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EDRi-gram Nr. 7.21, 4. November 2009 |
Kompromiss hinsichtlich Zusatz 138. Telekom-Paket zum Abschluss gebracht
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Di, 10/11/2009 - 18:34
Das Europäische Parlament (EP) und der Rat begannen eine Übereinkunft zu finden, als sie die Verhandlungen am 4. November 2009 um 19 Uhr aufnahmen. Nach heißen Debatten fand man am 5. November kurz nach 00:30 Uhr eine Einigung. Der Text zum Thema Zusatz 138, der angenommen wurde und nun Punkt 3a des ersten Artikels darstellt, ist laut unseren Quellen in Brüssel, folgender: 3a. Von Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen bezüglich des Zugangs zu oder der Nutzung von Diensten und Anwendungen mittels elektronischer Kommunikationsnetzwerke durch Jede dieser Maßnahmen bezüglich des Zugangs zu oder der Nutzung von Diensten und Anwendungen mittels elektronischer Kommunikationsnetzwerke, die dazu neigt jene Grundrechte und –freiheiten einzuschränken, darf nur dann eingeführt werden, wenn sie innerhalb einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig ist. Zudem soll ihre Einführung Gegenstand adäquater verfahrensrechtlicher Schutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie allgemeinen Richtlinien des Kommunikationsgesetzes sein und effektiven juristischen Schutz und Rechtsstaatlichkeit einschließen. Demzufolge dürfen diese Maßnahmen nur mit nötigem Respekt für den Grundsatz der Unschuldsvermutung und das Datenschutzrecht ergriffen werden. Es war deutlich, dass der ursprüngliche Zusatz 138 keine Chance hat, als die Delegation des EP mit einem geringfügig geänderten Text des letzten Antrages des Rats vom 28. Oktober 2009 in die Verhandlungen ging. Der neue Text expliziert die Maßnahmen: „Jede dieser Maßnahmen bezüglich des Zugangs zu oder der Nutzung von Diensten und Anwendungen mittels elektronischer Kommunikationsnetzwerke“. Den Schlüsseltext des ursprünglichen Zusatzes 138 „ohne eine vorangehende Anordnung gerichtlicher Instanzen“ änderte die Delegation des EP in „soll die Erfordernis eines vorangehenden gerechten und unvoreingenommenen Verfahrens, einschließlich des rechtlichen Gehörs der betroffenen Personen oder Personen, sowie das Recht auf eine effektive und zeitgemäße richterliche Überprüfung respektieren“ um. Der letzte Paragraph des Antrages des Rats wurde ebenfalls gestrichen. (Dies soll die Befugnis eines Mitgliedsstaates in Übereinstimmung mit seiner eigenen verfassungsmäßigen Ordnung und den Grundrechten, u.a. die Erfordernis einer Gerichtsentscheidung, die die Maßnahmen autorisiert, zu begründen, nicht beeinflussen.) Sofern unsere Quellen korrekt sind, haben es demnach zumindest Punkte, bei denen die Internetnutzer Bedenken bekundet haben, nicht in den endgültigen Text geschafft. Der Text betrifft keine Einschränkungen für private Täter und ermöglicht Internet-Service-Providern somit in „freiwillige Abkommen“ mit der Musikindustrie hineingezogen zu werden. Darüber hinaus garantiert der Text „die vorangehende richterliche Überprüfung“ nicht explizit und lässt somit das Drei-Treffer-Gesetz in Frankreich unberührt und ermöglicht eine Hintertür für ähnliche Maßnahmen anderer Länder. Es wäre unheimlich schön gewesen einen Blick auf den Initialwortlaut des endgültigen Textes zu werfen, besonders nach den jüngsten Updates auf ACTA (siehe ENDitorial: ACTA enthüllt, Europäische Internet-Service-Provider dürften ein großes Problem bekommen). Telecom conciliation: Parliament’s new proposal (4.11.2009) Telecom package meetings on Wednesday (2.11.2009) An evolution of "amendment 138" unwatched: EDRis offener Brief an das Europäische Parlament über Zusatz 138 Trackback URL für diesen Eintrag:http://www.unwatched.org/trackback/1565
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