Umstrittener Entwurf zum Rahmenbeschluss gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern

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Di, 13/10/2009 - 13:06


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Englisch: Controversial draft Framework Decision on Child Sexual Exploitation

Das Komitee für Bürgerrechte des Europäischen Parlaments hat ein erstes Treffen über den umstrittenen Antrag für einen Rahmebeschluss zur Bekämpfung sexuellen Mitbrauchs und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie abgehalten. Der Entwurf beinhaltet eine Verpflichtung der ISPs, den Zugriff zu Kinderpornografieseiten zu “sperren” sowie Ansätze zur Hamonisierung der Herangehensweise der 27 Mitgliedsstaaten zu diesem Thema. Diese neue Gesetzgebung widerruft und ersetzt ein bestehendes Dokument aus 2004, das in der Harmonisierung einiger der Schlüsselthemen wie der Definition von “Kinderpornografie” herzlich wenig erreicht hat, und auch nicht von allen Mitgliedsstaaten voll umgesetzt worden ist.

Bei dem Treffen verteidigte die Europäische Kommission ihren Antrag aufvverpflichtende Sperren mit dem einfachen Argument, dass dadurch “Verbrechen verhindert” würden, weil Kunden nicht mehr länger in der Lage wären, direkt auf kommerzielle Kinderpornografie zuzugreifen. Grundlegende Fragen wie die, ob diese Herangehensweise – mit ihren verschiedenen technischen Einschränkungen und praktischen Unzulänglichkeiten – im Verhältnis zu der angebotenen “Lösung” stünde, wurden nicht besprochen. Die Tatsache, dass Umgehungen möglich sind, wurde allerdings erwähnt. Ein Vertreter der Kommission verwies außerdem etwas obskur auf Pläne, “extraterritoriale” Maßnahmen zu ergreifen, um Webseiten an der Quelle offline zu nehmen. Diese Aussagen wiederholen Pläne der Mitteilung der Kommission vom Juni 2009, “einen Bereich für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu schaffen, der den Bürgern dient” (COM(2009)262), um “Mechanismen [zu schaffen] um die IP-Adresse von kriminellen ISPs aufzuspüren und die rasche Sperre von außereuropäischen Webseiten zu vereinfachen”.

Die verantwortliche MEP Roberta Angelilli (EPP, Italien) zeichnet außerdem verantwortlich für einen Bericht über den vorhergehenden Rahmenbeschluss, der früher in diesem Jahr vom Parlament angenommen worden war. Damals lehnte das Parlament ihren Versuch ab, Sperren als eine Lösung für Kinderpornografiewebseiten zu beantragen. In der letzten Sitzung des Parlaments nahm sie als ordentliches Mitglied einer der kleinsten politischen Gruppen im Parlament teil, nun ist sie allerdings Vizepräsidentin des Parlaments und Mitglied einer der größten Gruppen. Sie war bei dieser ersten Diskussion nicht persönlich anwesend, und ihr Stellvertreter Salvatore Iacolino (EPP, Italien) ging nicht auf Sperren ein.

EDRi gab vor dem Treffen seine Position in einer Stellungnahme an die politischen Gruppen kund. Während der Debatte wurden einige der Themen, die in EDRis Stellungnahme aufgezeigt wurden, von einigen MEPs angeführt. Besonders Jan-Philipp Albrecht (Deutschland, Grüne) and Birgit Sippel (S&D, Deutschland) äußerten ihre schweren Bedenken im Hinblick darauf, dass es wirkungsvoller internationaler Zusammenhang bedürfe, um Webseiten an der Quelle zu entfernen, anstatt diese online zu lassen, damit mit technischen Umgehungsmaßnahmen darauf zugegriffen oder – in Ländern, in denen sie nicht gesperrt werden – sogar direkt auf diese zugegriffen werden kann. Andererseits dachten andere MEPs nicht über die Vor- und Nachteile der Sperren nach, sondern forderten, dass “alles” getan werden müsse, um Kinder zu schützen, mit der unfundierten Begründung, dass dieses Ziel durch Sperren erreicht werden könnte.

Eines der Hauptthemen in der Einschätzung der Auswirkung ist die Frage, ob eine legale Basis für Sperren notwendig ist, damit Artikel 10 der Europäischen Konvention der Menschenrechte eingehalten werden kann. Das ist wesentlich, da einige Länder, die bereits Sperren eingeführt haben, dies ohne legale Grundlage getan haben; aus dem Rat sickern nun Gerüchte, dass “Selbstregulierung” als Alternative zu verpflichtenden Sperren diskutiert würde. Im Schriftstück der Kommission wird erklärt, dass Mitgliedsstaaten eine Gesetzgebung nur ins Auge fassen sollten, wenn es keine “wirkungsvolle” Selbstregulierung gibt (d.h. eine Gesetzgebung wäre nicht notwendig). Weiters wird erwähnt, dass ein Übermaß an Sperren befürchtet werden und dass, falls Sperren nicht per Gesetz verankert würden, “diese Maßnahme riskiert, eine illegale Überschneidung mit den Grundrechten zur Folge zu haben” (d.h. eine Gesetzgebung wäre notwendig).

Schlussendlich heißt es in der Einschätzung, dass “wie durch den EuGH für Menschenrechte in Strasbourg ausgelegt, solche Überschneidungen mit dem Gesetz mit der Einhaltung der Grundrechte einhergehen müssen und eine notwendige Maßnahme für wichtige Interessen in einer demokratischen Gesellschaft darstellen können, wie die Verhinderung von Verbrechen. Solche Maßnahmen müssen dem Gesetz unterstehen, ansonsten sind sie illegal.”

EDRi position paper: Framework Decision on Child Sexual Exploitation (Angelilli Report) (28.09.2009)

Impact assessment

Proposal (links to all EU languages)

Commission Communication on freedom, security and justice

(Beitrag von Joe McNamee - EDRi )

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