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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.16, 26. August 2009

Belgien: Justizminister will zweijährige Vorratsdatenspeicherung

Verfasst von sac am 30. August 2009 - 10:04
  • Belgien
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: Belgium: Minister of Justice wants 2 years of data retention

In Belgien wird die Implementierung der Vorratsdatenspeicherung erneut diskutiert, wobei eine zweijährige Vorratsspeicherungsfrist für elektronische Kommunikationsdaten beantragt wurde, wie die flämische Zeitung De Tijd berichtete. Die urprüngliche Diskussion in 2008 überlebte die Kritik der Belgischen Datenschutzbehörde und die Kommentare der Öffentlichkeit nicht, die von einer ad hoc-Koalition der Zivilgesellschaft und der Industrie geleistet wurden.

Der Entwurf wurde dieser Tage vom Justizminister Stefaan De Clerck in den Medien vorgestellt. Er fordert eine zweijährige Speicherungsfrist und behauptet, die Polizei und die Staatsanwaltschaft würden die Daten so lange benötigen. Der Entwurf sieht vor, dass der Staatsanwalt oder der Amtsrichter in einem Fall eine schriftliche Rechtfertigung für jede Anfrage einreichen muss.

Die belgische ISP-Vereinigung führt an, dass eine sechsmonatige Frist ausreichend sein sollte und fordert die Regierung auf, die Kosten für eine längere Frist selbst zu begleichen. Ansonsten könnten die Kosten auf die User zurückfallen, was in erhöhten Preisen für Internetverbindungen resultieren würde.

Die Belgische Datenschutzbehörde (DPA) hält eine zweijährige Frist ebenfalls für übertrieben. In einem Kommentar zu diesem Thema, der an die Regierung ging, hat die Behörde eine einjährige Frist vorgeschlagen. Nach Ablauf dieser Frist müssen alle Daten umgehend vernichtet werden.

Die DPA verlangt, dass jedes Jahr ein öffentlicher Bericht erstellt werden müsse, um einzuschätzen, ob Vorratsspeicherung notwendig ist und unter welchen Umständen sie eingesetzt wurde. Die Behörde kommentierte außerdem mehrer Stellen im Text – für eine klarere Definition des Begriffs „öffentliche Netzwerke“ etwa, oder der „außergewöhnlichen Umstände“, wenn die Daten für mehr als 24 Monate gespeichert werden sollen.

Comments from the Belgium DPA on the data retention draft law (Französisch, 1.07.2009)

Emails kept for 2 years, Internet user might pay (Französisch, 12.08.2009)

Belgium wants to go for 2 years in data retention (Holländisch, 12.08.2009)

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