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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.19, 7. Oktober 2009

GPL-Fall vor einem Pariser Berufungsgerichtshof

Verfasst von sac am 13. Oktober 2009 - 14:27
  • Frankreich
  • Open Source / Open Data


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Paris Court of Appeals on a GPL - related case

Der Pariser Berufungsgerichtshof hat im September 2009 seine Entscheidung in einem Fall bekannt gegeben, in dem es um die Verteilung von VNC-Software ging, Remote-Software, die unter GPL GNU-Lizenzen erhältlich ist.

Der Fall wurde von AFPA (Association for professional education of adults) gegen Edu4 vorgebracht, einer kommerziellen Firma. Edu4 gewann in 2000einen Vertrag, der die Lieferung einer Software-Lösung für AFPA vorsieht. Die Gesellschaft entdeckte, dass VNC mit dieser Ausstattung mitgeliefert wurde, ohne dass der Quellcode angegeben wurde oder die Lizenzbescheide.

Die Free Software Foundation Frankreich hat den Fall wie einen Präzendensfall präsentiert und verlautbart: „Unternehmen, die die Software verbreiten, sind damit laut und deutlich erinnert worden, dass die Bestimmungen der Lizenzen unter dem französischem Gesetz einklagbar sind. Und die User in Frankreich können nun sichergehen, dass, falls es notwendig ist, sie vom Rechtssystem Gebrauch machen können, wenn sie wollen, dass man sich um Rechtsverletzungen kümmert und dass ihre Rechte respektiert werden.“

Unglücklicherweise handelt es sich bei dem Fall lediglich um einen vertraglichen Streit zwischen den zwei Parteien; er bezieht sich nicht direkt auf die GPL-Lizenz als solche. Außerdem verwies sich das Gericht nicht speziell auf die Einklagbarkeit der GPL-Lizenz.

Wie Anwalt Martin von Willebrand auf seinem Blog erklärt, „gründet sich nicht ein einziger Antrag (jedweder Partei), wie sie in der Entscheidung des Gerichts angeführt werden, auf die GPL-Lizenz, jedwede Auslegung von GPL als Vertrag oder irgendein Urheberrecht. Die Entscheidung bezieht sich einige Male auf die GPL-Lizenz, meistens um die VNC-Software zu beschreiben und geht teilweise auch auf die Diskussion ein, ob es erlaubt ist oder nicht, freie Software in den Ausgang des Projekts mit einzubeziehen.“

Die Gerichtsentscheidung lautet: „Edu4 hat es versäumt, seine vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen und hat im Dezember 2001 ein Produkt versandt, das einerseits ein Risiko für die Privatsphäre von EOF-Usern darstellt und andererseits die Auflagen der GNU GPL-Lizenz nicht erfüllt, da Edu4 VNCs Urheberrechtshinweise zur Eigentümerschaft der beiden Akten und den Text der Lizenz durch seine eigenen ersetzt hat.“

Daher kann der Text keineswegs als Präzendensfall bezeichnet werden, da die GPL-Lizenz im Kontext des gesamten Falls eine Nebenrolle gespielt hat. Es soll jedoch dennoch darauf hingewiesen werden, dass „das Gericht die Software als unter den Auflagen von GNU GPL lizenziert ansieht, und die Vertragsbedingungen für rechtlich bedeutend hält,“ wie von Willebrand sagte.

Paris Court of Appeals condemns Edu4 for violating the GNU General Public License (22.09.2009)

Recent Court Decision in Paris (referred as Paris GPL case) (1.10.2009)

Court decision - Cour d'Appel de Paris, Pôle 5, Chambre 10, no: 294 (Französisch, 16.09.2009)

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