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Startseite » EDRI-gram Nr. 7.15, 29. Juli 2009

Britischer ISP gibt direkte Trennungen der Verbindungen von File-Sharern für ein 3 Treffer-System auf

Verfasst von sac am 31. Juli 2009 - 14:43
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Großbritannien
  • Notice & take-down


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: UK ISP gave up direct disconnection of file-sharers for a three strikes

Der britische ISP Karoo, der zum KCom Telekomunternehmen in Hull gehört, hat am 24. Juli bekanntgegeben, dass er seine Unternehmenspolitik ändern wolle und ein 3 Treffer-System für jene Kunden einführen würde, die angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen.

Mit dem Abkommen mit der Unterhaltungsindustrie haben die britischen ISPs zugestimmt, Verwarnungen an User zu versenden, die verdächtigt werden, urheberrechtlich geschütztes Material vom Internet heruntergeladen zu haben. Karoo, die in Hull als einziger Anbieter in der Gegend das Monopol halten, haben dieses Verfahren schon einige Zeit lang ausgeweitet, und haben die Verbindungen ihrer User bei Verdacht auf File-Sharing direkt getrennt. Um die Dienste wiederherstellen zu lassen, mussten die User ein Schriftstück unterzeichnen, in dem sie ihre Schuld eingestehen und versprechen, das Vergehen nicht zu wiederholen. Somit setzt sich das Dokument nicht nur über die Unschuldsvermutung hinweg, sondern erpresst die User außerdem, indem diese gezwungen werden, ihre Schuld einzugestehen, um die Verbindung wiederherzustellen.

Nachdem die BBC die Unternehmenspolitik der Firma aufgedeckt hatte, indem sie den Fall einer Userin öffentlich machten, deren Verbindung getrennt wurde und die daraufhin gezwungen wurde, ein Formular auszufüllen und ihre Schuld einzugestehen, um ihre Verbindung wiederherzustellen, entschied Karoo, eine 3 Treffer-Regel einzuführen, wobei die verdächtigten Filesharer drei schriftliche Warnungen erhalten werden, bevor eine Maßnahme ergriffen wird.

Das Hauptproblem bei der Sache besteht darin, dass Karoo Maßnahmen ergreift, ohne dass ein Gerichtsurteil vorliegt, sondern nur aufgrund von Verdächtigungen, die von Anti-Piracy Organisationen vorgebracht werden, die Methoden zur Einholung von Beweisen verwenden, die weder genau noch verlässlich sind. Wenn Rechteinhaber auch angegeben haben, dass ihre Daten niemals falsch wären, hat eine Studie des Instituts für Computerwissenschaften und Ingenieurswesen der Universität von Washington letztes Jahr klar die Schwachstellen der Methoden aufgezeigt.

„Ob ein falsch positives Schreiben an einen User gesandt wird, der niemals einen BitTorrent verwendet hat oder an einen User, der tatsächlich ein Vergehen begangen hat und auf der Basis unvollständiger IP-Schwarzlisten arbeitet, derzeit gibt es für niemanden eine Möglichkeit, dem Risiko von Beschwerden völlig aus dem Weg zu gehen (...). Wir haben weiters dargelegt, dass IP-Schwarzlisten, eine Standardmethode zur Vermeidung systematischer Überwachung, im Angesicht der derzeitigen Identifikationstechniken gänzlich wirkungslos sind und nur eine begrenzte Abdeckung möglicher Überwachungsmittel bieten“, heißt es in der Studie.

Daher besteht ein großes Risiko, dass unschuldige Bürger des illegalen File-sharens beschuldigt werden, wie sowohl die Studie als auch die Realität gezeigt haben.

Plug-pulling ISP changes policy (24.07.2009)

Kang-Karoo courts: guilt by accusation, punishment without trial (24.07.2009)

Karoo backs down and adopts 'three strikes' policy for illegal p2p file sharers instead of immediate cut off (24.07.2009)
UK
ISP Cuts Off Alleged Pirates (24.07.2009)

Challenges and Directions for Monitoring P2P File Sharing Networks ,or, Why My Printer Received a DMCA Takedown Notice" (1.06.2008)

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