EDPS: neue Datenschutzthemen im Zusammenhang mit intelligenten Transportsystemen
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English: EDPS: New privacy issues in relation to intelligent transport systems
Peter Hustinx, der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS), hat am 22. Juli seine Stellungnahme über den beabsichtigten Plan der Europäischen Kommission herausgegeben, der im Dezember 2008 angenommen worden war, um den Einsatz von intelligenten Transportsystemen (ITS) in Überlandtransporten in Europa und deren Verbindung mit anderen Arten von Transport zu beschleunigen und zu koordinieren. Der Einsatz beinhaltet einen Aktionsplan, der Gebieten priorisiert, in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen und einen Richtlinienentwurf, in dem der Rahmen für deren Umsetzung festgelegt wird.
Intelligente Transportsysteme (ITS) sind Anwendungen, die Informations- und Kommunikationstechnologien verwenden, die in verschiedenen Arten von Transporten eingebaut sind und zwischen diesen interagieren (wie GPS-Systeme); sie sollen Transporte sicherer und sauberer machen und Verkehrsstaus verringern. ITS –Anwendungen und Dienste basieren auf der Einholung, der Verarbeitung und dem Austausch großer Datenmengen und sehen Verfolgungen von Fahrzeugen und die Einholung von persönlichen Daten vor wie z.B. Fahrgewohnheiten. Daher werfen diese Systeme einige Fragen in Bezug auf die Privatsphäre und den Datenschutz auf.
„Das Problem ist nicht, was die Daten dem Staat mitteilen, sondern was bei der Überschneidung und Verbindung dieser Daten mit jenen Daten geschieht, die der Staat bereits einsieht. Wenn man Fahrzeugskontrolldaten mit Mobiltelefondaten verbindet, mit deren Hilfe man ebenfalls Personen aufspüren kann, gibt es ein großes Potential für ein beinahe unfehlbares Überwachungssystem,“ sagte Simon Davies, der Vorsitzende von Privacy International.
Während der EDPS die Tatsache begrüßt, dass der vorgeschlagene ITS-Einsatz auf die Harmonisierung der Datenprozesse in Europa abzielt, warnte er jedoch davor, dass der vorliegende Plan eine Reihe von Problemen in Verbindung mit der Privatsphäre und dem Datenschutz aufwerfe.
Hustinx glaubt, dass es bei dem vorgeschlagenen rechtlichen Rahmen einen Mangel an Klarheit gibt, der zu Vielfalt bei der Implementierung von ITS in Europa führen wird und daher zu verschiedenen Ebenen von Datenschutz in Europa. „Der EDPS weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Angelegenheiten auf EU-Ebene weiter harmonisiert werden müssen, um anfallende Fragen (wie die Definition der Rollen und Verantwortungen der ITS-Mitspieler, welche spezifischen ITS-Anwendungen und Systeme in die Fahrzeuge eingebaut werden müssen, die Entwicklung von harmonisierten Verträgen für die Auflagen von ITS-Diensten, die genauen Zwecke und Modalitäten des Einsatzes von ITS etc) zu klären.“
Ein wichtiger Aspekt in seiner Stellungnahme ist, dass die Datenaufseher klar identifiziert sein müssen, „da sie die Verantwortung dafür tragen werden sicherzustellen, dass die Erwägungen zu Privatsphäre und Datenschutz auf allen Ebenen der Bearbeitungskette umgesetzt werden.“
Außerdem sollten die Datenaufseher, die ITS-Dienste anbieten, angemessene Sicherheitsvorrichtungen einsetzen, „damit die Verwendung von Positionstechnologien nicht in die Privatsphäre eingreift. Dazu braucht es vor allem weitere Klarstellungen zu den besonderen Umständen, in denen ein Fahrzeug verfolgt werden wird, wobei die Verwendung von Positionstechnologien streng darauf begrenzt sein muss, was zu diesem Zweck notwendig ist und sichergestellt werden muss, dass die Positionsdaten nicht an unautorisierte Empfänger weitergegeben werden.“
Die Querverbindungen der Systeme und Anwendungen müsse ebenfalls mit „gebührendem Respekt für die Datenschutzgrundsätze und die geeigneten Sicherheitsvorkehrungen“ erfolgen; persönliche Daten dürfen nur bearbeitet werden, wenn es „für den bestimmten Zweck notwendig ist, für den IT seingesetzt wurde und in Übereinstimmung mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen.“
Der EDPS betonte wie wichtig es sein, die bearbeiteten persönlichen Daten nicht „für weitere Zwecke zu verwenden, die inkompatibel mit jenen sind, für die sie eingeholt wurden“; er empfiehlt die Einführung eines ausdrücklichen Hinweises auf die Auffassung von Privatsphäre nach Maß bei ITS-Anwendungen und Systemen, die besagt, dass Daten „nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen als jene, für die sie in einer Art und Weise eingeholt wurden, die mit diesen Zwecken inkompatibel waren.“
Der EDPS empfiehlt, dass Privatsphäre und Datenschutz in der frühen Entwurfsphase jedes ITS berüchtigt werden müssten. „Privatsphäre und Sicherheitsbestimmungen sollten in die Standards integriert werden, in die besten Praktiken, die technischen Spezifikationen und Systeme.“
Seine abschließende Empfehlung lautet, dass Datenschutzbehörden wie der Arbeitskreis Artikel 29 und der EDPS in alle Initiativen in Verbindung mit dem Einsatzes von ITS „durch Beratungen in ausreichend frühren Phasen vor der Entwicklung relevanter Maßnahmen“ eng eingebunden werden müssten.
Big Brother is watching: surveillance box to track drivers is backed (31.03.2009)


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