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Startseite » EDRI-gram Nr. 7.15, 29. Juli 2009

Frankreich: CNILs Stellungnahme zum LOPPSI-Gesetzesentwurf

Verfasst von sac am 31. Juli 2009 - 14:58
  • Frankreich
  • Privatsphäre


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
Englisch: France: CNIL's opinion on LOPPSI draft law

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat ihre Stellungnahme vom 16. April 2009 über sieben Artikel von LOPPSI, dem französischen Gesetzesentwurf über Orientierung und Programmierung der Durchführung der nationalen Sicherheit, der der Polizei die Befugnis geben könnte, elektronische Kommunikationen zu überwachen und der Internetfilterungen per Verwaltungsbeschluss einführt.

Der Gesetzesentwurf wurde dem französischem Ministerrat am 27. Mai vom Justizminister Michèle Alliot-Marie vorgelegt, die CNIL kann ihre Stellungnahme jedoch erst jetzt bekanntgeben, weil im Mai neue rechtliche Auflagen eingeführt worden waren. Der Minister beschloss, CNILs Stellungnahme nicht in Betracht zu ziehen.

In ihrer Stellungnahme verlieh die CNIL ihren Befürchtungen in Bezug auf mehrere Auflagen im Entwurf Ausdruck, besonders in Verbindung mit der Einholung und Speicherung von Daten, der Installation von Trojanern auf Computern sowie der Überwachung des öffentlichen Zugangs auf das Internet.

CNIL war der Ansicht, dass derartige Instrumente mit „einer Garantie der Proportionalität der Überwachungsmaßnahme zu den angestrebten Zielen“ installiert und verwendet werden sollten, und warnte vor Problemen, die für professionelle User entstehen könnten, die sich mit sensiblen Daten befassen, wie Anwälte, Politiker, medizinisches Personal oder Journalisten.

In der Stellungnahme heißt es außerdem, dass der Gesetzgeber die „Schlichtungen übernehmen müsse zwischen einerseits der Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung und der Aufspürung von Straftätern, was beides für die Erhaltung der Rechte und verfassungsmäßigen Grundsätze notwendig ist, und andererseits der Ausübung der verfassungsmäßig verankerten Freiheiten unter welchen es unter anderem das Recht gibt, sich frei zu bewegen und den Respekt des Privatlebens, geschützt durch Artikel 2 und 4 der Erklärung der Rechte der Menschen und Bürger von 1789, sowie die Freiheit des Einzelnen, die von Artikel 66 der Verfassung unter die Aufsicht der rechtlichen Behörde gestellt wird.“

In der Zwischenzeit kämpfen die Aktivisten für Digitale Rechte weiter gegen Gesetze wie LOPPSI oder Hadopi. Diesbezüglich hat die ODEBI-League, eine Vereinigung von Internetusern, am 20. Juli eine „numerische Armee“ aufgestellt, die den Mangel an Information oder die Fehlinformation in der Präsentation von Projekten bekämpfen soll, womit schlussendlich die Rechte der Internetuser geschützt werden sollen.

CNIL's opinion on LOPPSI draft law made public (Französisch, 25.07.2009)

Deliberation n°2009-200 of 16 April 2009 bearing the opinion on seven articles of the draft law on orientation and programming for the performance of the domestic security (Französisch, 16.04.2009)

ODEBI league launches a "numerical army" project (Französisch, 20.07.2009)

unwatched: Französische Regierung will elektronische Kommunikationen überwachen (3.06.2009)

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