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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.22, 18. November 2009

Das Recht auf freie Meinungsäußerung vs. das Recht vergessen zu werden?

Verfasst von sac am 21. November 2009 - 16:58
  • Privatsphäre
  • Redefreiheit


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Freedom of expression vs right to be forgotten?

Ein Unterlassungsschreiben einer deutschen Anwaltskanzlei an die englischsprachige Wikipedia fordert diese auf einen Namen aus etlichen Artikeln zu entfernen. Die Kanzlei vertritt einen verurteilten Mörder, der auf Bewährung freigelassen wurde.

Der Fall scheint komplizierter zu sein, da die USA kein Gesetz für das Persönlichkeitsrecht, aber einen starken ersten Verfassungszusatz hat, der das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt. Doch die deutsche Anwaltskanzlei ist der Ansicht dass die Namen der drei Mörder 15 Jahre nach ihrer Verurteilung von der Wikipedia-Seite über Walter Sedlmayr, der in den 1990ern ermordet wurde, entfernt werden muss. Die Kanzlei konnte die deutschsprachige Version Wikipedias überzeugen die Namen zu entfernen, nicht jedoch die englischsprachige.

Mike Godwin, Beirat von Wikipedia, wies die Anwaltskanzlei darauf hin, dass die Stiftung in Deutschland weder agiert noch Vermögen hat. Er fügte hinzu: „Wir sind sehr interessiert an Ihren Bemühungen Inhalte der englischsprachigen Wikipedia über einen verurteilten Mörder, der auch Ihr Klient ist, zu unterdrücken. Wir hoffen dass Sie die Veröffentlichung Ihres Bittbriefes gutheißen, da wir denken dass es Spender inspirieren wird uns während unserer jährlichen Spendensammelaktion mehr Geld zukommen zu lassen.“

Die Anwaltskanzlei forderte auch einen österreichischen ISP heraus, der die Namen veröffentlicht hatte. Österreichische Gerichte dürften den Fall jedoch nicht so schnell lösen, weshalb es an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet werden könnte.
Jennifer Granick vom EDRi-Mitglied Electronic Frontier Foundation kommentierte hierzu: „Eine ausländische Macht sollte nicht in der Lage sein Publikationen in der USA zu zensurieren; ungeachtet dessen ob es heimischen Gesetzen des Landes passt. (…) Wenn alle Publikationen sich an die Zensurrechte jeder einzelnen Rechtssprechung halten müssen, nur weil sie über das Internet zugänglich sind, wird es uns nicht mehr möglich sein das Gelesene zu glauben, ob es nun von Falun Gong (von China zensuriert), dem thailändischen König (zensuriert unter lèse majesté) oder von deutschen Mördern handelt.“

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