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Startseite » EDRI-gram Nr. 7.15, 29. Juli 2009

Russisches Urheberrechtsgesetz wird für Nachrichtenberichte gelten

Verfasst von sac am 31. Juli 2009 - 15:03
  • Copyright / Urheberrecht
  • Russland


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Russian copyright law will apply to news reports

Die Regierung hat eine neue Abänderung in der russischen Gesetzgebung zum Urheberrecht entworfen, um den Schutz auf Nachrichtenberichte auszuweiten.

Der neue Entwurf wurde von den größten russischen Nachrichtenagenturen forciert, die behaupten, dass andere regionale und online-Punlikationen ihre Berichte plagiieren würden. Das Gesetz könnte im Herbst beim Russische Pralament eingereicht werden.

Der Entwurf, der vom stellvertretenden Minister für Kommunikationen und Presse Alexander Zharov vorgelegt wurde, sieht Strafen von 10 bis 20 000 Rubel (ca. 230-460 Euro) vor, aber auch die Beschlagnahmung der Produktion als Strafmaßnahmen für Plagiate einer Agentur. Die Reporter, die ein Plagiat begehen, könnten ebenfalls zu Strafen von 1 – 5 000 Rubel (23 – 115 Euro) belegt werden. Der derzeitige Entwurf sieht noch nicht klar vor, wie die Strafen angesetzt werden und unter welchen Umständen die Beschlagnahmung durchgeführt werden würde, was Kritiker veranlasst zu behaupten, dass das neue Gesetz verwendet werden könnte, um ungeliebte Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Andrei Richter, der Vorstand des Moskauer Instituts für Recht und Politik, hält das Gesetz für einen Schritt in die richtige Richtung und sagte: „Derzeit müssen die Nachrichtenagenturen vor Gericht gehen und beweisen, dass sie aufgrund der Plagiate finanzielle Verluste erlitten haben.“

Andere Herausgeber, wie der Herausgeber der Moskauer Post Alexei Kozlov, zeigten sich jedoch weitaus weniger zufrieden. Er nannte das Gesetz „eine Gelegenheit, eine konkurrierende Medienvertriebsstelle zu bestrafen.“

Als Folge der finanziellen Krise versuchen auch die europäischen Zeitungs- und Magazinherausgeber, strengere Urheberrechtsgesetze zu forcieren. Ein diesbezüglicher öffentlicher Aufruf der Europäischen Kommission wurde bei einem Treffen am 26. Juni in Berlin unterzeichent, wo sich der Rat der Europäischen Herausgeber und der Zeitungsweltverband trafen. Das Schreiben gründet auf der deutschen Initiative namens „die Hamburger Erklärung“, die in diesem Monat von 149 deutschen Herausgebern angenommen wurde.

In dem Schreiben heißt es: „Zahlreiche Anbieter verwenden die Werke von Autoren, Heruasgebern und Rundfunksprechern, ohne dafür zu beszahlen. Langfristig gesehen bedroht das die Produktion von hochwertigen Inhalten und die Existenz des unabhängigen Journalismus. Daher plädieren wird dringend für Verbesserungen im Schutz des Geistigen Eigentums im Internet.“

Der neue Aufruf will außerdem das ACAP (Automated Content Access Protocol), das von der Herausgeberindustrie als die perfekte Lösung zur Vermeidung von Nachrichtenkopien gepriesen wird, gesetzlich verankert sehen.

ACAP ist ein Metadatenstandard, der darauf abzielt, genau zu spezifizieren, wie online-Aggressoren (einschließlich Suchmaschinen) die Werke eines Herausgebers behandeln, indem er die Verwendung durch die Rechte von Drittparteien definiert.

Bill Extends Copyright Protection to News (22.07.2009)

European Publishers Call on E.U. to Protect Copyright (9.07.2009)

European publishers want a law to control online news access (10.07.2009)

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