Deutsches Verfassungsgericht verbietet vorbeugende Datenselektion („Rasterfahndung“).

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Mi, 24/05/2006 - 05:00

Am 22. Mai hat das deutsche Verfassungsgericht das Verfahren der Datenselektion unter der Deutschen Verfassung für illegal erklärt, welches einzelne private und öffentliche Datenbanken dazu verwendet, potentielle Terroristen („Schläfer“) ausfindig zu machen. Mehrere Bundesländer werden nun ihre Polizeirechte ändern müssen. Die Entscheidung erklärt „Rasterfahndung“ nicht für völlig gesetzeswidrig, sondern bindet es an sehr beschränkte Bedingungen. Die Maßnahme ist immer noch legal für Ermittlungen in bestimmten Kriminalfällen, sowie sie z.B. bei gegen die linke Partisanenbewegung RAF in den 1970ern eingesetzt wurde, als die „Rasterfahndung“ erfunden worden war. Aber zum Zwecke der Verbrechensvermeidung kann sie nur angewendet werden, wenn konkret Leben oder Freiheiten von Personen in Gefahr sind, oder wenn die Existenz der Bundesrepublik Deutschland oder eines Bundeslandes bedroht ist. Dies erfordert sachliche Hinweise auf einen drohenden bevorstehenden Angriff. Eine allgemeine Bedrohungssituation oder außenpolitische Spannungen –wie nach den Anschlägen von 9/11 – reichen dafür nicht aus.
Das Bundeskriminalamt hat solche Fahndungen in Zusammenarbeit mit Behörden der Staatspolizei nach den Terrorangriffen vom 11. September 2001 aufeinander abgestimmt. Universitäten, private Firmen, private Sicherheitsfirmen, öffentliche Verkehrsmittelbetriebe, Einrichtungsanbieter, Gemeindebehörden und die Bundesregister für ausländische Einwohner wurden dazu angehalten, dem Bundeskriminalamt umfangreiche Informationen über jede Person vorzulegen, auf die eine Reihe von Merkmalen zutrifft (männlich, zwischen 18 und 40 Jahre alt, Student oder ehemaliger Student, vorwiegend muslimisches Herkunftsland). Das Bundeskriminalamt machte einen Rasterdurchlauf auf der Suche nach Übereinstimmungen in verschiedenen Datenbanken, die insgesamt über 8 Millionen Personen erfassen. Die 31 988 Treffer wurden in einer Zentralkartei unter dem Titel „Schläfer“ gespeichert, und erneut durch das Bundeskriminalamt durch eine Datenbank mit bis zu 300 000 Personen gerastert, die einen Pilotenschein besaßen, als gefährlich eingestuft wurden, oder einem anderen Merkmal entsprachen. Die übrigen mehreren tausend Personen (Treffer) wurden von Hand durch das Bundeskriminalamt geprüft. Die ganze Aktion führte weder zu einem einzigen mutmaßlichen Terroristen, noch zu einer Anklage.
Der Kläger, ein marokkanischer Staatsbürger, der 2001 in Deutschland studiert hatte, behauptete, dass sein Recht auf informatielle Selbstbestimmtheit verletzt worden war; dass die Rasterung eine besonders schwere Verletzung der Grundrechte darstellen, weil es ohne Kenntnis der betroffenen Personen stattfand, und dass es nicht angemessen gewesen sei, da keinerlei sachliche Hinweise auf drohende terroristische Anschläge in Deutschland vorhanden waren; dass die verdächtigen Merkmale eine religiöse Diskriminierung seiner Person und seiner muslimischen Mitmenschen darstellten. Die Vorinstanzen hatten seine Argumentation abgewiesen.
Die offiziellen Datenschutz-Beauftragten, die Oppositionsparteien der Grünen, Liberalen und Sozialisten, und Bürgerfreiheitsgruppen begrüßten den Gerichtsbeschluss und verlangten den sofortigen Stop aller Pläne für ähnliche Maßnahmen, wie Vorratsspeicherung von Kommunikationsinformationen, Rasterung von Nummernschildern, oder die Schaffung neuer Untersuchungsgewalten für das Bundeskriminalamtes zur Verhinderung von Verbrechen. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, im internationalen Terrorismus sei der Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer konkreten Bedrohung nur hauchdünn, was die Anwendung der Entscheidung erschweren würde. Der bayrische Innenminister, Günther Beckstein, nannte die Entscheidung „einen schwarzen Tag für die nachhaltige Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland.“ Die Vereinigung der Studentenvertreter, die den Kläger unterstützt hatte, forderte eine „persönliche Entschuldigung“ der zuständigen Behörden für die illegale und ungesetzmäßige Diskriminierung von ausländischen und muslimischen Studenten in Deutschland.
Bis zu elf Bundesländer werden nun ihre Polizeirechte und Strafverfahrensgesetze ändern müssen. Die Entscheidung wird sich außerdem auf die Debatte um die Legalität von verpflichtenden Vorratsspeicherungen von Kommunikationsdaten in Deutschland auswirken. Der Verfassungsgerichthof hat in seiner Begründung des Urteils nochmals ausdrücklich „das strikte Verbot gegen Speicherungen persönlich identifizierender Daten auf Vorrat, abgesehen für statistischen Zwecken “ betont.


Entscheidung de Deutschen Verfassungsgerichtshofes, 1 BvR 518/02 (22.05.2006)


Presseerklärung des Deutschen Verfassungsgerichtshofes (23.05.2006)


Überblick über Reaktionen.


Berliner Kommissar für Datenschutz und Informationsfreiheit: Sonderbericht zur Einsetzung von Datenrasterung in Berlin (1.12.2002)

(Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien - Germany

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