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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.14, 15. Juli 2009

Die großen Plattenfirmen haben es auf die irischen ISPs abegesehen

Verfasst von sac am 19. Juli 2009 - 12:38
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Irland


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: The big record companies are after Irish ISPs

Die großen Plattenfirmen EMI Records (Ireland), Sony Music Entertainment Ireland, Universal Music Ireland, Warner Music Ireland und WEA International Incorporated wollen die irischen ISPs zwingen, ein 3 Treffer-Verfahren gegen illegale File-Sharing Wiederholungstäter einzuführen.

Die Plattenfirmen haben vor kurzem beim Irischen Handelsgericht jeweils seperate Prozesse gegen BT Communications Ireland und UPC Communications Ireland angestrengt, nachdem sie mit Eircom ein außergerichtliche Einigung erreichen konnten. Im Februar 2009 stimmte Eircom zu, eine 3 Treffer-Regel zu implementieren und Teilnehmer zu sperren, die angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen hatten und Webseiten zu sperren, die von der Musikindustrie verpönnt werdedn, wie The Pirate Bay.

Nach der Einigung mit Eircom sandte die Irish Recorded Music Association (IRMA) im Namen der großen Plattenfirmen ein Schreiben an andere irische ISPs und drohnte vor Gericht zu gehen, falls sie Eircoms Beispiel nicht folgen würden.

Beide Unternehmen weigerten sich jedoch, der Aufforderung nachzukommen. BT wies darauf hin, dass das Abkommen mit Eircom lediglich eine private Einigung zwischen zwei unabhängigen Rechtsparteien darstellte, und UPC befand die Aufforderung für inakzeptabel, da sie gegen die Rechte und Interessen der User verstoße.

Die Musikfirmen behaupteten, dass ihre Fachleute nach einem 48-stündigen Scan der Netzwerke der beiden ISPs herausgefunden hätten, dass rund 45 000 Verstöße gegen das Urheberrecht auf BTs Konto gingen und rund 75 000 auf UPCs; daher verlangte IRMA eine gerichtliche Verfügung gegen die ISPs, da sie urheberrechtlich geschützte Werke für die Öffentlichkeit zugänglich machen.

Die ISPs erwiderten, dass wenngleich sie Verstöße gegen das Urheberrecht nicht billigten, sie dennoch nicht der Meinung seien, dass ISPs als Internetpolizei im Auftrag der Musikindustrie auftreten sollten.

Nachdem sie die Gerichtsvorladung erhalten hatte, ließ UPC ausrichten, dass man „keiner Aufforderung nachkommen werde, die über das hinausgeht, was derzeit unter der bestehenden Gesetzgebung vorgeschrieben wird. Unter irischem Recht gibt es keinerlei Grundlagen, die voraussetzen, dass ISPs die heruntergeladenen Internetinhalte ihrer User kontrollieren, darauf zugreifen oder diese sperren müssen. Dazu kommt, dass der Antrag der Rechteinahber Anlass für ernsthafte Bedenken in Bezug auf den Datenschutz und das Verbrauchervertragsrecht darstellt.“ Der Ansicht des Unternehmens zufolge „hält sowohl die Europäische als auch die Irische Gesetzgebung ein sorgfältiges Gleichgewicht zwischen den Rechten und Verpflichtungen der Urheberrechtsinhaber, der Internetuser und den ISPs. Die 3 Treffer-Methode, auf die man sich privat mit Eircom als Teil des Abkommens geeinigt hat, und jeder Versuch diese auch in der Industrie im Allgemeinen einzuführen, bringt dieses Gleichgewicht gehörig ins Schwanken.“

„BT Ireland glaubt, dass es keinerlei rechtliche Basis für einen derartigen Antrag gibt und dass die Vorgehensweise daher entsprechend stark verteidigt werden wird,“ lautete BTs kurze und bündige Stellungnahme zu der Angelegenheit.

The Music Industry v. ISPs - Round 2 - UPC and BT vow to fight (2.07.2009)

Music labels take (more) Irish ISPs to court (7.07.2009)

UPC gets served with legal papers from big music labels (1.07.2009)

Record firms take downloading action (7.07.2009)

unwatched: Irische ISP-Vereinigung weist die Drohungen der Copyrightindustrie ab (25.03.2009)

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