegen Seiten wie The Pirate Bay behaupten können, um dauerhafte und gesunde Einkommen zu erhalten.

Anti-Piracy Group Throws in the Towel, Pirates Walk Free (7.11.2009)

AFACT v iiNet: Day 6 - IP Address Alone Is Not Enough (13.10.2009)

Norway court snubs call to block The Pirate Bay (6.11.2009)

IFPI Loses: Telenor Will Not Block The Pirate Bay (6.11.2009)

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