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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.14, 15. Juli 2009

Hadopi 2 vom französischen Senat sehr schnell angenommen

Verfasst von sac am 19. Juli 2009 - 12:26
  • Copyright / Urheberrecht
  • Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte
  • Frankreich


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Hadopi 2 adopted very fast by the French Senate

Am 8. Juli 2009 hat der französische Senat das neue 3 Treffer-Gesetz, das sogenannte Hadopi 2, in einer sehr rasch abgewickelten Sitzung angenommen.

Der einzige Unterschied zur ersten Version des Gesetzes besteht darin, dass die Strafmaßnahmen für angebliche illegale Downloader von einem Gericht verhängt werden und nicht von der Hadopi-Behörde. Das macht die Sache jedoch nicht besser, da der gesamte Prozess durch ein vereinfachtes Verfahren beschleunigt wird, das keinen Platz für die Unschuldsvermutung lässt. In Artikel 1 des Textes heißt es, dass, die Aussagen der Hadopi-Beamten, die dem Richter vorgelegt werden, als Beweise zulässig sind, „bis das Gegenteil bewiesen wird“. Die angeblichen Täter müssen ihre Unschuld beweisen.

Die Senatoren haben den Antrag der Opposition zurückgewiesen, die den Text zurück an die Rechtskommission schicken wollte, sowie alle anderen Zusätze außer jenem, der es den angeblichen Tätern erlaubt, um ein Hearing vor HADOPI anzusuchen und dabei Unterstützung zu erhalten.

Die Hadopi-Beamten werden befugt sein, Verstöße gegen das Urheberrecht auf den P2P-Netzwerken und in elektronischen Kommunikationen auftzspüren, was bedeutet, dass sie Anhänge zu persönlichen Nahrichten öffnen werden dürfen. Die Opposition forderte den Senat auf, die Phrase „elektronische Kommunikationen“ zu löschen, da dies E-Mails und Instant Messaging beinhalte, und einen Verstoß gegen die Privatsphäre darstelle.

Der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand rechtfertigte die Wiedereinführung der Phrase mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, in der es heißt, dass die Täter basierend auf den Grundsatz der Gleichberechtigung in Bezug auf die verschiedenen Verwendungen des Internets nicht anders behandelt werden könnten.

Das Gesetz sieht zwei Arten von Strafmaßnahmen vor, die erste für Verstöße, die eine Strafzahlung von bis zu € 300 000 und/oder drei Jahre Gefängnis beinhaltet und die Trennung der Internetverbindung für ein Jahr. Die zweite gilt für User, die ihre Internetverbindung nicht ausreichend absichern, und ist für angebliche File-Sharer eingesetzt worden, was die Trennung der Verbindung für ein Monat bedeutet und/oder eine Strafe von € 1 500.

Die Nationalversammlung wird das Gesetz ab 21. Juli durchsehen. UMP-Stellvertreter Lionel Tardy gab auf seinem Blog bekannt, dass er eine Reihe an Zusätzen vorlegen würde, um den Text in Übereinstimmung mit der Verfassung zu bringen, um „die Demütigung einer weiteren Zensur durch den Verfassungsrat zu vermeiden, die endgültig sein wird, wenn der Text so bestehen bleibt, wie er jetzt ist.“

Andererseits könnte die Sozialistische Partei aus mehreren Gründen entscheiden, den Verfassungsrat nicht zu benachrichtigen, da selbst wenn Hadopi 2 angenommen wird, es nie tatsächlich angewendet werden wird. Diese Position könnte bei den Internetusern schlecht ankommen.

Hadopi 2 - version adopted by French Senate (Französisch, 8.07.2009)

Hadopi - resumed (Französisch, 8.07.2009)

Hadopi 2: surveillance of the emails in the core of the debate (Französisch, 10.07.2009)

The Senate adopts the law Hadopi 2 in just one afternoon (Französisch, 8.07.2009)

Hadopi 2: The Socialist Party plays its credibility in front of Internet users (Französisch, 13.07.2009)

HADOPI raises from the dead, still as flawed (13.07.2009)

unwatched: Die französische Regierung benimmt sich beim 3 Treffer-Gesetz wie eine Bulldogge (1.07.2009)

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