Vorratsdatenspeicherung in Deutschland trifft auf zunehmenden Widerstand.
Die EU-Richtlinie für die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten trat am 3. Mai 2006 als EU-Gesetz in Kraft; die Umsetzung in nationale Gesetze scheint jetzt jedoch noch unsicherer zu sein als zuvor. 16 der 25 EU-Mitgliedsstaaten haben erklärt, die Speicherung von Internetkommunikationsdaten auf Vorrat für weitere 18 Monaten aufzuschieben. Der neueste NSA-Skandal in den Vereinigten Staaten hat außerdem die Gefahren verdeutlicht, die durch den Zugang von Geheimdiensten zu Daten entstehen, und hatte zur Folge, dass mehrere Bürgerfreiheitsgruppen, darunter auch das EDRI-Mitglied Netzwerk Neuer Medien, gegen die Speicherung von Daten auf Vorrat in Europa protestieren. Ein Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung wurde bereits vom Repräsentantenhaus in Washington D.C. zurückgezogen.
Die Grünen haben im Deutschen Parlament einen Antrag eingebracht, der die Regierung dazu aufruft, die Legalität der EU-Richtlinie vor dem EU-Gerichtshof anzuzweifeln, und die Einführung auf nationaler Ebene bis nach der Gerichtsentscheidung aufzuschieben. Laut dem noch nicht veröffentlichten Text, von dem EDRI eine Kopie einsehen konnte, hätte die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung innerhalb der „Dritten Säule“ des EU-Gefüges erfolgen müssen, da die Strafverfolgung vorgeblich dessen einzige Ziel darstelle. Daher hätte das angemessene Gesetzgebungsverfahren in einer Rahmendirektive bestanden, die den nationalen Parlamenten größere Befugnisse einräumt, und durch eine einstimmige Abstimmung des EU-Ministerrates beschlossen werden muss. Der Antrag wird bis jetzt von 118 Parlamentariern aller Parteien unterstützt; die Abstimmung wurde für den 2. Juni anberaumt. Der Zeitraum, in dem die Richtlinie mit diesen Begründungen (§230 des Abkommens der Europäischen Gemeinschaft) angefochten werden kann, endet am 10. Juli 2006.
Auch für den Fall, dass die Richtlinie in die deutsche Gesetzgebung aufgenommen wird, haben mehrere Gruppen und Einzelpersonen – darunter der ehemalige Deutsche Bundesminister für Inneres, Gerhard Baum – angekündigt, diese vor dem Verfassungsgericht anzufechten. Nach etlichen jüngsten Entscheidungen der Gerichte gegen übertrieben aufdringliche Überwachung, Vorratsdatenspeicherung, und Verfahren zur Datenvorauswahl, deutet alles darauf hin, dass das Gericht die Richtlinie für ungesetzlich gemäß den Menschenrechtsbestimmungen der Deutschen Verfassung erklären wird.
Deutsche Regierung: "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" (18.05.2006)
ISP snooping plans take backseat (18.05.2006)
EDRi Data Retention overview page
(Beitrag von Ralf Bendrath, EDRi Mitglied Netzwerk Neue Medien - Germany)


Neueste Kommentare
vor 7 Stunden 10 Minuten
vor 1 Tag 11 Stunden
vor 1 Woche 3 Tage
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 1 Tag
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 4 Wochen 5 Tage
vor 5 Wochen 1 Tag
vor 5 Wochen 2 Tage
vor 8 Wochen 17 Stunden