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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.21, 4. November 2009

Frankreich: Die zweite Version des Drei-Treffer-Gesetzes ist durchgesetzt

Verfasst von sac am 10. November 2009 - 19:18
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: France: Second version of the three strikes law is in place

Mit einem enttäuschenden Urteil, im Vergleich zu seiner anfänglichen Bewertung des ersten Drei-Treffer-Gesetzes (HADOPI 1 genannt) am 22. Oktober 2009, erklärte das Französische Verfassungsgericht das Drei-Treffer-Gesetz mit nur einer geringfügigen Änderung für rechtsgültig.

Das sogenannte Hadopi 2-Gesetz, das kürzlich beide französischen Kammern genehmigten, wurde von seinen Gegnern an das Verfassungsgericht weitergeleitet, in der Hoffnung dass das Gericht den Gesetzestext einmal mehr für verfassungswidrig erklärt, wie bereits im Juni 2009.

Diesmal versäumte das Gericht die Verletzung etlicher Freiheitsrechte, wie das Recht auf rechtliches Gehör und die Unschuldsvermutung einzuräumen und validierte den Gesetzestext mit lediglich einer Abänderung und der Erklärung dass die Richter nicht imstande seien in derselben Verhandlung über Zivilschäden zu entscheiden. Dies bedeutet dass Inhaber eines Urheberrechts eine gesonderte Klage vor Gericht bringen müssen, um Schäden zu reklamieren.

„Es ist ein trauriger Tag für Freiheiten in Frankreich. Die Tatsache dass ein Gesetzestext wie HADOPI 2 für rechtsgültig erklärt werden kann, ist sehr aufschlussreich hinsichtlich der Lage unserer Institutionen. Nun muss die Regierung mit den Konsequenzen des unausweichlichen Versagens des Gesetzes nach seiner Implementierung leben. Was uns nun bevor steht sind ein großes Preisschild für Steuerzahler, ungerechte Strafen und Widerstand gegen diese repressiven Maßnahmen. Nun können französische Bürger IP-Adressen in Ländern mieten, die erfolgreicher sind in der Sicherung von Rechten und Freiheiten“, so Jérémie Zimmermann, Pressesprecher von La Quadrature du Net.

Während La Quadrature du Net die Entscheidung des Gerichts bedauert, ist man hier auch der Meinung, dass das Gesetz wegen zahlreicher Gründe ohnehin dem Untergang geweiht ist. Obwohl das Verfassungsgericht den Text nicht abgelehnt hat, so hat es die Rolle des Richters hervorgehoben, der über die von Hadopi-Instanzen vorgelegten Beweise entscheidet und die Verhängung von Strafmaßnahmen ablehnen kann. Daher ist die Anwendung massiver Sanktionen illusionär. Und wie viele schon unzählige Male bewiesen und überprüft haben, sind die eingeführten Maßnahmen technologisch einfach zu umgehen und somit vollkommen unwirksam.

Jedenfalls glaubt La Quadrature du Net, dass die Gültigkeitserklärung des Gesetzes eine Niederlage des Rechtsstaates und ein Rückschritt der Zivilisation ist, auch wenn das Gericht sich niemals dafür entscheidet den Internetzugang basierend auf Anschuldigungen der Hadopi-Instanzen abzustellen und vermutlich niemand für „charakteristische Fahrlässigkeit“ verurteilt wird.

Wie zu erwarten war, wurde das Gesetz von Präsident Sarkozy unterzeichnet und am 29. Oktober 2009 im Amtsblatt veröffentlicht.

Press Release of the French Constitutional Court (22.10.2009)

French Constitutional Court Decision Décision n° 2009-590 DC on the law regarding the protection of the literary and artistic property on the Internet (22.10.2009)

Who has won Hadopi battle? (Französisch, 24.10.2009)

HADOPI 2 validated, a defeat for the rule of Law (24.10.2009)

Hadopi 2 validated, Nicolas Sarkozy is pleased (Französisch, 22.10.2009)

Law 2009-1311 from 28 October 2009 - Law Hadopi 2 (Französisch)

unwatched: Deja-vu - Frankreichs 3 Treffer-Gesetz an den Verfassungsrat weitergeleitet

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