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Startseite » EDRi-gram Nr. 7.14, 15. Juli 2009

Irisches Vorratsdatenspeicherungsgesetz veröffentlicht

Verfasst von sac am 19. Juli 2009 - 12:13
  • Irland
  • Vorratsdatenspeicherung Telekommunikation


Dieser Artikel ist auch verfügbar auf:
English: Irish Data Retention Bill published

Am 6. Juli wurde dem Irischen Parlament das Kommunikationsgesetz (Einbehaltung von Daten) vorgelegt. Das Gesetz soll die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung implementieren, die – falls umgesetzt – eine zweijährige Vorratsspeicherungsfrist für Telefondaten und eine einjährige Vorratsspeicherungsfrist für Internet- und Emaildaten einführen wird.

Bei schweren Vergehen wird der Staat auf die gespeicherten Daten zugreifen dürfen (was generell diejenigen Vergehen umfasst, die mit fünf Jahren Gefängnis oder mehr bestraft werden und Steuervergehen umfassen), zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz der Staatssicherheit. Der Zugang wird auf Basis interner Autorisierung innerhalb der Polizei, der Steuerbehörden und dem Militär erfolgen, wobei keinerlei richterliche Verfügung nötig sein wird. Es gibt keine Auflagen zur Kostenrückerstattung.

Das Schema wird unter dem existierenden irischen Überwachungsregime betreut werden: ein ernannter Richter des Obersten Gerichtshofes wird das Schema in einer jährlichen Überprüfung kontrollieren, und ein Beschwerderichter (ein Richter am Berufungsgericht) wird verfügbar sein, um Beschwerden von Personen zu behandeln, auf deren Daten fälschlicherweise zugegriffen wurde.

Die Vorschläge im Gesetz sind heftig kritisiert worden, besonders im Vergleich mit der Implementierung der Richtlinie in anderen Mitgliedsstaaten. Es sind weder Strafen für den unbefugten Zugriff auf den Großteil der Daten vorgesehen, noch für das Versäumnis, die Daten sicher zu speichern. Beweise, die durch Verstöße gegen die Auflagen im Gesetz eingeholt werden, sind zulässig. Das Gesetz scheint das Ende für die Anonymität von Pay-as-you-go-Mobiltelefonen darzustellen – obwohl ähnliche heimische Vorschläge vor kurzem erfolglos waren. Hinzu kommt, dass die Qualität des Aufsichtssystems schlecht ist; der Jahresbericht des ernannten Richters zum Beispiel besteht jedes Jahr aus drei uninformativen Absätzen. Bemerkenswerterweise ist im Gesetz vorgesehen, dass die Statistiken nur an die Kommission weitergeben werden, nicht an irische Bürger oder Mitglieder des Parlaments.

Die vagen Formulierungen der Auflagen werden sich auch auf das Geschäftsleben auswirken. Zum Beispiel wird im Gesetz einfach praktisch wörtlich die Definition von „Dienstanbieter“ in der Richtlinie wiederholt; außerdem wird die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für jede „Person, die in die Bereitstellung eines öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienstes oder eines öffentlichen Kommunikationsnetzwerkes durch ein Festnetz oder Mobiltelefone oder das Internet involviert ist“ eingeführt. Aus dieser Definition wird nicht klar, ob z.B. private Nachrichten, die über eine Social Networking-Seite geschickt werden, inbegriffen sind. Das Gesetz führt außerdem unnötige Verschwendungen für Firmen ein: wenn mehrere Anbieter betroffen sind, werden alle Daten einbehalten müssen (wohingegen es in Großbritannien beispielsweise die Auflage gibt, nachgeschaltete ISPs auszunehmen, wenn vorgeschaltete ISPs Daten einbehalten).

Carol Coulter, "Bill allows Garda access to internet and phone data", Irish Times (14.07.2009)

Michael Brennan, "True extent of State's phone tapping could remain secret" , Irish Independent (14.07.2009)

Communications (Retention of Data) Bill 2009

Eoin O'Dell, "Thoughts on the new Data Retention Bill" (14.07.2009)

Daithi MacSithigh, "More Thoughts on the Data Retention Bill" (14.07.2009)

(Beitrag von TJ McIntyre, EDRi-Mitglied Digital Rights Ireland)

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