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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.16, 26. August 2009

Verurteilungen in Großbritannien für die Weigerung, Entschlüsselungen herauszugeben

Verfasst von sac am 30. August 2009 - 9:42
  • Großbritannien
  • Verschlüsselungen


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: People convicted in UK for refusing to surrender cryptographic keys

Laut dem Jahresbericht des Leitenden Überwachungskommissars Sir Christopher Rose an den britischen Prämier und die schottischen Minister wurden zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 Personen verurteilt, weil sie ihre Passwörter oder Verschlüsselungen nicht herausgaben; die Verurteilungen erfolgten auf der Grundlage von Sektion 49 des Regulation of Investigatory Powers Act (RIPA), der im Oktober 2007 in Kraft getreten war, und die Befugnisse der Behörden regelt.

Das Gesetz, das ursprünglich vorgesehen war, um sich organisiertem Verbrechen und Terrorismus entgegenzusetzen, erlaubt der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden, Passwörter, Verschlüsselungen oder eine klare Transkription verschlüsselter Texte von einer Person einzufordern. Nichtbefolgung kann mit zwei Jahren Gefängnis geahndet werden, wenn es nicht um die nationale Sicherheit geht, oder fünf Jahren für Terrorismus oder ähnliche Vergehen. Die geforderten Daten können einige Jahre alt sein.

Der Bericht, der vom Unterhaus in Auftrag gegeben worden war zeigt, dass es 26 Anträge bezüglich Sektion 49 der RIPA-Befugnisse gab, von denen 17 die Erlaubnis eines Richters erhielten fortzufahren. Von den 17 wurden 15 abgemahnt, und 11 Personen, die Mahnungen erhielten, weigerten sich den Aufforderungen nachzukommen. Daraus ergaben sich sieben Klagen und zwei Verurteilungen. Dem Bericht zufolge bestanden die Arten von Verbrechen der Untersuchung in diesen Fällen aus „Gegenterrorismus, Unsittlichkeit mit Kindern und häuslichem Extremismus“.

Sir Christopher konnte keine Einzelheiten über die beiden Verurteilungen oder die Situationen rund um die fünf anderen Anklagen angeben, da der frühere Richter des Obersten Gerichts derartige Informationen nicht herausgab; aus der Staatsanwaltschaft richtete man aus, man könne ohne die Namen der Angeklagten keinerlei Informationen über die Fälle zurückverfolgen.

Dem Home Office zufolge verfolgt das National Technical Assistance Centre (NTAC), wo die Polizei ihre Sektion 49-Anzeigen beantragen soll, die Ergebnisse der genehmigten Anzeigen nicht und die Communications Headquarters der Britischen Regierung, unter die NTAC anscheinend fällt, reagierten nicht auf den Antrag, Informationen über die Fälle herauszugeben.

Annual Report of the Chief Surveillance Commissioner to the Prime Minister and to Scottish Ministers for 2008-2009 (21.07.2009)

Initial password prosecutions in UK (17.08.2009)

Two convicted for refusal to decrypt data (12.08.2009)

unwatched: GB: Entschlüsselt eure Daten oder ab ins Gefängnis! (10.10.2007)

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