Finnischer Antrag zur CSS-Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinterlegt

1
Fr, 31/07/2009 - 14:47


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Finnish CSS case application lodged in the European Court of Human Rights

Der finnische Aktivist Mikko Rauhala hat einen Antrag gegen den Finnischen Staat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht eingebracht, bei dem es um sein Recht auf freie Meinungsäußerung geht.

Der Antrag ist die Folge des langwierigen Gerichtsprozesses gegen Rauhala in Finnland. Der Prozess wurde aufgenommen, als Rauhala eine Diskussionsplattform im Internet einrichtete, wo Personen sich über das Content Scrambling System (CSS), eine Methode zum Schutz des Urheberrechts bei DVDs, austauschen konnten. Rauhala wollte damit die Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in Finnland kritisieren, die in 2006 in Kraft trat. Der Implementierung der Richtlinie zufolge waren „organisierte Diskussionen“ über die Umgehung von technologischen Schutzmaßnahmen wie CSS untersagt. Rauhala wollte das negative Wesen der Richtlinie aufzeigen. Daher zeigte er seine Tat selbst bei der finnischen Polizei an, weil er glaubte, die Polizei würde die Angelegenheit nicht weiter verfolgen, oder die Staatsanwaltschaft würde keine Anklage erheben.

Die Polizei begann jedoch Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft, die starke Unterstützung von der Finnischen Anti-Piracy Vereinigung erhielt, die die „Experten“-Aussagen für den Staatsanwalt arrangierten. Kurz darauf wurde der Fall an das Bezirksgericht Helsinki weitergegeben, der zugunsten von Rauhala entschied – CSS stelle keine Art von Schutzmaßnahme dar, die von der Richtlinie abgedeckt würde, daher sei die Sperre ungültig. Der Bezirksstaatsanwalt berief beim Berufungsgericht Helsinki, der entschied, dass Rauhala sich der illegalen Umgehung einer technologischen Schutzvorrichtung schuldig gemacht hatte und illegale Dienste für die Umgehung der Schutzmaßnahme zur Verfügung gestellt hatte. Der Oberste Finnische Gerichtshof lehnte Rauhals Antrag ab.

Rauhala wurde also keine andere Wahl gelassen, als einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen, da alle Instanzen sein Argument, dass die Diskussionen, die er leitete, sich innerhalb der Redefreiheit abgespielt hätten, wie sie in der Finnischen Verfassung verankert ist, nicht berücksichtig hatten. Er wird von Turre Legal in Helsinki vertreten.

unwatched: Finnische CSS-Entscheidung umgestoßen (4.06.2008)

(Beitrag von Markku Räsänen - Summer Associate, Turre Legal

Trackback URL für diesen Eintrag:

http://www.unwatched.org/trackback/1483