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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.14, 15. Juli 2009

EU zwingt Schweden, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen

Verfasst von sac am 19. Juli 2009 - 12:43
  • Schweden
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Sweden obliged by EU to implement data retention directive

Die Europäische Kommission hat entschieden, die Schwedische Regierung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, da sie es verabsäumt hat, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung innerhalb einer angemessenen Frist umzusetzen.

Die Implementierung der Schwedischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war vom früheren sozialdemokratischen Justizminister Thomas Bodström vorangetrieben worden, findet sich aber nicht auf der Liste von Prioritäten der neuen Justizministerin Beatrice Ask. Sie sagte gegenüber der Zeitung Svenska Dagladet, dass aller Voraussicht nach innerhalb der nächsten Monate ein neuer Gesetzesentwurf herauskommen werde. Der Entwurf werde eine Speicherungsfrist von sechs Monaten für Verkehrsdaten für ISPs und Telekombetreiber vorschreiben.

Nach dem kürzlich gefallenen Gerichtsurteil im The Pirate Bay-Fall ist die Privatsphäre im Internet in Schweden ein hitzig diskutiertes Thema. Derzeit löschen mehrere ISPs wie Bahnhof ihre Verkehrsdaten regelmäßig, um Probleme mit der heimischen Umsetzung der IPRED-Richtlinie zu vermeiden. Die Implementierung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung könnte dies ändern, obwohl diese Daten nur in Fällen von „schweren Verbrechen“ zugänglich gemacht werden sollten, was Verstöße gegen das Urheberrecht wohl doch nicht darstellen.

In einem Artikel für Svenska Dagladet behaupteten Camilla Lindberg, ein Mitglied des Schwedischen Parlaments für die Liberalen, und Erik Josefsson, ein Kandidat für das Europäische Parlament für die Linke, dass Schweden echte europäische Führungsqualitäten beweisen könnte, wenn man überprüfen würde, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention übereinstimme. Beide kommen zu dem Schluss, dass die Richtlinie „ein schlechtes und teueres Instrument darstellt, wenn es um den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger geht.“ Lindberg und Josefsson weisen außerdem darauf hin , dass die Richtlinie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, und dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem zustimmen würde, wenn die Angelegenheit dort aus privaten Gründen diskutiert würde.

Schweden ist jedoch bei weitem nicht das einzige Land, in dem die ungeliebte Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht umgesetzt ist – auch Österreich, Griechenland, Irland, die Niederlande und Polen hinken der offiziellen Frist hinterher. Irland hat allerdings gerade den Entwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung herausgebracht, während der niederländische Senat sich sehr kritisch in Bezug auf die heimische Umsetzung geäußert hat, soweit man den Diskussionen vom 6. und 7. Juli entnehmen kann.

Sweden challenges EU data retention directive (27.05.2009)

EU sues Sweden, demands law requiring ISPs to retain data (27.05.2009)

Sweden sued over EU data directive inaction (26.05.2009)

unwatched: Irische Vorratsdatenspeicherungsgesetz veröffentlicht (15.07.2009)

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